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Veröffentlicht am 24­.09.2012

24.9.2012 - KAP

Deutsche Bischöfe verteidigen Dekret zum Kirchenaustritt

Erzbischof Zollitsch verweist auf Erfahrungen mit ähnlicher Regelung, die in Österreich bereit seit fünf Jahren in Kraft ist

Bonn, 24.09.2012 (KAP) Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) hat Vorwürfe gegen ihr am Montag in Kraft getretenes Dekret zum Kirchenaustritt zurückgewiesen. Wenn künftig alle Ausgetretenen per Brief zum Gespräch eingeladen und über die Konsequenzen des Austritts informiert würden, handle es sich keinesfalls um eine Drohgebärde, sagte DBK-Vorsitzender Erzbischof Robert Zollitsch am Montag zum Auftakt der Herbstvollversammlung der Bischöfe in Fulda.

Jeder Austritt sei für die Kirche schmerzlich, betonte Zollitsch. Die Kirche wolle den Austrittswunsch aber ernst nehmen und dann auch klarstellen, dass damit Konsequenzen verbunden seien. Viele Austrittswillige wüssten nicht, was dieser Schritt konkret für Folgen habe.

Auf die Frage, ob die Pfarrer nicht überlastet würden, wenn sie jedem Ausgetretenen ein pastorales Gespräch anbieten müssten, sagte der Freiburger Erzbischof, Erfahrungen in Österreich zeigten, dass nur eine geringe Zahl der Ausgetretenen eine solche Einladung annehme. Sollte sich das in Deutschland nicht bestätigen, könnten auch pastorale Mitarbeiter die Gespräche führen. Die Bischöfe seien offen für weitere Lösungen. Das Gesprächsangebot sei auch ein Signal, dass die Kirche den Gründen für diesen Schritt nachgehe.

Zuvor hatte "Wir sind Kirche" das Dekret heftig kritisiert. Es handle sich um ein "völlig falsches Signal zum falschen Zeitpunkt", erklärte die Initiative in Fulda. "Anstatt den Ursachen für die hohen Kirchenaustrittszahlen auf den Grund zu gehen, stellt dieses Dekret der Bischöfe eine Drohbotschaft für das Kirchenvolk dar und wird keine Motivation für suchende Menschen sein, der Kirchensteuergemeinschaft weiter treu zu bleiben oder ihr beizutreten."

Die DBK hatte in der vergangenen Woche ein Dekret veröffentlicht, in dem in Zusammenarbeit mit dem Vatikan die Konsequenzen eines Kirchenaustritts neu geregelt werden. Danach führt der vor einer staatlichen Behörde erklärte Austritt weiterhin zum Verlust der Mitgliedsrechte in der Kirche. Der Zugang zu Beichte und Eucharistie ist somit den Ausgetretenen wie bisher verwehrt. Sie dürfen auch nicht Taufpate werden oder kirchliche Ämter übernehmen. Eine automatische Exkommunikation erfolgt jedoch nicht mehr. Die jeweiligen Pfarrer müssen zudem jedem Ausgetretenen ein Gespräch mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Kirche anbieten. Eine ähnliche Regelung ist in Österreich bereits seit Herbst 2007 in Kraft.

"Wir sind Kirche" erklärte, die deutschen Bischöfe seien jetzt in der Bringschuld, auch kirchenrechtlich sauber zu erklären, welchen Rechtscharakter die Sanktionen hätten, wenn sie nicht automatisch eine Exkommunikation bedeuteten. Die künftig anzubietenden Seelsorgegespräche mit den Ortspfarrern stellten, auch wenn sie sinnvoll seien, zudem eine erhebliche zusätzliche Belastung für diese Priester dar, die durch die Bildung von Großpfarren schon jetzt völlig überlastet seien.

http://www.kathweb.at/site/nachrichten/database/49425.html

Zuletzt geändert am 24­.09.2012