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Zur Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" nehmen das ökumenische Netzwerk "Initiative Kirche von unten" (IKvu) und die katholische KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche, vertreten durch ihren gemeinsamen Arbeitskreis Ökumene, wie folgt Stellung: Die neue Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" kennzeichnet sechs Wochen vor dem Ökumenischen Kirchentag in Berlin einen neuen Tiefstand im ökumenischen Prozeß der Kirchen. Zum wiederholten Mal macht Rom deutlich, daß "Ökumene" - unter diesem Papst - nur nach römischen Spielregeln zu haben ist. 1. Die Enzyklika wiederholt im wesentlichen die bekannten dogmatischen Positionen der römischen Kirche, sagt also nichts Neues. Kurz vor dem Ökumenischen Kirchentag in Berlin und im Zusammenhang der Verschlechterung der ökumenischen Atmosphäre ist sie jedoch eine Warnung: Ungeachtet aller theologischen Fortschritte, ungeachtet aller pastoralen Nöte in den Gemeinden hält Rom am eucharistischen Leitbild des priesterzentrierten Gottesdienstes fest - nur unter dieser Bedingung soll Ökumene möglich sein. Durch diesen Absolutheitsanspruch werden jedoch ökumenische Fortschritte, die das frühkirchliche Glaubensbekenntnis zu der "einen Kirche" ernstnehmen würden, unmöglich. 2. Nach der Lehre des II. Vatikanischen Konzils ist die "katholische", also die "eine Kirche" im Sinne des Glaubensbekenntnisses jedoch keineswegs mit der römisch-katholischen Kirche identisch. Es ist deshalb nicht einsichtig, aus dem Glaubensbekenntnis unmittelbar die Forderung abzuleiten, den liturgischen Normen der römischen Kirche gehorchen zu müssen (52). Das frühkirchliche Glaubensbekenntnis zur "einen Kirche" ist die gemeinsame Grundlage, auf der wir beim Ökumenischen Kirchentag in Berlin mit der evangelischen Gemeinde am Prenzlauer Berg-Nord in der Gethsemane-Kirche ökumenische Gottesdienste mit eucharistischer Gastfreundschaft feiern werden. 3. Auf die drängendsten
Probleme in den Gemeinden geht die Enzyklika nur am
Rande ein: 4. Die Enzyklika untersagt katholischen Christinnen und Christen die Teilnahme am evangelischen Abendmahl (30). Demgegenüber stellte jedoch die Gemeinsamen Synode der deutschen Bistümer 1975 ausdrücklich fest, daß katholische Christinnen und Christen, die auf Grund eigener Gewissensentscheidung am evangelischen Abendmahl teilnehmen, sich damit nicht von ihrer Kirche abwenden (Gottesdienst 5.5). Folglich stellt diese Entscheidung nicht die Zugehörigkeit zur eigenen Kirche in Frage, wie auch die deutschen Bischöfe damals anerkannten. Die Anerkennung des hohen Gutes der Gewissensentscheidung muß auch in Zukunft außer Frage stehen, 5. Ausdrücklich begrüßen wir den Hinweis, daß durch die Eucharistiefeier die Verantwortung in der globalisierten Welt wachgerufen wird (20): "Was soll man von den tausend Widersprüchen einer ,globalisierten' Welt halten, in der die Schwächsten, die Kleinsten und die Ärmsten scheinbar wenig zu erhoffen haben?" - Doch das Einschärfen der scheinbar theologisch begründeten Grenzen konterkariert diesen guten Gedanken - Die Alleingänge der römischen Kirche führen in die falsche Richtung. Nicht Trennung, sondern ein kommunikatives Handeln im respektvollen Miteinander ist das christliche Gebot der Stunde, das der kriegs- und notgeplagten Welt Hoffnung gäbe - der Papst hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. * * * Wie bereits lange angekündigt, werden die Initiative Kirche von unten (IKvu) und die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche gemeinsam mit der Evangelischen Kirchengemeinde Prenzlauer Berg Nord während des Ökumenischen Kirchentages in Berlin ökumenische Gottesdienste feiern, in denen nach intensiver theologischer Vorarbeit ausdrücklich zur wechselseitigen Gastfreundschaft eingeladen wird: * einen ökumenischen
Gottesdienst mit Eucharistie nach katholischem Ritus
und "offener Kommunion", Außerdem werden die beiden Reformgruppen die Teilnehmenden des Ökumenischen Kirchentages dazu aufrufen, bei allen Gottesdiensten der Einladung zum Tisch des Herrn zu folgen, auch wenn diese Einladung in Berlin von den Kirchentagsleitungen nicht ausgesprochen wird. Die in der Enzyklika erfolgte Verurteilung der interkonfessionellen Konzelebration (44) und der Interkommunion (45) durch den Papst trifft hierfür nicht zu. Ermutigt sehen wir uns auch durch die renommierten ökumenischen Institute in Bensheim, Straßburg und Tübingen, die jüngst ausführlich begründet haben, daß eucharistische Gastfreundschaft trotz der noch bestehenden Unterschiede im theologischen Verständnis und in der Praxis der Kirchen theologisch verantwortbar und in vielen Fällen pastoral sogar geboten ist. Die Institute plädieren für eine offene Praxis eucharistischer Gastfreundschaft als Normalfall im Leben ökumenisch verbundener Gemeinden, da die ökumenische Arbeit einen Stand erreicht hat, der nicht nur für einzelne Christen Konsequenzen hat, sondern gebietet, von einer reinen "Notstandsseelsorge" zu einer offiziellen Praxis eucharistischer Gastfreundschaft voranzuschreiten. * * * Mehr Informationen: Gemeinsamer
Arbeitskreis "Ökumene" von
IKvu und WsK Initiative
Kirche von unten (IKvu) Weiterführende Informationen im IKvu-SPECIAL "Gemeinsames Abendmahl, Interkommunion oder Eucharistische Gastfreundschaft?" unter http://www.ikvu.de/abendmahl/ |
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