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Veröffentlicht am 01­.08.2007

1.8.2007 - www.glaubeaktuell.net

«Wir sind Kirche» kritisiert Beschäftigung von verurteiltem Pfarrer

(Regensburg/Viechtach/dpa) - Die Kirchenvolksbewegung «Wir sind Kirche» hat die Beschäftigung eines wegen Kindesmissbrauchs verurteilten katholischen Pfarrers im Bistum Regensburg scharf kritisiert. Die ostbayerische Diözese verstoße mit der Beschäftigung des Gemeindeseelsorgers gegen die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz, sagte Sigrid Grabmeier vom «Wir sind Kirche»- Bundesteam am Montag in Deggendorf.

Das Bistum Regensburg hatte eingeräumt, dass der 39-Jährige nach seiner Bewährungsstrafe und einer Therapie in einer Gemeinde als Pfarradministrator eingesetzt wird. Der Mann hatte sich 1999 noch als Kaplan in Viechtach (Landkreis Regen) an mindestens einem Jungen sexuell vergangen.

Nach Ansicht von Grabmeier ignoriert das Bistum damit die 2002 erlassenen Leitlinien der Bischofskonferenz, wonach die Kirche einem Täter keine Aufgaben mehr übertragen darf, die die Betreffenden in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen bringen. Auch bei zwei anderen ostbayerischen Missbrauchsfällen habe die ostbayerische Diözese die Vorgaben missachtet.

Das Bistum wies die Kritik zurück. Die Leitlinien der Bischofskonferenz träfen in diesem Fall nicht zu. Das Papier beziehe sich auf «strukturell nicht abänderbare» Pädophile. Dagegen sei bei dem betroffenen Geistlichen nach der vierjährigen Psychotherapie von einem Fachgutachter festgestellt worden, dass «keine strukturell unabänderbare pädophile Fixierung» vorliege.

Nach Angaben der «Passauer Neuen Presse» (Montag) hatte am Sonntag der Regensburger Generalvikar Michael Fuchs die Gläubigen in der Gemeinde des 39-Jährigen darüber informiert, warum das Bistum an der Beschäftigung des Pfarrers festhält. Fuchs habe in Vertretung des Ortsgeistlichen die Messe gehalten und anschließend eine Erklärung des Bistums verlesen, berichtet das Blatt. In dem Dorf hätten viele Katholiken bis dahin noch nichts über die Verfehlungen ihres Pfarrers gewusst.

Zuletzt geändert am 03­.08.2007