Leserbrief an die Kirchenzeitung Aachen

„Gesegnet sei die gelebte Liebe“

Leserbrief zum Artikel „Gesegnet sei die gelebte Liebe“
Kirchenzeitung vom Bistum Aachen Nr. 9 vom 7.3.2021

Schon längere Zeit frage ich mich, warum gleichgeschlechtlichen Paaren der Segen von der Amtskirche verweigert wird.

Ein Blick ins „Benediktionale“ (das offizielle Segensbuch der katholischen Kirche) zeigt auf, dass u.a. Wasserreinigungsanlagen (Nr. 68) oder Bergsteigergeräte (Nr. 98) gesegnet werden können.

Es macht mich traurig, wenn bei pastoralen Mitarbeiter*innen Gewissensnöte entstehen, weil sie bei einer Segnung arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten haben.

Solange die Amtskirche nicht bereit ist, den Wunsch dieser Paare ernst zu nehmen und zu respektieren, stehe ich als Ehrenamtlerin gerne zur Verfügung.

„Auf Grund des allgemeinen oder besonderen Priestertums oder eines besonderen Auftrages kann jeder Getaufte und Gefirmte segnen“ (entn. aus der pastoralen Einführung im Benediktionale, Seite 16).

Benedikta Klinkhammer, Am Weiler 7, 53949 Dahlem

Zuletzt geändert am 16­.03.2021