| |
Veröffentlicht am 20­.06.2013

Zu Erzbischof Müller "Unauflöslichkeit der Ehe"

Auch zwanzig Jahre nach dem Vorstoß der drei südwestdeutschen Bischöfe aus dem Jahr 1993 hat das Thema der Zulassung geschiedener Wiederverheirateter zu den Sakramenten, welches auch im bischöflichen "Gesprächsprozess" eine wichtige Rolle spielt, nichts von seiner Dringlichkeit eingebüßt. Durch seine Äußerungen in der am 15. Juni 2013 "Tagespost" hat der seit Sommer 2012 im Amt befindliche Präfekt der Glaubenskongregation Erzbischof Müller versucht, die lehramtliche Position festzuklopfen. Aber kann dies im Sinne von Papst Franziskus sein?

Erzbischof Müller: Wiederverheiratete können nicht zur Kommunion
> KNA 14.6.2013

Replik von Prof. Dr. Norbert Scholl:
Erzbischof Müller, der Wille Gottes und die wiederverheirateten Geschiedenen

> PDF (3 Seiten)

Erzbischof Müller: „Die Ehe darf nicht diskriminiert werden“
> Interview in der Augsburger Allgemeinen 25.6.2013

Vor zehn Jahren hatte sich auch Bischof Müller noch etwas weniger hart geäußert.
> Ausnahmen beim Kommunionverbot für wiederverheiratete Geschiedene. Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen
> kath.net vom 16. März 2003




Hintergrund

Die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz: Zur seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen, Geschiedenen und Wiederverheirateten Geschiedenen
> Hirtenwort. Freiburg/Br. u. a.: (10.07.) 1993

Grundsätze für eine seelsorgliche Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen und von Wiederverheirateten Geschiedenen in der Oberrheinischen Kirchenprovinz
> Juli 1993


Umfangreiche weitere Informationen auf den Wir sind Kirche-Seiten

> Zulassung geschiedener Wiederverheirateter zu den Sakramenten (2012)

> Wiederverheiratete Geschiedene - 15 Jahre Stillstand? (2008)

Zuletzt geändert am 06­.07.2013