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Veröffentlicht am 28­.06.2007

28.6.2007 - www.kath.net/DieWelt

Motu proprio zur 'Alten Messe' am 7. Juli

Vatikan (www.kath.net/DieWelt)
Das Dokument, mit dem Papst Benedikt XVI. die alte tridentinische Liturgie aus eigenem Willen (lat.: „motu proprio“) für die gesamte katholische Kirche wieder freigibt, ist am Mittwochnachmittag (27. Juni) rund 30 Bischöfen aus aller Welt in der Sala Bologna des Apostolischen Palastes von Kardinalstaatsekretär Tarcisio Bertone übergeben worden.

Die Bischöfe waren eigens dafür nach Rom eingeladen worden. Am Ende der Begegnung, in der das Papier zusammen mit einem erläuternden Begleitbrief vorgestellt wurde, kam auch Benedikt XVI. selbst zu der Vorstellung. Eine Diskussion der Entscheidung war jedoch nicht mehr vorgesehen. Das Dokument stellt auf knapp drei Seiten lang eine Epochenwende der katholischen Messfeiern dar.

Der Begleitbrief umfasst gut vier Seiten. Aus Deutschland war Kardinal Karl Lehmann, der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, zu der Übergabe eingeladen. Alle Umstände des Vorgangs machen deutlich, wie sehr dem Papst daran gelegen war, dass die Bischöfe den brisanten Inhalt „in einem besonderen Akt kollegialen Entgegenkommens“ von ihm selbst und nicht aus der Presse oder anderen Medien erfahren sollten.

Die allgemeine Veröffentlichung beider Dokumente ist für den 7. Juli vorgesehen. Die Erläuterungen des Begleitbriefs halten noch einmal ausdrücklich die Einheit des römischen Ritus fest. Der eine Ritus wird sich jedoch ab jetzt in eine ordentliche und eine außerordentliche Form gliedern, die sich fortan gegenseitig befruchten sollen.

Die ordentliche Form wird weiterhin der neue Ritus sein, den Papst Paul VI. 1969 mit einem beispiellosen Federstrich verfügt hat. Als außerordentliche Form bleibt nun aber auch der lateinische Ritus erlaubt, den Papst Johannes XXIII. zum letzten Mal 1962 im offiziellen „Missale Romanum“ niederlegte, dessen Grundzüge zum letzten Mal im Konzil von Trient (1545 – 1563) festgelegt worden waren. (www.kath.net/DieWelt)


Zuletzt geändert am 07­.07.2007