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Veröffentlicht am 31­.05.2009

31.5.2009 - Christ in der Gegenwart

Wer öffentlich Kirchenkritik übt, darf von seinem Bischof aus Laiengremien ausgeschlossen werden

Der oberste Gerichtshof der katholischen Kirche im Vatikan hat Bischöfen das Recht zugesprochen, Mitstreiter der Bewegung „Wir sind Kirche“ aus katholischen Laiengremien, unter anderem den Räten auf verschiedenen Ebenen, auszuschließen. Wer sich öffentlichen Protesten gegen Papst, Bischöfe oder Lehramt anschließe, "mache sich unfähig für die Mitgliedschaft in kirchlichen Räten“, heißt es in einem Dekret des Obersten Gerichts der Apostolischen Signatur. Die Richter, zwei Kardinäle und drei Bischöfe, bestätigten damit den Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller. Dieser hatte in seinem Bistum nicht nur die früheren Laienvertretungen aufgelöst und neu geordnet, sondern auch dem einstigen Diözesanratsvorsitzenden Fritz Wallner das passive Wahlrecht entzogen, weil er mehrmals gemeinsam mit Mitgliedern von „Wir sind Kirche“ öffentlich aufgetreten war. Wallner hatte daraufhin an das oberste vatikanische Gericht appelliert, das nun gegen ihn entschied.

Die Richter erinnerten außerdem an das Schreiben der römischen Glaubenskongregation an die deutschen Bischöfe von 1996. Darin heißt es, dass die Forderungen des Kirchenvolksbegehrens, das in Österreich nach der Affäre Groer entstanden war und in Deutschland unter dem Namen "Wir sind Kirche" unter anderem die Aufhebung der Zölibatspflicht und des Verbots der Frauenordination fordert, „zum Teil der kirchlichen Lehre widersprechen und in offenem Gegensatz zur kirchlichen Ordnung stehen“. Ganz besonders kritisiert der Vatikan ein „unannehmbares demokratisches Kirchenmodell“.

Zuletzt geändert am 09­.06.2009