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Veröffentlicht am 10­.10.2013

10.10.2013 - Stuttgarter Zeitung

„Ein Bischof kann wie ein Monarch regieren“

Stuttgart - Christian Weisner von der katholischen Reformbewegung „Wir sind Kirche“ sieht den Limburger Fall als Signal für alle Bischöfe. Das Kirchenrecht sei überholt.

Ein Strafbefehl wegen falscher eidesstattlicher Versicherungen und ein Bischofshaus, das 31 Millionen Euro kosten soll – wie kann so etwas in der katholischen Kirche passieren?
Da sind offenbar sehr viele rote Ampeln überfahren worden, wenn der Bischof jahrelang Kontrollgremien nicht unterrichtet hat. Bei Kirchensteuer- und Denkmalschutzgeldern ist absolute Transparenz erforderlich, aber die machen wohl nur den kleineren Teil dieses Baus aus. Das Wesentliche stammt wohl aus Geldern des Bischöflichen Stuhls, das heißt, aus dem Vermögen des Bistums. Doch leider weiß die Öffentlichkeit bei keinem Bischöflichen Stuhl über die dort vorhandenen Gelder Bescheid – die sind nämlich geheim.

Welche Kontrollgremien hat der Limburger Bischof denn übergangen?
Auch für das Vermögen des Bischöflichen Stuhls muss er Rechenschaft ablegen an den Vermögensverwaltungsrat, der den Haushalt des Bischöflichen Stuhls prüfen muss. Doch der Bischof hat offenbar keine Haushaltspläne vorgelegt. Darüber hinaus müssen größere Ausgaben eigentlich auch an die Bischofskonferenz gemeldet werden. Das ist offenbar alles nicht geschehen.

Wie ist es möglich, dass jemand seine Machtposition jahrelang so ausnutzt – und nichts geschieht?
Nach katholischem Kirchenrecht kann der Bischof wie ein Monarch regieren, es gibt keine Gewaltenteilung. Das ist anders als in einer Demokratie, in der das Parlament entscheidet, wofür die Regierung Geld ausgeben darf. Der Bischof kann im Prinzip alleine entscheiden, aber auch er muss sich an gewisse rechtliche Vorgaben halten. Das scheinen er und seine engsten Berater nicht gemacht zu haben.

Ist das Kirchenrecht in dieser Hinsicht also überholt?
Genau. Es gibt viel zu wenige Beteiligungsmöglichkeiten des Kirchenvolkes oder zumindest des Klerus, das fängt schon bei der Auswahl an: Ein Bischof wird nicht frei gewählt, sondern vom Papst ernannt. Wir fordern bereits seit vielen Jahren, dass es mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung geben soll. Wir brauchen ein neues Profil bei der Kandidatensuche und ein neues Amtsverständnis. Nämlich sich selbst als Hirte zu sehen, der auch gegenüber seinen Gläubigen rechenschaftspflichtig ist. Tebartz-van Elst ist momentan wohl nur die Spitze des Eisbergs. Er ist sicherlich nicht der Einzige, der erster Klasse geflogen ist. Der traurige Fall in Limburg muss ein Signal für die anderen Bischöfe sein. Wir brauchen ein Umdenken und eine Diskussion über das Bischofsamt, die Machtfülle und den Lebensstil.

Die Fragen stellte Eva-Maria Manz.

Kritischer Katholik: Der Stadtplaner Christian Weisner (62)war einer der drei Initiatoren des Kirchenvolksbegehrens von 1995 und ist Sprecher der katholischen Bewegung „Wir sind Kirche“. Die Initiative wendet sich gegen das Zölibat und setzt sich für Frauen in Kirchenämtern und Reformen imkanonischen Kirchenrecht ein. StZ

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.interview-zum-bischof-in-limburg-ein-bischof-kann-wie-ein-monarch-regieren.70885fa9-f1a5-4deb-8a8f-794cae08a882.html

Zuletzt geändert am 17­.10.2013