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Veröffentlicht am 21­.04.2020

21.4.2020 - nuus.de

„Barmherzigkeit in der Corona-Krise konkret werden lassen!“

Wir sind Kirche fordert finanzielle Unterstützung Notleidender durch die Kirchen


München: Nach den österlichen Worten von Auferstehung und Hoffnung sind angesichts der andauernden Corona-Krise wirksame Zeichen von Solidarität und Hilfsbereitschaft von der Kirche gefragt. Gerade die Menschen, die am Rande der Gesellschaft von konkreter Armut und materiellem Leiden betroffen sind, lassen sich nicht nur mit Worten und geistlichen Handlungen erreichen. In dieser Notlage sollten darum jetzt von der römisch-katholischen Kirche in Deutschland deutlich spürbare Zeichen auch der finanziellen Solidarität gesetzt werden. Wir sind Kirche ruft dazu auf, finanzielle Mittel mindestens in Höhe der jährlichen Staatsleistungen an die Kirchen (etwa 550 Mio. Euro) ** für Einrichtungen im sozial-caritativen Bereich zu verwenden, die nicht durch den Schutzschirm des Staates abgedeckt sind und die sich für besonders bedürftige Menschen einsetzen. Das können z.B. Obdachlosen- und Behinderteneinrichtungen, Tafeln, Frauenhäuser, Beratungsstellen, Prostituiertenhilfen, Anerkennungsboni für Pfleger*innen in kirchlichen Altenheimen usw. sein. Die Pandemie trifft die Schwächsten am härtesten - nicht nur die Älteren, sondern auch die Armen, die Wohnungslosen, die Menschen am Rande der Gesellschaft. Die jährlichen Staatsleistungen an die Kirchen werden von allen Steuerzahler*innen aufgebracht und sollten allen Bedürftigen zugutekommen. Damit dienten sie dem in dieser Zeit so oft beschworenen Gemeinwohl.

Mit diesem Schritt an die Ränder der Gesellschaft kann Kirche deutlich machen, dass die Reden von Solidarität Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe keine leeren Worte sind, dass auch für sie Worte von Verzicht, Einschränkung und Opfer gültig sind in einer Zeit, in der alle nach ihren Möglichkeiten füreinander einstehen sollten.

Diese Forderung richten wir in erster Linie an die verantwortlichen Bischöfe unserer römisch-katholischen Kirche. Doch Armut und Not machen nicht vor Konfessionsgrenzen Halt. Menschendienst ist Gottesdienst! Wir können nicht bald wieder öffentliche Gottesdienste feiern, aber die konkrete Not der Menschen übersehen. Letztlich zählt nur: Was ihr den Geringsten meiner Schwestern und Brüdern getan habt ....

Mehr: wir-sind-kirche.de/corona

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Den "Sonntag der göttlichen Barmherzigkeit" führte Papst Johannes Paul II.im Jahr 2000 ein. Das "Jahr der Barmherzigkeit" hat Papst Franziskus aus Anlass des 50. Jahrestages der Beendigung des Zweiten Vatikanischen Konzils am 8. Dezember 1965 als außerordentliches Heiliges Jahr ausgerufen.

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Staatsleistungen an die Kirchen in Deutschland
Staatsleistungen sind Leistungsverpflichtungen der deutschen Länder an die Kirchen in Deutschland. Sie werden auf Grund von Gesetzen und Verträgen gezahlt und waren ursprünglich ein Ausgleich für den Verlust von Eigentum der Kirchen durch die Säkularisierung zu Beginn des 19. Jh. (Reichsdeputationshauptschluss von 1803). Mit Verabschiedung der Weimarer Verfassung 1919 wurden diese Staatsleistungen von den Ländern des deutschen Reiches übernommen. Es war aber grundsätzlich eine Ablösung vorgesehen, nur erfolgte diese niemals. Die Festschreibung der Staatsleistungen wurde durch Konkordate und Verträge fixiert. 1949 wurden diese alten Forderungen aus der Weimarer Reichsverfassung, die sog. Kirchenartikel (Art. 136 - 139; 141) unverändert ins Grundgesetz (Art. 140) übernommen. Außer Hamburg und Bremen zahlen die Länder inzwischen jährlich eine Summe von gesamt ca. 550 Mio. Euro an die Kirchen.

Diese Beträge haben die Kirchen zur freien Verfügung. Sie dürfen nicht verwechselt werden mit anderen staatlichen Leistungen z.B. an kirchliche Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder andere Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. Die Staatsleistungen werden aus Steuergeldern finanziert. Sie werden also auch von Steuerzahler*innen gezahlt, die nicht Mitglied einer Kirche sind.


Von: PM/WSK

Zuletzt geändert am 21­.04.2020