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Veröffentlicht am 04­.12.2008

4.12.2008 - Augsburger Allgemeine

Kindsmissbrauch in der Kirche bleibt oft ungesühnt

Von Angelika Röpcke (AZ)

Bad Neustadt/Bamberg - Sie sind meist freundlich, lächeln, machen Geschenke und versuchen so, das Vertrauen ihrer kleinen Opfer zu gewinnen. Irgendwann können sie ihren Trieb nicht mehr kontrollieren und vergehen sich an denen, die eigentlich ihren Schutz bräuchten: Kinderschänder finden sich in allen Gesellschaftsschichten.

Auch die Kirchen bleiben von Pädophilen nicht verschont, wie die fränkischen Fälle in diesem Jahr wieder zeigen. Oftmals bleibt der sexuelle Missbrauch durch Pfarrer oder Priester aber strafrechtlich ungesühnt, weil die Taten erst nach Jahrzehnten bekanntwerden, dann aber schon verjährt sind.

Auch die heute erwachsenen Männer, die als Knaben in den 70er Jahren in einem katholischen Internat in Bad Neustadt sexuell missbraucht worden sind, müssen damit leben, dass der Täter nahezu ungestraft davonkommt. Zwar hat die Ordensgemeinschaft Missionare von der Heiligen Familie den 71 Jahre alten Geistlichen mit strengen Auflagen belegt, darunter einem Kontaktverbot zu Kindern und Jugendlichen. Doch Genugtuung dürfte das für die mindestens 16 Opfer - die genaue Anzahl ist unklar - nicht bedeuten.

Ein früherer Internatsschüler hatte den Fall im Sommer ins Rollen gebracht. Daraufhin war der geständige Pater, der zu diesem Zeitpunkt als Seelsorger in einem Altenheim in Nordrhein-Westfalen arbeitete, sofort seines Amtes enthoben worden. Durch das enorme Medieninteresse hatten schließlich etliche Männer ihren Mut zusammengenommen und sich bei dem in Mainz ansässigen Orden gemeldet. Einige berichteten von sexuellen Übergriffen im Schlafsaal und Gewalt, andere mussten zusehen, wie sich der Pater an ihren Freunden verging.

Das Erzbistum Bamberg blieb in diesem Jahr ebenfalls nicht von einem Missbrauchsskandal verschont. Doch hier geriet nicht irgendein Priester in Verdacht. Vielmehr soll einer der zwölf Domkapitulare ein Kinderschänder sein und damit ein Mann, der zum engsten Führungszirkel um den Erzbischof gehört. Der 63-Jährige soll wie in dem Bad Neustädter Fall seine Neigungen in den 70er Jahren ausgelebt haben. Ein Opfer hat sich bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft gemeldet und von den Übergriffen des Mannes in einem Bamberger Internat berichtet.

Allerdings kann der Domkapitular wohl genauso wenig strafrechtlich belangt werden wir der Pater aus Bad Neustadt. Die Taten liegen einfach zu weit zurück. Ob es kirchliche Sanktionen für den seit dem Sommer beurlaubten 63-Jährigen geben wird, ist noch unklar.

Dass sich immer wieder auch «Männer Gottes» an Kindern vergreifen, «ist für die Opfer ein besonderes Erschwernis», sagt Christian Weisner von der katholischen Reformbewegung «Wir sind Kirche». So würden Priester gemeinhin als besonders vertrauenswürdig gelten. Einen Zusammenhang zwischen Pädophilie und Zölibat sieht Weisner allerdings nicht. Das Gebot der Ehelosigkeit sei kein Grund für die sexuelle Neigung von Priestern zu Kindern und Jugendlichen.

In Mittelfranken verging sich zwar kein Geistlicher sexuell am Nachwuchs, es soll aber zweifelhafte Psycho-Experimente gegeben haben. Der frühere Rektor der Rummelsberger Anstalten in Schwarzenbruck (Landkreis Nürnberger Land), Karl Heinz Bierlein, hat nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft junge Diakone bei Fehlleistungen mit Metallklammern am Oberkörper traktiert und mit Stock und Gürtel geschlagen.

Der Strafbefehl gegen den Mann - elf Monate Bewährung und 10 000 Euro Geldbuße - ist nach Auskunft von Justizsprecher Andreas Quentin mittlerweile rechtskräftig. Damit kam der Pfarrer um ein öffentlichkeitswirksames Gerichtsverfahren wegen schwerer Körperverletzung in sechs Fällen herum. Die Rummelsberger Anstalten zogen nach der Affäre ihrerseits Konsequenzen. So ist die Aufgabe des Rektors nun allein auf die Rolle des Dienstvorgesetzten der Diakone beschränkt.

Zum Schutz von Bayerns Schülern vor sexuellem Missbrauch durch Religionslehrer wollen die katholischen Bistümer und die evangelische Landeskirche künftig stärker mit dem Freistaat zusammenarbeiten. So sollen keine Religionslehrer mehr eingestellt werden, die wegen sexueller Vergehen an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind oder gegen die deswegen ermittelt wird.

Zuletzt geändert am 04­.12.2008