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Veröffentlicht am 20­.11.2014

20.11.2014 - ntv

Karlsruhe bestätigt der Kirche Sonderrechte

Ein Arzt verliebt sich und heiratet, doch es ist seine zweite Ehe und er arbeitet in einem katholischen Krankenhaus. Die Kündigung folgt auf dem Fuße, die Gerichte erklären sie für unwirksam. Das Bundesverfassungsgericht sieht das jetzt anders.

Die katholische Kirche darf Mitarbeitern auch weiterhin kündigen, wenn diese nach einer Scheidung zum zweiten Mal heiraten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter bestätigten damit grundsätzlich den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung von Angestellten aus sittlich-moralischen Gründen erlaubt. Arbeitsgerichte dürften dieses "kirchliche Selbstverständnis" nur eingeschränkt überprüfen.

> ganzer Artikel: http://www.n-tv.de/politik/Karlsruhe-bestaetigt-der-Kirche-Sonderrechte-article14002586.html

Zuletzt geändert am 20­.11.2014