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Veröffentlicht am 20­.02.2018

Frühjahrsvollversammlung der DBK (3)

„Bischöfe dürfen homosexuellen Menschen und Paaren den Segen nicht verweigern“

Pressemitteilung   München / Ingolstadt 20.2.2018

Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche hält es für unchristlich und unverantwortlich, dass sich bei der in Ingolstadt tagenden Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz einzelne Bischöfe der vom Osnabrücker Bischof Dr. Franz-Josef Bode angestoßenen Debatte für eine Segnung homosexueller Paare von vorneherein verweigern.

Die beiden katholischen Bischöfe in Baden-Württemberg (Bischof Dr. Gebhard Fürst aus Rottenburg-Stuttgart sowie Erzbischof Stephan Burger aus Freiburg) hatten der vom stellvertretenden Vorsitzenden der DBK ins Gespräch gebrachten Segnung eine Absage erteilt, weil sie eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften aus religiösen Gründen generell ablehnen. Diese Einstellung wird den Menschen, die um den kirchlichen Segen bitten, in keiner Weise gerecht, ist theologisch unhaltbar und wird die Entfremdung der Bischöfe von ihren Gläubigen noch weiter beschleunigen.

Wir sind Kirche hatte die vom stellvertretenden DBK-Vorsitzenden Bischof Bode angestoßene und auch von deren Vorsitzendem, dem Münchner Kardinal Dr. Reinhard Marx, aufgegriffene Initiative begrüßt und gefordert, nach theologisch weiterführenden Lösungen zu suchen. Die Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Menschen müssen differenziert bewertet werden, wenn sie einander vor Gott in bedingungsloser Treue ein gemeinsames Leben versprechen.

Die prinzipielle Bewertung der Homosexualität als schwere Sünde muss aufgehoben werden. Denn diese Sicht wird mit biblischen Argumenten gestützt, die keineswegs stichhaltig sind und einer exegetischen Überprüfung nicht standhalten (vgl. Katholischer Katechismus 2357 - 2359). Erst wenn auch die homosexuelle Ausrichtung als von Gott gegeben anerkannt ist, wird sich die Bewertung gleichgeschlechtlicher Paare ändern und eine Segnung als selbstverständlich erscheinen lassen. Wir treten in eine pastorale Phase, in der das Segnen wichtiger ist als die Fixierung auf Sünde und Rechtfertigung.

Wenn es für solche Segensfeiern verbindliche Richtlinien gibt und sie nicht wie bisher im Vorborgenen stattfinden müssen, ist eine Verwechslung mit einer kirchlichen Eheschließung ausgeschlossen, in der nach katholischer Lehre sich nur Frau und Mann das Sakrament der Ehe spenden, der Priester assistiert und den Segen erteilt.

Wenn durch eine im Standesamt vollzogene staatliche Eheschließung, die jetzt ja auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich ist, der Wille zur Partnerschaft auf Lebenszeit zum Ausdruck gebracht wird, so verdient eine solche verbindliche Partnerschaft den Respekt auch der Kirche. Gottes Segen wird dann erbeten für eine gelingende Zukunft von etwas, das es bereits gibt. Damit ist eine Verwechslung mit der kirchlichen Eheschließung ausgeschlossen.

Pressekontakte während der Bischofskonferenz in Ingolstadt:
Christian Weisner, Tel. 0172-5 18 40 82, E-Mail: presse@wir-sind-kirche.de

Hintergrund:
Bischof Bode im Interview in der Neuen Osnabrücker Zeitung (10.1.2018) > Link

Wir sind Kirche zur kirchlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Ehepaare (12.1.2018) > Link

Neue Perspektiven der Frankfurter Stadtkirche für kirchliche Segensfeiern (25.01.2018) > Link

Interview des Stadtdekans von Frankfurt, Johannes zu Eltz beim Hessischen Rundfunk (24.1.2018) > Link

 

 

Zuletzt geändert am 17­.09.2018