Pressemitteilung

Hamburg / Hannover / Aschaffenburg, 27.Mai 2004

Druckfreundliche Fassung Wir sind Kirche und verheiratete Priester kritisieren ungleiche Praxis des Priesterzölibats

 

Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche (WsK) und die Vereinigung katholischer Priester und ihrer Frauen (VkPF) kritisieren die ungleiche und ungerechte Anwendung der Zölibatspflicht für katholische Priester, die derzeit im Erzbistum Hamburg praktiziert wird. Erst vor kurzem hatte Erzbischof Dr. Thissen drei bewährte Priester, die sie sich offen zu einer Partnerschaft bekannt haben, aus dem Amt entfernt. Am 29. Mai wird jetzt jedoch ein verheirateter früherer evangelischer Pastor im katholischen Dom St. Marien zu Hamburg feierlich zum Priester geweiht.

Die Reformgruppen begrüßen grundsätzlich jede Ausnahme von der Zölibatsverpflichtung für Priester. Vor dem Hintergrund der vorausgegangenen Amtsentlassungen erhält diese Weihe eines verheirateten ehemaligen Pastors jedoch einen üblen Beigeschmack. Das Berufsverbot für bewährte Priester wird dadurch als ein Akt unnötiger, unnachgiebiger und uneinsichtiger Härte entlarvt. Die römisch-katholische Kirche demonstriert damit angesichts des zunehmenden Priestermangels machtvoll, dass für sie die Unterwerfung unter die Zölibatspflicht absoluten Vorrang hat vor der Feier der Sakramente, auf die die christliche Gemeinde auch nach Kirchenrecht einen Anspruch hat.

Das in diesem Jahr im Erzbistum Hamburg angelaufene Pastoralgespräch "Das Salz im Norden" hat dieses Problem bedauerlicherweise ausgeklammert. Für die Gemeinden hätte sich hier eine gute Gelegenheit geboten, die Diskussion des unheilvollen Zwangszölibats sowie die Wiedereingliederung verheirateter Priester einzufordern, wenn sie sich andererseits mit der Zusammenlegung und Schließung von Gemeinden wegen Priestermangel einverstanden erklären sollen.

Bedenklich ist vor allem, dass die Hamburger Bistumsleitung sich ausschließlich auf die einschlägigen Bestimmungen des kirchlichen Gesetzbuchs beruft ohne sich zu fragen, ob dieses Kirchenrecht nicht eher eine Provokation darstellt und deshalb den inneren Frieden der kirchlichen Gemeinschaft sehr gefährdet.

KirchenVolksBewegung und VkPF wünschen dem verheirateten Neupriester in seinem Amt Segen und Erfüllung. Sie appellieren jedoch an die Hamburger Bistumsleitung, dem Wunsch vieler Kirchenmitglieder, auch verheirateten Katholiken den Zugang zum kirchlichen Amt oder den Verbleib im Amt zu ermöglichen, genauso viel Aufmerksamkeit zu schenken wie dem Wunsch eines verheirateten Konvertiten nach der Priesterweihe, dem problemlos durch eine päpstliche Sondervergünstigung entsprochen wurde.

Seit dem Kirchenvolksbegehren von 1995, das von 1,8 Millionen Katholiken unterzeichnet wurde, gehört die freie Wahl zwischen zölibatärer und nicht-zölibatärer Lebensform, also die Aufhebung des Pflichtzölibats, zu den zentralen Forderungen der KirchenVolksBewegung.

Die Vereinigung katholischer Priester und ihrer Frauen setzt sich seit ihrer Gründung vor 20 Jahren für die gleiche Forderung ein. Sie vertritt die Betroffenen und kennt daher die seelischen und materiellen Probleme, die mit der Zwangsausgrenzung ehemaliger Priester verbunden sind.

Kontakt:
Ernst Sillmann, Vorsitzender
Vereinigung katholischer Prister und ihrer Frauen e.V.
Libelölenweg 9 - 63741 Aschaffenburg
Tel. +49 (06021) 46650 - Fax: +49 (06021) 455116
Email:e.sillmann@t-online.de - Internet: www.nwn.de/vkpf/

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