Ständiger Rat DBK / Tag der Diakonin
„Bischöfe: Endlich Taten statt verschleiernder Worte!“ (aktualisiert)
Wir sind Kirche zur Sitzung des Ständigen Rates am 29. April 2019 in Würzburg und zum „Tag der Diakonin“
- Aufarbeitung sexualisierter Gewalt – nur mit den Betroffenen
- Synodaler Weg – nur ergebnisoffen und verbindlich
Pressemitteilung München/Würzburg, 26.4.2019 / 28.4.2019 aktualisiert
Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche erinnert die deutschen Bischöfe anlässlich der Sitzung des „Ständigen Rates“ der Deutschen Bischofskonferenz am 29. April 2019 in Würzburg daran, ihren vagen und verschleiernden Ankündigungen endlich klare und konkrete Beschlüsse und Handlungen folgen zu lassen. Dies betrifft sowohl die konkrete Aufarbeitung sexualisierter Gewalt als auch den „verbindlichen synodalen Weg“, den die Bischöfe am Ende ihrer Frühjahrsvollversammlung in Lingen angekündigt haben. Bis jetzt ist von der von den Bischöfen vollmundig selbst konstatierten Zäsur bis auf wenige und teilweise widersprüchliche Aussagen einiger Bischöfe zu einzelnen Themen noch nicht viel geschehen.
In diesem Jahr findet die Sitzung des „Ständigen Rates“ der Bischöfe genau am „Tag der Diakonin“ statt, wie er seit 20 Jahren von den Frauenverbänden und auch von Wir sind Kirche am 29. April, dem Festtag der Hl. Katharina von Siena, auf Weiheämter für Frauen und ihre Qualifikationen für alle Berufe in der Kirche aufmerksam macht. Dies sollte Bischöfe dazu ermutigen, sich nicht nur allgemein für Frauen in kirchlichen Führungspositionen einzusetzen, sondern ganz konkret für den sakramentalen Frauendiakonat, für den sich bereits die Würzburger Synode (1971-75) auch mit den Stimmen der Bischöfe (!) ausgesprochen hat.
Die zentrale Veranstaltung „Macht Kirche zukunftsfähig!“ findet in diesem Jahr in Mainz statt: > www.diakonat.de
Aktion der Verbände und Reformgruppen am 29. April 2019 in München:
> Pressemitteilung und Offener Brief an Erzbischof Dr. Reinhard Kardinal Marx
Aufarbeitung sexualisierter Gewalt – nur mit den Betroffenen
Bischof Dr. Stephan Ackermann, der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, konnte am 13. März 2019 in Lingen in keinem wesentlichen Punkt konkrete Fortschritte gegenüber der am 27. September 2018 vorgelegten Erklärung der deutschen Bischöfe zu der von der DBK in Auftrag gegebenen MHG-Studie (Erklärung der Bischöfe (2018 154a Anlage 1)) aufzeigen. Von einer Beteiligung der Betroffenenverbände in allen Phasen der Aufarbeitung ist bis jetzt nichts zu erkennen.
Das Interview in der ZEIT vom 17. April 2019 (es kann bei Wir sind Kirche angefordert werden) mit dem Kriminologen Christian Pfeiffer, der gegenüber den Bischöfen den Vorwurf des „Versuchs der Nötigung“ beim Abbruch der geplanten Vorgängerstudie erhebt, stellt das gesamte bischöfliche Handeln vor aller Welt in ein äußerst schlechtes Licht. Einige der hier genannten Personen sollten sich bewusst sein, dass sie damit der Kirche schweren Schaden zugefügt haben. Es stellt sich die Frage nach ernsthaften Konsequenzen bis hin zum Rücktritt.
Synodaler Weg – nur ergebnisoffen und verbindlich
Wenn die Bischöfe ohne weitere Differenzierung von einer Synode oder einem synodalen Prozess sprechen, erweckt das den Eindruck eines demokratischen oder partizipativen Prozesses und verschweigt die Tatsache, dass nach Kirchenrecht kein Bischof an die Ergebnisse eines solchen Prozesses gebunden ist. Der von den Bischöfen in Lingen (mit vier Enthaltungen!) angekündigte „strukturierte Dialog“ könnte wieder zu einer ähnlichen Farce werden wie der groß angekündigte „Gesprächsprozess“ der Jahre 2011 bis 2015.
Deshalb ist es erforderlich, dass die Bischöfe dauerhaft auf einen Teil ihrer Macht verzichten, sich kontrollieren lassen und das Kirchenvolk stärker beteiligen. Dazu bedarf es der Einbeziehung nicht nur des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, sondern auch von Jugend und jungen Erwachsenen, von Frauen- und Männerorden, von Betroffenen sexualisierter Gewalt, von theologischer und profaner Wissenschaften wie auch von Reformgruppen wie Wir sind Kirche.
Wir sind Kirche warnt allerdings davor, zu viel Hoffnung auf diesen „synodalen Weg“ zu setzen, solange nicht dogmatisch und kirchenrechtlich geklärt ist, wer in welcher Weise am Zustandekommen der Beschlüsse beteiligt wird und welche Verbindlichkeit sie haben. Das Verhalten Roms gegenüber der Würzburger Synode (1971-75) bleibt ein warnendes Beispiel.
Die von den Bischöfen formulierte Frage nach dem Umgang mit Macht in der Kirche kann nicht ohne die Frage nach der Rolle der Frauen in der Kirche angegangen werden, und zwar nicht nur in der Leitung, sondern auch bezüglich der Weihe.
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Wenn nach dem KirchenVolksBegehren 1995 in Österreich die darin genannten Reformpunkte (geschwisterliche Kirche, Weihen für Frauen, freiwilliges Zölibat, Reform der Sexuallehre, Frohbotschaft statt Drohbotschaft) von der Kirchenleitung ernstgenommen und angegangen worden wären, wäre zumindest in den vergangenen 24 Jahren vielen Betroffenen großes Leid und der Kirche immenser Schaden an Glaubwürdigkeit erspart worden. Anlass für das KirchenVolksBegehren, das damals fast 2,5 Mio. Menschen im deutschsprachigen Raum unterzeichnet hatten, waren ebenfalls die Vorwürfe schwerer sexueller Gewalt, in diesem Fall durch ehemalige Schüler des damaligen Wiener Kardinals Hans Hermann Groër.
Pressekontakt Wir sind Kirche
Christian Weisner, Tel: 0172-518 40 82, E-Mail: presse@wir-sind-kirche.de
Franziska Müller-Härlin, Tel: 0170-8013238, E-Mail: Mueller-Haerlin@t-online.de
Lese-Tipps
Michael Seewald: Lauthals
Die deutschen Bischöfe müssen einen Teil ihrer Macht an die Gläubigen abgeben und Kritiker anhören. Nur so kann die Kirche sich demokratisieren.
> Süddeutsche Zeitung Gastkommentar 25.4.2019
Zuletzt geändert am 28.06.2019