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Veröffentlicht am 08­.06.2011

Mahnwache gegen ökumenisches Desinteresse

(ty) Anlässlich des 40. Jahrestages des Ökumenischen Pfingsttreffens in Augsburg 1971, appelliert die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche an die Kirchenleitungen in Deutschland den ökumenischen Dialog zu verstärken und eine weitere Gemeinsame Erklärung zur gegenseitigen Zulassung zum Herrenmahl substanziell vorzubereiten. Die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ (Augsburg 1999) sowie die 2007 in Magdeburg vereinbarte wechselseitige Anerkennung der Taufe sind erfreuliche Schritte auf dem Weg eines ökumenischen Miteinanders. Mit Unverständnis registriert die innerkatholische Reformbewegung den zunehmenden Rückzug in die je eigene konfessionelle Profilierung. Nicht die Abgrenzung der einzelnen Kirchen untereinander, sondern die Profilierung des Christentums als Ganzes ist im Hinblick auf die Herausforderungen der heutigen Zeit gefragt. Welche Verhärtungen auf römisch-katholischer Seite noch zu überwinden sind zeigen die hohen Strafen gegen Priester, die zu gegenseitiger Gastfreundschaft beim Herrenmahl einluden.

„Das Herrenmahl ist der Kirche als ein Vermächtnis anvertraut, über das sie nicht selbstherrlich verfügen kann. Es ist nicht nur Ausdruck bestehender, sondern auch erhoffter Einheit.“ Diese Sentenz des Ökumenischen Pfingsttreffens von 1971 macht sich Wir sind Kirche Augsburg zu eigen und ruft Christinnen und Christen, die nicht auf eine Ökumene „jenseits der Grabsteine“ warten wollen, zu einer Ökumenischen Mahnwache vor dem Augsburger Dom (Südportal) auf: Pfingstsonntag, 12. Juni 2011 – 8.30 Uhr. We are Church. We are caring about the ecumene.

Hintergrund
Aus einer in der Kirchengeschichte unvergleichbaren Initiative entstand vor 15 Jahren die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche. 1.845.141 Personen, von denen sich 1.483.340 ausdrücklich als römisch-katholisch bekannten, haben im Herbst 1995 allein in Deutschland die fünf Forderungen des KirchenVolksBegehrens unterschrieben. Sie taten dies auf der Grundlage der dogmatischen Konzils-Konstitution „Lumen Gentium“, Art. 37, und des Can. 212 § 3 des Kirchenrechts. Danach haben die Gläubigen „das Recht und bisweilen sogar die Pflicht, ihre Meinung in dem, was das Wohl der Kirche angeht, den geistlichen Hirten mitzuteilen und sie unter Wahrung der Unversehrtheit des Glaubens und der Sitten und der Ehrfurcht gegenüber den Hirten und unter Beachtung des allgemeinen Nutzens und der Würde der Personen den übrigen Gläubigen kundzutun.“

- Geschwisterliche Kirche
- Gleichberechtigung der Frauen in allen kirchlichen Ämtern
- Keine Bindung des Priesteramtes an die ehelose Lebensform
- Positive Bewertung der Sexualität und Achtung der verantworteten Gewissensentscheidung
- Frohbotschaft statt Drohbotschaft

Zu den Erstunterzeichnenden des KirchenVolksBegehrens in Deutschland gehörten unter anderen: Dr. Lea Ackermann, Dr. Franz Alt, Pfr. Roland Breitenbach, Dr. Magdalene Bußmann, PD Dr. Eugen Drewermann, Prof. Dr. Peter Eicher, Prof. Dr. Norbert Greinacher, Prof. Dr. Bernhard Häring, Prof. DDr. Gotthold Hasenhüttl, Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach SJ, Pfr. Dr. Ferdinand Kerstiens, Prof. Dr. Hans Küng, Prof. Dr. Norbert Mette, Christa Nickels MdB, Dr. Wolfgang Seibel SJ, Bundestags­präsidentin Prof. Dr. Rita Süßmuth, Ministerpräsident Erwin Teufel, Wolfgang Thierse MdB.

In den vergangenen 15 Jahren hat Wir sind Kirche – unterstützt von konzilsorientierten Theologinnen und Theologen – in vielen Bereichen konstruktive Wege zur Bewältigung der Kirchen(leitungs)krise aufgezeigt. Wir sind Kirche beteiligt sich intensiv an den Katholikentagen und evangelischen Kirchentagen und bringt als unabhängige Kraft in zahlreichen Stellungnahmen die „Stimme des Kirchenvolks“ zum Ausdruck. Wie zuletzt der von der Deutschen Bischofskonferenz in Auftrag gegebene „Trendmonitor Religiöse Kommunikation 2010“ (www.mdg-online.de) deutlich machte, werden die von Wir sind Kirche vorgebrachten Reformanliegen von der großen Mehrheit der noch der Kirche Verbundenen unterstützt.

Zuletzt geändert am 08­.06.2011