| |
Veröffentlicht am 12­.01.2026

Wolfgang Gramer

Mein Nizäa

Ich hätte gern mit Arius und Athanasius auf dem Konzil von Nizäa (325) ein Viertele Trollinger getrunken und gesagt: „Ihr habt beide Recht! Du, Arius, hast die Christologie des Markusevangeliums auf Deiner Seite, wo erst der römische Hauptmann nach dem Tod Jesu sagt: ‚Wahrlich, dieser war Gottes Sohn!‘

Du, Athanasius, hast die Christologie des Johannesevangeliums auf Deiner Seite, nach der Das Wort bei Gott war, dann Fleisch geworden ist und im Tod wieder zu Gott zurückkehrt.“

Freilich wäre dann das Christfest nicht nötig gewesen, was Papst Julius I. Im Jahr 360 ein Anliegen war, um die Kirchenspaltung zu beheben.
Übrigens hat sich 1979 ein ähnliches Problem gezeigt, als Kardinal Höffner erklärte, Hans Küng habe nicht die richtige Christologie und deshalb habe man ihm die Lehrerlaubnis entzogen.

Dabei vertrat Küng wie das Markusevangelium eine Christologie „von unten“ und Joseph Ratzinger eine Christologie „von oben“ wie im Johannesevangelium. Beide waren ja übrigens meine Lehrer!

Das Problem für Johannes Paul II. war aber nicht die Christologie, sondern die Infallibiliät des Papstes, wie sie das Vaticaum I im Jahr 1870 propagiert hatte. Dazu 100 Jahre später Küngs Buch 1970 „Unfehlbar? Eine Anfrage“. Deshalb wurde Bischof Moser in Rom gedrängt, Küng die Lehrerlaubnis zu entziehen. Dabei hatte Küng uns Studenten schon gezeigt, wie man dieses Problem der sog. Unfehlbarkeit (leider gibt es kein gutes deutsches Wort für „Infallibilität“) lösen könnte, was ich darum auch 2021 in meiner Beerdigungsansprache für Hans Küng kurz erwähnte. Infallibiliät heißt ja wörtlich Untrüglichkeit oder Untäuschbarkeit.

Zuletzt geändert am 12­.01.2026