| |
Veröffentlicht am 07­.09.2007

5.9.2007

Röschenz muss Pfarrer Franz Sabo nicht entlassen

Liestal. AP/baz. Die Kirchgemeinde Röschenz muss sich nicht von ihrem Pfarrer Franz Sabo trennen. Das Baselbieter Kantonsgericht hiess am Mittwoch eine Beschwerde der Gemeinde gut. Das Bistum Basel und der Landeskirchenrat hätten dem Pfarrer das rechtliche Gehör nicht gewährt und den Missio-Entzug nicht genügend begründet.

Das Gericht hatte über eine Beschwerde der Gemeinde Röschenz gegen die Verfügung des Landeskirchenrates vom Juni 2006 zu befinden, mit der die Entlassung von Sabo gefordert wurde. Die fünf Richter und der Gerichtspräsident befanden, das Verfahren gegen Sabo sei vom Bistum Basel und dem Landeskirchenrat rechtsstaatlich nicht richtig geführt worden: Dem Pfarrer sei das rechtliche Gehör nicht gewährt worden.

Zudem habe Bischof Kurt Koch den Missio-Entzug nicht genügend begründet. In einer Kündigungsbegründung ein zerrüttetes Verhältnis anzufügen sei «eine Leerformel» und keine Begründung. Auch der Bischof müsse sich bei aller kirchlichen Würde an rechtsstaatliche Gepflogenheiten halten, hielt Richter Stefan Schulthess fest.

Das Gericht hiess deshalb die Beschwerde aus Röschenz gut. Die Gebühren von 10'000 Franken wurden zu zwei Dritteln dem Landeskirchenrat und zu einem Drittel dem Bistum Basel übertragen. Der Fall berührt wichtige und teilweise ungelöste Probleme zwischen Kirche und Staat. «Wenn die Kirche staatliche Organe in Anspruch nehmen will, muss sie deren Regeln akzeptieren», sagte Gerichtspräsident Peter Meier.

Sabo war «fast sprachlos»

Er fühle sich ausgezeichnet, sagte Pfarrer Franz Sabo nach der Urteilsverkündung. Als «fast sprachlos» bezeichnete sich der Röschenzer Kirchgemeinderat Bernhard Cueni. «Wir sind dem Ziel einen Schritt näher und können ihn vorläufig behalten,» fügte er an. Er sei erleichtert und stolz auf den Rechtsstaat Schweiz, wo die Gerichte ihre Urteile unabhängig fällten. Sowohl das Bistum als auch der Landeskirchenrat hatten angekündigt, das Urteil nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen. Der Landeskirchenrat müsse jetzt entscheiden, ob er eine neue Verfügung mit entsprechender Begründungen erlassen wolle, sagte Stefan Suter, der Rechtsvertreter des Bistums Basel.

Der Fall Sabo nahm 2003 seinen Anfang, als der Röschenzer Pfarrer zunächst in einem Zeitungsartikel scharfe Kritik an Bischof Koch übte und später auch Generalvikar Roland-Bernhard Trauffer kritisierte. Im Nachhinein wurde bekannt, dass das Bistum aufgrund von Hinweisen auf Kindsmissbrauch ein psychologisches Gutachten des Seelsorgers erstellen liess. Die Vorwürfe der Pädophilie wurden jedoch nicht erhärtet.

Nach zahlreichen verbalen Scharmützeln zwischen Koch und dem Röschenzer Pfarrer entzog das Bistum dem aus Deutschland stammenden Sabo im Oktober 2005 die Missio canonica. Nachdem Röschenz den Pfarrer weiterhin beschäftigte, forderte der Baselbieter Landeskirchenrat die Gemeinde im Juni 2006 auf, Sabo zu entlassen. Die Weiterbeschäftigung des Seelsorgers ohne kirchlichen Auftrag widerspreche geltendem Recht. Gegen diese Verfügung erhob die Kirchgemeinde Beschwerde.

© 2007 National Zeitung und Basler Nachrichten AG

Zuletzt geändert am 07­.09.2007