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Veröffentlicht am 29­.04.2003

Dokumentation: Erklärung des ständigen Rates der Deutsche Bischofskonferenz zum Ökumenischen Kirchentag 2003

Deutsche Bischofskonferenz:

Am Gründonnerstag dieses Jahres hat Papst Johannes Paul II. die Enzyklika über die Eucharistie „Ecclesia de Eucharistia“ unterzeichnet. Die Enzyklika enthält eine theologische Darstellung des eucharistischen Glaubens und des österlichen Geheimnisses, in die auch persönliche Erfahrungen und Erinnerungen des Papstes im 25. Jahr seines Pontifikates eingegangen sind. Zugleich legt sie auf der Grundlage des tiefen Zusammenhangs von Eucharistie und Kirchengemeinschaft, auch im Blick auf die ökumenische Dimension, noch einmal das katholische Verständnis der Eucharistie und die Voraussetzungen ihres rechten und würdigen Empfangs dar. Die deutschen Bischöfe haben dieses Dokument mit dankbarer Zustimmung entgegengenommen. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Lehmann hat dies in einer ersten Stellungnahme beim Erscheinen der Enzyklika am 17. April 2003 bereits zum Ausdruck gebracht.

In der kirchlichen Öffentlichkeit sind die Intention des Papstes und der Inhalt der Enzyklika, auch wenn keine Gemeinschaft im Herrenmahl besteht, vielfach positiv gewürdigt worden. Im ökumenischen Kontext ist diese ohne jede Schärfe vorgenommene Darlegung des katholischen Eucharistieverständnisses - unbeschadet mancher kritischer Stimmen - ebenfalls auf Verständnis gestoßen. Der Rat der EKD hat die Veröffentlichung der Enzyklika in einer Erklärung zum Ökumenischen Kirchentag vom 25.04.03 zum Anlass für eine nochmalige Verdeutlichung des unterschiedlichen Abendmahlsverständnisses in evangelischer Sicht genommen, die auf die ausführliche Darstellung in der EKD-Schrift „Das Abendmahl“ vom Januar dieses Jahres Bezug nimmt. Damit sind die Gründe der bis heute bestehenden und von evangelischen wie katholischen Christen gleichermaßen schmerzhaft empfundenen Trennung am Tisch des Herrn erneut unübersehbar bewusst gemacht worden.

Im Hinblick auf den Ökumenischen Kirchentag vom 28. Mai bis 1. Juni 2003 in Berlin sind so die vielfältigen Möglichkeiten und die noch bestehenden Grenzen des gemeinsamen Zeugnisses in Gebet und Gottesdienst aufgezeigt. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und die Präsidentin des Deutschen Evangelischen Kirchentags (DEKT) haben in einem Wort an alle Teilnehmer zu recht darauf hingewiesen, dass „der Respekt vor dem Glauben, den theologischen Lehrauffassungen und den geltenden Regeln der jeweils anderen Kirche“ die Grundlage der Zusammenarbeit beim Ökumenischen Kirchentag sind. Zusammen mit dem Vorstand des Ökumenischen Kirchentags haben sie damit die Bitte verbunden, „die in den Kirchen gültigen Regeln zu achten und im Bezug auf Eucharistiefeier und Abendmahl in ökumenischer Sensibilität miteinander umzugehen“. Die Deutsche Bischofskonferenz geht davon aus, dass die für die Durchführung Verantwortlichen und die Teilnehmenden diesem ausdrücklichen Wunsch der Veranstalter nachkommen. Sie stimmt mit dem Rat der EKD überein, wenn dieser feststellt: „Die ökumenische Gemeinsamkeit der Kirchen wird sich auch dann verstärken, wenn deutlicher wird, worin bleibende Unterschiede bestehen.“

Der Kirchentag in Berlin kann zu einem großen ökumenischen Zeichen werden. Indem sie das Evangelium Jesu Christi gemeinsam bezeugen und sich den Herausforderungen unserer Zeit gemeinsam stellen, geben alle Christen in unserem Land ihrer Verantwortung für die Welt von heute Ausdruck. Der Ständige Rat erneuert die Einladung, die in dem Wort der deutschen Bischöfe zum Ökumenischen Kirchentag in Berlin ausgesprochen worden ist. Er ist zuversichtlich, dass von diesen Tagen ein ermutigendes Signal für den Glauben in Deutschland und neue Impulse für das ökumenische Miteinander ausgehen.

Würzburg, den 28. April 2003 Pressemitteilung der Deutschen Bischofskonferenz

Zuletzt geändert am 03­.05.2006