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Die
Kirchenvolksbewegung Wir sind Kirche weist die gegen sie gerichteten
Anschuldigungen der Bischöfe
von Eichstätt und Regensburg, Dr. Walter Mixa und Dr. Gerhard Ludwig
Müller, mit Entschiedenheit zurück und protestiert gegen die
Ausgrenzung von Vertretern der Reformbewegung aus den Laiengremien. Der Eichstätter Bischof Dr. Mixa hatte mit der Begründung, Wir sind Kirche stehe nicht auf dem Boden der Kirche, der betreffenden Diözesangruppe das bisher bestehende Gastrecht im Diözesanrat von Eichstätt entzogen und Ende März eine Behandlung des Antrags der Reformgruppe auf Mitgliedschaft im Diözesanrat verhindert. – Bischof Dr. Müller, seit November 2002 Bischof von Regensburg, hat in der vergangenen Woche unter Missachtung der Räte-Satzung die Entlassung von Prof. Dr. Johannes Grabmeier als Dekanatsratsvorsitzenden und Diözesanratsmitglied per Pressemitteilung bekannt gegeben. Als Begründung wurde die Mitarbeit in der KirchenVolksBewegung genannt. – Zudem hatte der Kölner Kardinal Meisner in einer Predigt während der Herbstvollversammlung der deutschen Bischofskonferenz im September 2002 schwer wiegende Vorwürfe gegen die katholischen Laienverbände erhoben, die einhellige Missbilligung auch von Seiten anderer Bischöfe hervor riefen. Mehr als sieben Jahre nach dem 1995 durchgeführten KirchenVolksBegehren stellen diese Vorgänge eine neue Qualität ausgrenzenden Handelns reformorientierter Kirchenmitglieder durch die Bischöfe dar. Waren es bisher namhafte Theologen und Theologinnen, denen Lehrverbot erteilt wurde, und kirchliche Angestellte, die gemaßregelt wurden, so sind es jetzt ehrenamtlich engagierte Laien, die durch Vertreter des kirchlichen Lehramts aus gewählten Laiengremien diffamiert und verbannt werden. Die jetzt in Eichstätt und Regensburg erfolgten widerrechtlichen bischöflichen Ausgrenzungen, ohne mit den Betroffenen Rücksprache zu nehmen, sind ein alarmierendes Zeichen mangelnder Dialogbereitschaft, die sehr viele Menschen innerhalb der Kirche betrifft. Wenn die beiden Bischöfe nicht konsequent jeden ernsthaften Dialog mit der Bewegung Wir sind Kirche verweigert hätten, wären sie sicher zu einem differenzierteren Urteil über die KirchenVolksBewegung gekommen. Als Reformbewegung
innerhalb der römisch-katholischen Kirche war es von
Anfang an das Ziel der KirchenVolksBewegung, im Geiste des Zweiten Vatikanischen
Konzils (1962-1965) und der „Gemeinsamen Synode der deutschen Bistümer“ (1971-1975)
die vorhandenen Dialogprozesse und Initiativen zusammenzuführen, zu unterstützen
und voranzubringen. Allein in Deutschland und Österreich haben 2,3 Millionen
Katholikinnen und Katholiken 1995 die fünf Punkte des KirchenVolksBegehrens
unterzeichnet: Aufbau einer geschwisterlichen Kirche, volle Gleichberechtigung
der Frauen, freie Wahl zwischen zölibatärer und nichtzölibatärer
Lebensform für die Priester, positive Bewertung der Sexualität als
wichtiger Teil des von Gott geschaffenen und bejahten Menschen sowie Frohbotschaft
statt Drohbotschaft. Bei diesen Themen handelt es sich nicht um zentrale Glaubensfragen,
sondern um Fragen der praktischen Kirchenpolitik. Diese längst überfälligen
Reformanliegen wurden und werden auch von zahlreichen Diözesansynoden und –foren
eingefordert sowie von namhaften Theologen und Bischöfen unterstützt. |
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