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Veröffentlicht am 11­.11.2005

10 Jahre KirchenVolksBewegung

Wir sind Kirche Konzil und Synode dürfen nicht in Vergessenheit geraten! 40 Jahre Konzil -30 Jahre Synode - 10 Jahre KirchenVolksBewegung

Konzil und Synode dürfen nicht in Vergessenheit geraten!“ fordert die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche anlässlich der nicht nur zeitlich sondern auch inhaltlich in einem sehr engen Zusammenhang stehenden kommenden Jubiläumstage. Gerade angesichts des aktuellen Kurses in Rom und in der jetzigen pastoralen Umbruchzeit sind die Impulse von Konzil und Synode von brennender Aktualität für die Mitwirkung des Kirchenvolkes bei den anstehenden pastoralen Umstrukturierungsprozessen.

Vor genau 40 Jahren, am 8. Dezember 1965 , ging das von Papst Johannes XXIII. einberufene Zweite Vatikanische Konzil zu Ende, das dem Kirchenvolk, dem Volk Gottes, eine ganz zentrale Bedeutung zuerkannt hat. Vor genau 30 Jahren, am 23. November 1975 , war die letzte Sitzung der Gemeinsamen Synode in Würzburg, die (zusammen mit der Pastoralsynode in Dresden) die Konzilsbeschlüsse für Deutschland umsetzte, was jedoch in vielen Punkten von Rom bis heute nicht zur Kenntnis genommen worden ist.

Gleichwohl gilt: Das Konzil hat dem Kirchenvolk, dem Volk Gottes, eine ganz zentrale Bedeutung zuerkannt. Die pastorale Konstitution "Gaudium et spes" über die Kirche reformierte die Organisationsform der Gemeinde, deren Struktur bis dahin an einem rein rechtlichen Modell der Pfarrei orientiert war. Die Bezeichnung "Volk Gottes" für die Kirche hebt die Rolle des Dienens im Priester- und Bischofsamt hervor und betont die gemeinsame Verantwortung aller für die gesamte Kirche. Alle Kirchenmitglieder sind zur Verbreitung des Evangeliums im kirchlichen Auftrag aufgerufen.

Das Wort vom "Volk Gottes" hat eine entscheidende Motivation für viele Glieder dieses Volkes gebracht, sich nicht mehr nur "kirchenamtlich versorgen" zu lassen, sondern sich mitverantwortlich zu fühlen. Umso bedauerlicher sind die zunehmenden Versuche einzelner Theologen, die Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils jetzt umzudeuten.

Nicht konzilsgemäß ist das Misstrauen aus Rom und von manchen deutschen Amtsträgern den Laien gegenüber. So sah sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken bereits Anfang der 1990er Jahre veranlasst, von den Bischöfen „Dialog statt Dialogverweigerung“ zu fordern – eine Forderung, auf die von vielen Bischöfen bis heute nicht eingegangen wird.

Vor genau 10 Jahren, am 12. November 1995, endete das KirchenVolksBegehren in Deutschland. Die Forderungen des KirchenVolksBegehrens nach mehr Demokratie in der Kirche, der Gleichberechtigung der Frau, der Freistellung des Zölibates, der positiven Bewertung der Sexualität und der Verkündigung als Frohbotschaft wurden allein im deutschsprachigen Raum von mehr als 2,5 Millionen Frauen und Männern unterschrieben (weitere Informationen hier).

Die aus dem KirchenVolksBegehren hervorgegangene KirchenVolksBewegung setzt sich seit 10 Jahren für eine Erneuerung der römisch-katholischen Kirche auf der Basis des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) und der darauf aufbauenden Theologie und Praxis ein. Die theologisch fundierten Anliegen des KirchenVolksBegehrens sind mittlerweile weltweit zum Reformkanon für eine zukunftsfähige Kirche geworden und haben – auch wenn bisher keine der konkreten Forderungen des KirchenVolksBegehrens im Kirchenrecht umgesetzt wurde – einen Diskussionsprozess ausgelöst, wie es ihn seit dem Konzil nicht mehr gegeben hat. Aktueller Hinweis: Konzil, Synode und KirchenVolksBegehren als „Wegmarken kirchlichen Aufbruchs“ ist das Thema einer Veranstaltung am Samstag, 12. November 2005 in Hannover, dem Startpunkt des deutschen KirchenVolksBegehrens. Die Veranstaltung von 15 bis ca. 20 Uhr im Clemenshaus, Leibnizufer 17B wird gemeinsam von der Katholischen Erwachsenenbildung Region Hannover e.V., dem Verein für Geschichte und Kunst im Bistum Hildesheim e.V. und der Wir sind Kirche-Diözesangruppe im Bistum Hildesheim durchgeführt.

Zuletzt geändert am 10­.05.2006