| |
Veröffentlicht am 06­.09.2019

6.9.2019 - t-online.de

Diese Folgen hat ein Austritt aus der Kirche

Mit dem Austritt aus der Kirche entfällt die Kirchensteuer. Einen Schlussstrich bedeutet das aber nicht immer: Wenn der Ehepartner weiter Mitglied ist, kann sich sein Beitrag sogar erhöhen.

Immer mehr Katholiken und Protestanten in Deutschland treten aus der Kirche aus. Der Akt als solches geht schnell: Einfach persönlich bei der zuständigen Stelle vorbeikommen – je nach Bundesland beim Amtsgericht oder beim Standesamt -, Personalausweis mitbringen, Formular ausfüllen und unterschreiben. In der Regel wird eine Gebühr fällig.

Besonderes Kirchgeld bei manchen Ehepaaren 

Wer aus der Kirche austritt, zahlt anschließend keine Kirchensteuer mehr. Dennoch kann ein Teil des Einkommens an die Glaubensgemeinschaft fließen, wenn der Ehepartner weiter Mitglied ist. In manchen Teilen Deutschlands muss er das besondere Kirchgeld zahlen, wenn das sogenannte glaubensverschiedene Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abgibt.

Das Finanzamt berechnet diesen Beitrag auf der Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht mehrmals bestätigt (Az.: 2 BvR 816/10). Gestaffelt nach Einkommen werden nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz jährlich zwischen 96 und 3.600 Euro fällig, die das Kirchenmitglied anstelle der Kirchensteuer zahlt.

Einer zahlt für zwei

Das besondere Kirchgeld wird nur dann erhoben, wenn es die Kircheneinkommensteuer übersteigt. Dies kann dazu führen, dass ein Mitglied nun mehr Geld an die Kirche zahlt, weil der Partner ausgetreten ist.

Ein Beispiel: Eine gut verdienende Ingenieurin ist aus der Kirche ausgetreten. Ihr Ehemann, der als Friseur ein geringeres Gehalt bekommt, ist weiter Mitglied. Die beiden lassen sich steuerlich gemeinsam veranlagen. Da zur Berechnung des Beitrags an die Kirche das gemeinsame zu versteuernde Einkommen berücksichtigt wird, zahlt der Friseur mehr als zuvor. Denn zuvor wurde die Hälfte der Kirchensteuer seiner Partnerin zugerechnet.

Dies gilt allerdings nicht in allen Regionen Deutschlands: Das besondere Kirchgeld verlangen die römisch-katholischen Bistümer außerhalb Bayerns, Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens sowie alle evangelischen Landeskirchen bis auf die bayerische.

Wie der Austritt problemlos funktioniert

Mit dem Austritt aus der Kirche endet dagegen die Pflicht, Kirchensteuer zu zahlen, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Er rät: "Beim nächsten Steuerbescheid sollte man genau schauen, dass die Kirchensteuer nur für diesen Teil des Jahres, in dem man noch in der Kirche war, berechnet wird."

Der Austritt ist nur persönlich bei der zuständigen Stelle möglich. Je nach Bundesland ist dies das Amtsgericht oder das Standesamt. Einen Grund muss niemand angeben, der austreten möchte. "In der Regel kostet das eine einmalige Gebühr", so Nöll.

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, sollte dann prüfen, dass die Änderung auf der elektronischen Lohnsteuerkarte vermerkt ist. Sonst wird weiter die Kirchensteuer erhoben. Mit der Bescheinigung des Austritts können dies ehemalige Mitglieder im Zweifel nachweisen.

Kirchensteuern können als Sonderausgaben geltend gemacht werden

Die Belastung durch die Kirchensteuer ist aber auch für Mitglieder geringer als die veranschlagte Kirchensteuer, erklärt Nöll. "Kirchensteuer ist wie Spenden in voller Höhe steuerlich absetzbar. Sie wird bei den Sonderausgaben geltend gemacht und entsprechend des Steuersatzes gibt es eine Steuererstattung."

Ausgenommen ist allerdings die Kapitalertragsteuer, die Banken automatisch einbehalten, sobald der jährliche Freibetrag auf Zins- und Dividendeneinkünfte (801 Euro, für Ehepaare 1.602 Euro) überschritten ist. Bei der Berechnung berücksichtigt das Geldinstitut die Kirchensteuer bereits.

Religiöse Folgen des Kirchenaustritts

Wer das Austrittspapier in der Hand hält, ist aber genaugenommen nur aus der Kirchensteuer-Gemeinschaft ausgetreten, erklärt Christian Weisner von der katholischen "KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche": "Der Vatikan in Rom sagt: Wer getauft ist und nicht vom Glauben abgefallen ist, gehört trotzdem dazu, auch wenn er keine Kirchensteuer mehr bezahlt."

Unabhängig davon hat die Katholische Deutsche Bischofskonferenz vor einigen Jahren klargestellt, dass dieser Schritt "eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft" darstelle. Für jeden der sich dazu entschließe, sei die "aktive Teilnahme am kirchlichen Leben eingeschränkt". Die Folgen im Überblick:

Taufe

Bei Protestanten ist es "wünschenswert", dass bei der Taufe eines Kindes wenigstens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört, wie die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) erläutert.

Weil das aber nicht in allen der 20 Landeskirchen Voraussetzung sei, "entscheidet letztendlich das Pfarramt vor Ort, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Kind zu taufen". Auch in der katholischen Kirche wird im Einzelfall entschieden.

Hochzeit

In der Regel müssen für eine evangelische Trauung beide Eheleute Kirchenmitglieder sein. Wenn nur ein Partner Mitglied ist, gibt es verschiedene Regelungen: "Einige Landeskirchen bieten ausnahmsweise eine evangelische Trauung an, andere Landeskirchen kennen die Möglichkeit eines ,Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung'", sagt eine EKD-Sprecherin.

Ähnlich wie bei der Taufe ist bei den Katholiken der Einzelfall entscheidend: "Wenn Sie katholisch heiraten möchten, ist dafür eine besondere Erlaubnis des Bischofs notwendig", sagt die Deutsche Bischofskonferenz. "Wenn ein Partner in der Kirche ist, kann eine kirchliche Ehe vollzogen werden", ergänzt Weisner.

Beerdigung

Wer nicht oder nicht mehr Mitglied der Kirche ist, kann nicht auf ein katholisches Begräbnis hoffen. Dazu hat die Deutschen Bischofskonferenz folgenden Hinweis: "Es kann Ihnen das kirchliche Begräbnis verweigert werden, wenn Sie vor dem Tod kein Zeichen der Umkehr und der Reue gezeigt haben."

Nach einem Austritt sei davon auszugehen, dass die Person nicht kirchlich begraben werden will – sondern dass eher die Angehörigen diesen Wunsch hätten. Prinzipiell gilt: Auch hier ist es eine Frage des Einzelfalls.

Die evangelische Kirche verweist in dieser Frage auf die Angehörigen, stellt aber klar: "Grundsätzlich ist dies nicht möglich." Da eine Beerdigung aber ein seelsorgerischer Akt gegenüber den Hinterbliebenen sei, könnten auch Ausnahmen gemacht werden.

Wiedereintritt

Ein Eintritt oder Wiedereintritt in die Kirche ist grundsätzlich möglich. Er ist kostenlos. Eine erneute Taufe ist nicht notwendig. "Sie gilt als unauslöschliches Merkmal lebenslang", erklärt Weisner. Wer in eine andere christliche Kirche als bisher eintreten will, muss an einem sogenannten Konversionsunterricht teilnehmen.
 

Kirchenneulinge bekommen zudem eine Unterweisung – eine Katechese – und werden anschließend als Erwachsene getauft. Informationen dazu gibt es entweder beim zuständigen Pfarramt des Wohnsitzes, bei einer der evangelischen Kirchenwiedereintrittstellen oder über die Internetseite katholisch-werden.de.

Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa

https://www.t-online.de/finanzen/id_86403516/kirchensteuer-sparen-immer-mehr-menschen-treten-aus-der-kirche-aus.html

Zuletzt geändert am 14­.09.2019