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Veröffentlicht am 18­.11.2003

40 Jahre „Sacrosanctum Concilium“

„Liturgiekonstitution ist das sichtbarste Reformwerk des II. Vatikanischen Konzils“

Zum 40jährigen Jubiläum der Verabschiedung von „Sacrosanctum Concilium“ am 4. Dezember 1963

18. November 2003

Als sichtbarstes und bisher dauerhaftestes Reformwerk des II. Vatikanischen Konzils (1962-65) wertet die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, die am 4. Dezember 1963 von Papst Paul VI. verkündet worden ist. Ihre herausragende Bedeutung als erstes der 16 Konzilsdokumente liegt nach Ansicht der katholischen Reformbewegung im Wandel des Kirchenverständnisses, das im Schlüsselbegriff der „vollen, tätigen und bewussten Teilnahme“ des ganzes Volkes Gottes an der Liturgie seinen Niederschlag gefunden hat. Die Feier der Gottesdienste in der Muttersprache (statt in Latein) durch die um den Altar versammelte Gemeinde (statt des „Messe Lesens“ durch den Priester mit dem Rücken zur Gemeinde) brachten dies sinnfällig zum Ausdruck. Vorrangiges Anliegen des Konzils war es, „das christliche Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen“ (SC 1).

Dagegen widerspricht es der Intention des Konzils, wenn die deutschen Bischöfe in ihrem Hirtenwort zu diesem Anlass von der „wunderbaren Welt der katholischen Liturgie“ sprechen, die als „heiliges Spiel“ nach Regeln festzuschreiben ist. Nach Ansicht von Wir sind Kirche ist die Frage nach dem „Gottesdienst in Zeitgenossenschaft“ immer wieder neu zu stellen, damit einerseits die Liturgie im gesellschaftlichen Kontext neues Profil gewinnt und andererseits der Boom der spirituellen Suche nicht an unseren Kirchen vorbei geht. Die Zukunft der Kirche wird mit davon abhängen, ob es gelingt, Gottesdienst so zu feiern, dass der heutige Mensch sich in ihm ausdrücken und wiederfinden kann.

Wie der Ende September 2003 bekannt gewordene Vatikan-Entwurf für eine neue Liturgie-Instruktion, der auf breiten Protest gestoßen ist, folgt das Bischofswort dem Ruf konservativer Kräfte nach einem Zurück vor die Liturgiereform. Die heutigen Liturgieformen seien in „Gefahr, zur blassen Gewohnheit zu werden“, heißt es in dem Hirtenbrief, der am kommenden Sonntag in allen Gottesdiensten verlesen wird. Es dürften „jene Gläubigen nicht übersehen werden, denen die früheren Formen Beheimatung bedeuteten und die daher unter den Veränderungen leiden.“

Wir sind Kirche sieht in dem Schreiben der Bischöfe, dessen Sprache und Bilder für unsere Zeit unverständlich sind, auch einen Affront gegen die Ökumene, da erneut betont wird, dass „Eucharistiegemeinschaft und Kirchengemeinschaft nicht zu trennen“ seien. Das sogar im römisch-katholischen Kirchenrecht verankerte Recht der Gemeinde auf die sonntägliche Eucharistiefeier wird heruntergespielt, wenn die Feier der einzelnen Pfarrgemeinde auf Grund des Zölibats und des Ausschlusses von Frauen selbst verschuldeten Priestermangels verhindert wird.

Zuletzt geändert am 03­.07.2007