| |
Veröffentlicht am 16­.04.2006

Appellation gegen Rätereform im Bistum Regensburg

Appellation bei Apostolischer Signatur gegen Rätereform im Bistum Regensburg durch Prof. Dr. Johannes Grabmeier

1. Entscheidung der Kleruskogregation:

Nachdem in über 30 Jahren gemäß den Beschlüssen der Gemeinsamen Synode aller Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland in Würzburg sich in der Diözese Regensburg die Laiengremien erfolgreich entwickelt hatten, hat der derzeitige Bischof von Regensburg diese Struktur mit seinen Dekreten vom 15.11.2005 zerschlagen. Dagegen hat Prof. Dr. Johannes Grabmeier aus Deggendorf gemäß Kirchenrecht hierarchischen Rekurs bei der Kongregation für die Bischöfe in Rom eingelegt.
Die Kleruskongregation hat dieses Beschwerdeverfahren ohne jegliche Begründung ihrer Zuständigkeit an sich gezogen. Diese Behörde hatte sich schon im letzten Jahr einseitig in Regensburg eingemischt und dabei den Rechtsgrundsatz, der auch in der Kirche gilt, nämlich auch die andere Seite zu hören, verletzt. Mit unstrittigen bzw. selbstverständlichen Hinweisen zu Punkten, die gar nicht in Frage gestellt sind bzw. nicht zur Diskussion stehen, und mit befremdlichen Argumenten in der Hauptsache will sie offensichtlich vertuschen, dass sie den Ausführungen Grabmeiers nichts entgegensetzen kann.
Als wesentliche Begründung wird die Feststellung angeführt, die Beschlüsse der Würzburger Synode seien durch das neue Kirchenrecht von 1983 aufgehoben, jedoch ohne jegliche Nachweise, welche der Beschlüsse der Synode nun welchen Canones des Kirchenrechts widersprechen.
Aus diesem Vorgang wird zum wiederholten Male mehr als deutlich, dass eine Kurienreform in Angriff genommen werden muss, die dem Geist und den Intentionen des II. Vatikanischen Konzils folgt und menschenrechtskonforme Verfahren und Vorgehensweisen einführt.


2. Resolution der Bundesversammlung von Wir sind Kirche in Trier

Vor diesem Hintergrund verabschiedete die Bundesversammlung der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche vom 24.-26. März 2006 in Trier folgende Resolution (siehe auch Email: "Wir sind Kirche-Bundesversammlung sendet Proteste nach Trier und Rom" vom 26. März 2006):

"Die Bundesversammlung protestiert eindringlich gegen die vor wenigen Tagen von der Kleruskongregation des Vatikans zugestellte Abweisung der Beschwerde von Prof. Dr. Johannes Grabmeier gegen die Rätereform im Bistum Regensburg.
Besondere Empörung ruft die Begründung hervor, mit der alle seit der Gemeinsamen Synode der deutschen Bistümer ("Würzburger Synode" 1972-1975) bestehenden Beschlüsse und darauf beruhenden Entwicklungen wie die Pfarrgemeinde-, Dekanats- und Diözesanräte mit einem einzigen Satz für nichtig erklärt werden. Wörtlich heißt es im Text: "Da die Beschlüsse der Gemeinsamen Synode der Promulgation [öffentliche Verkündigung"> des Codex des kanonischen Rechts von 1983 zeitlich vorausgehen, sind diese aufgehoben (can. 5 § 1 CIC)."
Die Bundesversammlung ruft das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken und die Deutsche Bischofskonferenz eindringlich dazu auf, diesen Affront gegen das katholische Leben in Deutschland zurückzuweisen und von der zuständigen Behörde des Vatikans eine differenzierte Feststellung einzufordern, dass die Beschlüsse der Würzburger Synode nicht dem kirchlichen Recht widersprechen.
Falls dies nicht erfolgt und im Falle weiterer Relativierungen der auf der Grundlage des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) durch die Würzburger Synode entwickelten Laienrechte, sieht die Bundesversammlung die große Gefahr eines unabsehbaren Schadens für die künftige Bereitschaft der Laien zur verantwortlichen Mitarbeit innerhalb der römisch-katholischen Kirche."


3. Appellation bei Apostolischer Signatur

Grabmeier hat sich nach reichlicher Prüfung für den nun erforderlichen nächsten Schritt - die Appellation an den römischen Gerichtshof, die "Apostolische Signatur" - entschlossen. Insbesondere die nicht nachvollziehbare Begründung, durch das Kirchenrecht von 1983 seien die Beschlüsse der Würzburger Synode aufgehoben, veranlasst Grabmeier dazu, die Signatur anzurufen. Er tut das in der Hoffnung auf ein faires und kirchenrechtlich korrektes Verfahren, aber auch in dem Bewusstsein, dass durch die Signatur der in Deutschland bisher gepflegten Annahme, die Beschlüsse der Würzburger Synode und die sich daraus ergebenden deutschen Entwicklungen seien durch Rom anerkannt, eine Absage erteilt werden könnte.


4. Bitte um finanzielle Unterstützung

Die Klage bei der Signatur ist mit Kosten ab 1500 Euro verbunden, da alle Texte ins Lateinische übersetzt werden müssen. Dazu kommen die Kosten für einen durch den Vatikan zugelassenen Anwalt oder eine Anwältin; davon gibt es insgesamt zehn. Wer Grabmeier bei seiner Klage bei der Signatur finanziell unterstützen möchte kann das durch eine Spende unter dem Stichwort "Laienrechte" gegen Spendenquittung tun:

Wir sind Kirche Förderverein e.V.
Kontonr. 18 222 000
Darlehenskasse Münster eG BLZ 400 602 65
Stichwort: "Laienrechte"
IBAN: DE07 4006 0265 0018 2220 00
BIC: GENODEM1DKM



Mehr Informationen:
C h r i s t i a n W e i s n e r
Bundesteam KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche
Tel. +49 (0)172-518 40 82
eMail: weisner@wir-sind-kirche.de

Zuletzt geändert am 05­.01.2014