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Veröffentlicht am 24­.01.2013

24.1.2013 - Von der SPIEGEL-Rechtsabteilung

Der Bischof (Franz-Peter Tebartz-van Elst) und das 8. Gebot

"Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten."

So steht es in der Bibel. Und daran, sollte man glauben, halten sich gerade Glaubensbrüder. Doch womöglich gelten für manche kirchlichen Würdenträger eigene Maßstäbe. Wie möglicherweise für den Bischof von Limburg, Franz-Peter Tebartz-van Elst?

Im vergangenen Jahr ging es bei einer Recherche um genau diesen Bischof. Der SPIEGEL hatte erfahren, der Gottesmann sei First Class in die Slums von Indien geflogen, um dort den Ärmsten der Armen zu helfen. Ein katholischer Bischof, der zusammen mit seinem Generalvikar in der Luxusklasse reist? Das drängte nach Aufklärung.

Fragen und Antworten gingen hin und her, Anwälte und Gericht wurden bemüht, alles nur, weil der Bischof die Frage nach seinem First-Class-Flug nicht mit einem einfachen, ehrlichen "Ja" beantwortete. Stattdessen legte Tebartz-van Elst bei Gericht sogar eine eidesstattliche Versicherung vor, deren Inhalt nicht wirklich der weltlichen Wahrheit entspricht.

Was war passiert? Ein Drama in fünf Akten.

Zuletzt geändert am 24­.01.2013