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Veröffentlicht am 22­.02.2018

Frühjahrsvollversammlung der DBK (4)

„Eine wirkliche Umkehr ist noch immer nicht zu spüren“

Pressemitteilung München / Ingolstadt, 22. Februar 2018

Wir sind Kirche zum Ende der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Ingolstadt

Kommunionempfang für konfessionsgemischte Paare

Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche findet es enttäuschend, dass sich auch in dieser Frühjahrsvollversammlung die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) immer noch nicht als Ganzes zu einer Entscheidung in der Frage des gemeinsamen Kommunionempfangs für konfessionsgemischte Paare hat durchringen können. Das Thema stand bereits vor einem Jahr auf der Tagesordnung und ist von der Ökumene- und der Glaubenskommission beraten worden. Die jetzt erst angekündigte Handreichung scheint noch sehr viel mehr am Kirchenrecht (c. 844 § 4 CIC) ausgerichtet zu sein, als dass sie die wiederholt von Papst Franziskus gegebenen Impulse aufgreift. Das Kirchenrecht aber spiegelt nur die offizielle dogmatische Lehre von der Verwandlung ("Transsubstantiation") von Brot und Wein in den Leib und das Blut Jesu Christi, die sich schon aus biblischen Gründen so nicht mehr halten lässt. In einem erst vor einer Woche bekanntgewordenen Schreiben des Papstes an Kardinal Marx und Landesbischof Bedford-Strohm hat der Papst mehr Dialog gefordert und ermutigt, weiter voranzuschreiten (http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/papst-will-fortschritte-in-der-okumene).

Bereits im Frühjahr des Reformationsgedenkjahres 2017 hatte der frühere Ökumene-Kardinal Karl Kasper signalisiert, dass der Vatikan eine Öffnung in der Abendmahlsfrage akzeptieren würde, wenn die Deutsche Bischofskonferenz konkrete Vorschläge machen würde. Doch eine Minderheit der 27 Diözesanbischöfe scheint sich immer noch dagegen zu sperren. Allerdings ist anzuerkennen, dass Kardinal Marx nicht mehr von der Zulassung zur Eucharistie spricht, sondern davon, dass die geplante Handreichung Hilfen zur Entscheidungsfindung des Einzelnen bieten soll. Der umgekehrte Fall, die Teilnahme am evangelischen Abendmahl, die laut Kirchenrecht immer noch nicht erlaubt ist, ist von den Bischöfen allerdings gar nicht behandelt worden.

 

Umgang mit kirchlichen Finanzen

In der Frage kirchlicher Finanzen ist zu hoffen, dass die Bischöfe sich jetzt wirklich sehr zügig um gemeinsame Regeln für ein einheitliches Verfahren der Haushaltsaufstellung und der einheitlichen Darstellung der wichtigen Punkte ihrer Haushalte einigen können. Die Kirche sollte auch ein Vorbild in ethischer Geldanlage sein und nicht nur auf hohe Rendite schielen. Außerdem braucht es effektive Kontrollen und auch Mitentscheidung. Denn es handelt sich ja nicht um Privatgelder des Bischofs oder des Domkapitels, sondern um das Vermögen der ganzen Kirchengemeinschaft.

Nach dem Skandal um den früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst, der im März 2014 unter anderem deswegen abberufen wurde, hatten alle Bischöfe eine möglichst schnelle und weitgehende Offenlegung ihrer Finanzen zugesagt. Doch die ist noch lange nicht in allen Bistümern und vor allem nicht in vergleichbarer Qualität gegeben.

In einem nächsten Schritt sollten auch die Finanzen der Pfarrgemeinden, Kirchenstiftungen, Orden und anderen Körperschaften nach modernen kaufmännischen Buchhaltungsregeln geplant und abgerechnet werden. Die aktuellen Finanzskandale in Freiburg, Hamburg und Eichstätt zeigen die Dringlichkeit einer grundlegenden Debatte über Transparenz und Partizipation. Wir sind Kirche schließt sich der Forderung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken und anderer Verbände an, die überdiözesanen Aufgaben der katholischen Kirche in Deutschland besser zu finanzieren und nicht weiter zu reduzieren. Auch wird es wohl erforderlich sein, dass die Bistümer untereinander Solidarität auch in finanzieller Hinsicht ausüben, da die Vermögenslage doch sehr unterschiedlich ist.

 

Synoden dringend erforderlich

So wichtig viele andere der in Ingolstadt behandelten Themen auch sind: Ohne einen wirklichen Dialog mit dem Kirchenvolk werden die Bischöfe zu keinen Lösungen kommen, die ihrem eigenen Anspruch „Gemeinsam Kirche sein“ ansatzweise gerecht werden. Wir sind Kirche fordert die Bischöfe deshalb erneut dazu auf, sich endlich auch um einen wirklichen, nicht nur simulierten Dialog mit dem eigenen Kirchenvolk und deren gewählten Gremien zu bemühen. Deshalb können und dürfen sich die deutschen Bischöfe nicht mehr Synoden in ihren eigenen Bistümern sowie auch für die ganze Kirche in Deutschland verweigern, bei der Frauen und Männer aus dem Kirchenvolk mitberaten und mitentscheiden können.

 

Ausgesparte Themen

Bedauerlich ist, dass die Bischofskonferenz, zumindest ist dies nicht aus der Tagesordnung und dem Abschlussbericht ersichtlich, mit den Ergebnissen des Wissenschaftlichen Ökumenischen Kongresses „Frauen in kirchlichen Ämtern“ Anfang Dezember 2017 an der Universität Osnabrück befasst haben. Gleiches gilt für die Debatte zur Segnung homosexueller Ehepaare, die der stellvertretende Vorsitzende der DBK, der Osnabrücker Bischof Dr. Franz-Josef Bode, Anfang Januar 2017 angestoßen hatte. Auch die immer deutlicher zu spürenden negativen Auswirkungen der pastoralen Strukturreformen in den deutschen Bistümern scheinen für die Bischöfe wieder einmal kein Thema gewesen zu sein. Dies alles birgt die Gefahr, dass die Kirchenleitung noch weiter den Kontakt zu den Menschen verliert. Wann endlich werden die deutschen Bischöfe ihrer Verantwortung nachkommen, dafür Sorge zu tragen, dass auch in Zukunft in überschaubaren Gemeinden Eucharistie gefeiert werden kann?

 

Pressekontakt Wir sind Kirche-Bundesteam:
Magnus Lux, Tel: 0176-41 70 77 25, E-Mail: lux@wir-sind-kirche.de
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Zuletzt geändert am 25­.02.2018