| |
Veröffentlicht am 22­.08.2018

22.8.2018 - Deutsche Welle

Kirchenasyl: Gemeinden in der Kritik

Wer Asyl bekommt, entscheidet der Staat. Bisher wird aber toleriert, wenn abgelehnte Asylbewerber zeitweise Kirchenasyl bekommen. Ein Mittel, um Härtefälle zu prüfen. Doch schlampen Kirchengemeinden bei Formalien?  

Für Geflüchtete ist es oft die letzte Hoffnung, wenn sie im staatlichen Asylverfahren abgelehnt wurden. Viele Kirchengemeinden in Deutschland öffnen dann ihre Türen, um eine bevorstehende Abschiebung hinauszuzögern oder ganz zu verhindern. Kirchenasyl ermögliche es, "den Behörden Einzelfälle zur erneuten Prüfung vorzulegen und auf diese Weise humanitäre Härten zu verhindern", erläuterte jüngst der bei der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) für politische Fragen zuständige Prälat Karl Jüsten. Die Flüchtlinge leben dann für einige Wochen und Monate in den Räumlichkeiten der Kirchengemeinde und sind so vorübergehend vor dem Zugriff der Polizei geschützt.

Auch wenn es für Kirchenasyl eine jahrhundertealte Tradition gibt: Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht. Es gibt kein entsprechendes Gesetz, und auch keine formale Verpflichtung, dass Staat und Behörden die Kirchengemeinden gewähren lassen müssen. Dennoch wird diese Praxis bislang toleriert, stillschweigend, aber bisweilen auch zähneknirschend und von Politikern scharf kritisiert, wenn die Zahl der Fälle zu stark anwächst. Im Hintergrund geht es dabei um die Frage, wie konsequent der deutsche Staat jene Asylbewerber wieder in ihr Heimatland abschiebt, denen nach einem offiziellen, staatlichen Verfahren kein Asylanspruch gewährt werden konnte.

Schlampt die Hälfte der Kirchengemeinden bei den Härtefall-Dossiers?

Die Sache mit dem Kirchenasyl erfordert also Fingerspitzengefühl, weil es sich im Grenzbereich von Recht, Humanität und Glaubwürdigkeit staatlicher Politik abspielt. Und genau deshalb lösten die Zahlen, die jetzt bekannt wurden, eine kontroverse Debatte aus. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) der Nachrichtenagentur dpa mitteilte, haben Kirchengemeinden in rund der Hälfte aller Fälle von Kirchenasyl wesentliche Verfahrensregeln missachtet. Konkret bedeutet das laut BAMF, dass zwischen Anfang 2017 und Ende Juni 2018 in gut 50 Prozent der Fälle kein sogenanntes Härtefall-Dossier eingereicht worden sei. Insgesamt seien den Behörden in diesem Zeitraum 2.533 Fälle von Kirchenasyl gemeldet worden, heißt es in der Antwort des Innenministeriums in einer Kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag vom Juli 2018.

Als Dossiers werden Unterlagen bezeichnet, in denen die jeweilige Kirchengemeinde sehr detailliert begründen muss, warum der Fall eines bereits abgelehnten Asylbewerbers erneut geprüft werden sollte. Zudem muss ein Ansprechpartner benannt werden. Unter diesen Voraussetzungen ist das BAMF bereit, das Kirchenasyl hinzunehmen und den Fall erneut zu prüfen.

Das Verfahren wurde im Februar 2015 zwischen Kirchen und staatlichen Stellen vereinbart, um mehr Transparenz zu schaffen. Jetzt steht im Raum, dass die freiwillige Praxis von zu vielen Kirchengemeinden unterlaufen wird. Prälat Jüsten sprach im Namen der katholischen Kirche davon, dass man auf "ein gutes Einvernehmen" mit den Behörden angewiesen sei. Deshalb sei es der katholischen Bischofskonferenz ein Anliegen, dass die Härtefall-Dossiers korrekt eingereicht würden.

"Wir halten uns an die Spielregeln für die zweite Chance"

Thomas Jeutner, Pfarrer der evangelischen Versöhnungsgemeinde in Berlin, kann diese Zahlen von Dossier-Mängeln aus seiner praktischen Arbeit nicht nachvollziehen. Seine Kirchengemeinde habe bisher in 14 Härtefällen Kirchenasyl gewährt. Aktuell seien drei Menschen in der Obhut seiner Gemeinde. "Wenn es kein Dossier gibt, machen wir kein Kirchenasyl", sagt Jeutner der DW. Er verrät aber auch, dass ihm eine Reihe von kirchlichen Gemeinden bekannt sei, in denen aus pragmatischen Gründen bewusst Regeln außer Acht gelassen oder umgangen würden. In seiner evangelischen Landeskirche kenne er solche Fälle allerdings nicht. Jeutners Botschaft: "Wir halten uns an die Spielregeln für die zweite Chance." Und wenn jetzt also über mögliche Missstände in einzelnen Kirchengemeinden gesprochen werde, dann solle diese Seite der Medaille nicht außer Acht gelassen werden.Das Bundesinnenministerium hatte jüngst die Regeln für das Kirchenasyl noch einmal verändert. Kritiker sprechen von einer deutlichen Verschärfung. Seit dem 1. August gilt demnach, dass Flüchtlinge auch nach 18 Monaten in das Mitgliedsland der Europäischen Union abgeschoben werden können, in dem sie zuerst den Boden der EU betreten haben. Zuvor galt eine Frist von lediglich sechs Monaten. Nach dem Verstreichen der Frist sollte der Staat für den jeweiligen Flüchtling zuständig sein, in dem er sich dann aufhält. 

Die neue Regelung, dass Geflüchtete deutlich länger in ein anderes EU-Land zurücküberstellt werden können, sei eine ungerechtfertigte Verschärfung, die nur zeige, wie wenig sinnvoll und realistisch das bestehende Dublin-Verfahren der EU sei, sagte der Sprecher der katholischen Reformbewegung "Wir sind Kirche", Christian Weisner, der Nachrichtenagentur dpa. "Angesichts der insgesamt nach wie vor sehr geringen Zahlen von Kirchenasyl wäre es sehr ungut, wenn der Staat dieses wichtige christliche Signal der Asylgewährung noch mehr einschränken würde." 

Wenn das BAMF einen Kirchenasyl-Fall erneut geprüft hat und keinen Asylschutz gewährt, müssen die Geflüchteten die Räume der Kirchen wieder verlassen. Schätzungen zufolge verhindert das Kirchenasyl bislang jedoch in gut 90 Prozent aller Fälle, dass die Betroffenen in andere EU-Länder zurückgeschickt werden. Eine schärfere Gangart des Innenministeriums gegen das Kirchenasyl zum jetzigen Zeitpunkt könnte also Teil der Strategie sein, die Zahl der Abschiebungen zu vergrößern.

https://www.dw.com/de/kirchenasyl-gemeinden-in-der-kritik/a-45179262

Zuletzt geändert am 23­.08.2018