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Veröffentlicht am 23­.09.2017

22.9.2017 - KNA

Papst gesteht eigenen Fehler bei Umgang mit Missbrauchstäter ein

Rom (KNA) Papst Franziskus hat eingeräumt, dass er sich zu Beginn seiner Amtszeit bei der Begnadigung eines Priesters nach sexuellem Missbrauch geirrt habe. Das werde er nie wieder tun, sagte der Papst laut einem Bericht der italienischen Tageszeitung "L'Avvenire" (Freitag).
Die Äußerungen des Papstes fielen am Vortag bei einer Begegnung mit Mitgliedern der vatikanischen Kinderschutzkommission unter Leitung des Bostoner . Sie wurden von den offiziellen vatikanischen Medien zunächst nicht veröffentlicht. Die Zeitung "L'Osservatore Romano" (Freitag) berichtet lediglich, der Papst habe den Anwesenden zusätzlich zu einem offiziell verbreiteten Redetext auch "einige Überlegungen ohne Manuskript vorgetragen".

Franziskus erklärte laut "Avvenire", er habe seinerzeit das Gnadengesuch eines des Missbrauchs überführten Priesters im italienischen Bistum Crema angenommen und sich für eine "milde" Variante entschieden. Später sei der von ihm teilweise begnadigte Priester rückfällig geworden. Daraus habe er gelernt, betonte der Papst. "Es war das einzige Mal, dass ich das gemacht habe, danach nie wieder!"
Franziskus erklärte, inzwischen habe er verstanden, dass Pädophilie eine schreckliche Krankheit sei. "Ich habe von Kardinal O'Malley gelernt, ich habe von den Opfern gelernt, denen ich begegnet bin", erklärte der Papst. Daher werde er nie wieder einen Priester begnadigen, der entsprechende Straftaten begangen hat.

Mit seinen Äußerungen brachte der Papst persönlich mehr Licht in ein dunkles Kapitel aus der Frühzeit seines Pontifikats. 2014 hatte er ein Urteil des Diözesanbischofs von Crema gegen den Priester Mauro Inzoli abgemildert. Statt das Priesteramt aufzugeben, musste der für seinen Hang zu Luxus bekannte Geistliche ein zurückgezogenes Leben in Gebet und Buße führen und eine Psychotherapie antreten.

Italienische Medien berichteten damals, der Papst habe sich mit seinem barmherzigen Urteil auch über eine gegenteilige Empfehlung der Römischen Glaubenskongregation hinweggesetzt. Noch 2012 hatte die Glaubenskongregation Inzoli zur Entlassung aus dem Priesterstand verurteilt.
Papst Franziskus selbst hat 2016 durch das Motu proprio "Come una madre amorevole" (Wie eine liebende Mutter) festgelegt, dass Kirchenobere ihres Amtes enthoben werden können, wenn sie in schwerwiegender Weise ihre Sorgfaltspflicht bei der Verfolgung von Missbrauchstätern verletzt ha-ben und in der Folge weiteren Opfern neuer Schaden zugefügt wurde.

Der "Avvenire" (Freitag) berichtet weiter, Inzoli sei unterdessen von einem weltlichen Gericht erneut zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Das Berufungsgericht in Brescia milderte die 2016 verhängte Strafe von vier Jahren und neun Monaten Haft wegen sexuellen Missbrauchs an Jungen zwischen 12 und 16 Jahren lediglich um 50 Tage ab. Die Fälle ereigneten sich zwischen 2004 und 2008.

Inzolis Strafverteidiger widersprachen der Darstellung von Papst Franziskus, wonach ihr Mandant nach seiner kirchlichen Teilbegnadigung 2014 rückfällig geworden und dies der Grund für die erneute kirchliche Bestrafung gewesen sei. Der Lokalzeitung "Cremona Oggi" (Onlineausgabe Freitag) sagten die Anwälte Nerio Dioda und Corrado Limentani, Inzoli habe damals keine neuen Straftaten begangen. Hier sei der Papst offenbar "schlecht informiert". Tatsächlich sei die zweite Laisierung 2016 erfolgt, nachdem der Vatikan die Akten des ersten weltlichen Strafgerichtsprozesses zur Kenntnis genommen habe.

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siehe auch:

http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/missbrauch-papst-bereut-begnadigung-von-priester

https://cds.kna.de/dzNewsDaten/webnews/kwn09/urn_newsml_kna.de_20130101_170922-89-00085-2.html

Zuletzt geändert am 23­.09.2017