Würzburger Sonntagsblatt 25/2019

Zum Dienst bereit

Leserbrief für das „Würzburger Sonntagsblatt“

Bischof Dr. Jung scheint für eine Änderung des Zölibatsgesetzes offen zu sein für den Fall, dass es regionalisiert wird. Insofern gehört er zur Generation Franziskus. Schon unter Benedikt XVI. sind 700 verheiratete anglikanische Pastoren katholische Priester geworden. Dazu kommen lutherische konvertierte Pastoren und verheiratete mit Rom unierte Ostpriester, die seit Papst Franziskus auch im Westen geweiht werden dürfen.

Man braucht kein Prophet zu sein, um zu erkennen, dass es das Zölibatsgesetz aus dem Jahr 1139 nicht mehr lange flächendeckend geben wird. Südamerikanische Bischofskonferenzen arbeiten bereits an Vorschlägen, indigene, verheiratete „Gemeindeälteste“ zu weihen. Papst Franziskus fordert sie - und alle Bischöfe - auf, freimütig „kühne und wagemutige“ Vorschläge für ihre Regionen zu machen. Die überwältigende Mehrheit der Christ*innen reagiert begeistert, darunter Angehörige des einfachen Klerus und v.a. der Orden, von denen das Zölibat herkommt und wo es hingehört.

Viele entlassene Priester der Diözese Würzburg sind, wie auch der Verfasser dieser Zeilen, zum priesterlichen Dienst bereit, aus dem sie unfreiwillig, zumeist wegen Heirat, gehen mussten. Sie haben nie mit ihrer ersten Berufung gebrochen. Die Weihe ist da; es fehlt, exakt seit der kirchlichen Rückwärtswende 1978/79, der feste Wille der Diözesanleitung, diese Mitbrüder in Christo zielführend einzusetzen wenigstens auf Höhe der Standards der Gesamtgesellschaft abzusichern.                 

Was könnte sofort geschehen? Bischof Dr. Jung könnte seine Priester, die aus Gründen der Lebensform aus dem Dienst ausscheiden mussten, in den pastoralen Dienst der Diözese zurückrufen. Damit würde er an zwei unvergessliche Vorgänger anknüpfen: Julius Döpfner (+1976) und Josef Stangl (+1979). Die Reformbischöfe setzten sich persönlich für alle ihre Priester ohne Zölibat ein und sorgten für Arbeit und Auskommen für deren Familien. Es war für die beiden Unterfranken ganz selbstverständlich sowohl eine Frage der Gerechtigkeit und Menschlichkeit wie auch einer klugen Personalpolitik. Beide wollten auf die Mitarbeit gut ausgebildeter, hochmotivierter Seelsorger nicht verzichten - aus Gründen, die auch vierzig Jahre später unverändert gelten.

Die „Würzburger Synode“ (1971–1975), empfiehlt genau deshalb für alle Pfarrer und Ordensleute, die wegen Heirat aus dem priesterlichen Dienst entfernt werden, freie Berufswahl für alle pastoralen Dienste und eine angemessene soziale Sicherung für Krankheit und Alter (siehe Beschluss: Dienste und Ämter 7.2.8 i. V. m. 5.6.2.). Dazu gehören eine Betriebsrente und der AG-Anteil an der Krankenversicherung, so wie es für alle Hauptamtlichen im pastoralen Dienst üblich ist. Das alles könnten die Entscheider sofort beschließen. Damit würden die existenzbedrohenden Strafen - rückwirkend und für die Zukunft - deutlich entschärft. Die Vorschläge der Initiative „Priester-im-Dialog“ dazu liegen der Diözesanleitung detailliert vor. Das Wohlverhalten Einzelner oder die subjektive Beurteilung etwa der Personalabteilung wäre nicht mehr für die Unterstützung ausschlaggebend. Das Verfahren würde Rechtssicherheit gewährleisten. Es sollte nicht mehr vorkommen, dass sich Würzburger Diözesanpriester und Ordensleute zeitweise als Hotelportier, Verkäufer, Taxifahrer usw. ... durchschlagen müssen,

Eine Frage zum Schluss an den Exegeten Bischof Franz. Wie würden wohl Petrus, selbst verheiratet wie es damals üblich war, und vor allem Jesus, für den es selbstverständlich war, dass seine Schüler*innen verheiratet waren, handeln?

Dr. Edgar Büttner, Organisationsberater (Priesterweihe 1978, suspendiert 1983, dispensiert 1987), 83043 Bad Aibling

Zuletzt geändert am 02­.07.2019