12.11.2001 - KNA

"Wir sind Kirche" ruft zu "eucharistischer Gastfreundschaft" auf

Berlin (KNA) Die Kirchenvolksbewegung "Wir sind Kirche" hat kritisiert, dass es beim ersten bundesweiten Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin keine gemeinsame Abendmahlsfeier geben soll. Ohne dieses Zeichen verliere der Kirchentag an Glaubwürdigkeit, sagte Eva-Maria Kiklas vom Bundesteam der katholischen Reformbewegung am Montag vor Journalisten in Berlin. In vielen Kirchengemeinden in Deutschland und anderen Ländern sei die Teilnahme von Christen der jeweils anderen Konfession am Abendmahl bereits Praxis. Nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Präsidiums des Ökumenischen Kirchentags soll es bei der Großveranstaltung keine gemeinsame Eucharistiefeier geben, sondern konfessionelle Feiern am Samstagabend und eine Abschlussveranstaltung am Sonntag ohne Abendmahl.

Die Bundesversammlung der Kirchenvolksbewegung am Wochenende in Berlin rief in einer Resolution zu einer "gegenseitigen eucharistischen Gastfreundschaft" beim Ökumenischen Kirchentag auf. Dazu wolle sie ihre beim jüngsten Evangelischen Kirchentag in Frankfurt/Main begonnene Unterschriftensammlung fortsetzen, sagte Kiklas, die auch dem Gemeinsamen Präsidium des Kirchentags angehört. Sie hoffe, dass entgegen dem Präsidiumsbeschluss viele Gemeinden in Berlin bereit seien, eine solche Gastfreundschaft zu gewähren. Wenn schon nicht ausdrücklich eingeladen werde, solle wenigstens auch niemand ausgeladen werden, fügte sie hinzu. An eine Wiederholung der umstrittenen ökumenischen Abendmahlsfeiern bei den vergangenen Katholikentagen in Mainz und Hamburg sei nicht gedacht. Nach der Feier in Hamburg war der als Konzelebrant daran teilnehmende katholische Priester vorübergehend von seinem Amt suspendiert worden.

Bundeswehr-Einsatz

Die Bundesversammlung von "Wir sind Kirche" verfasste außerdem einen Brief an die Abgeordneten des Bundestags zur anstehenden Abstimmung über die Beteiligung der Bundeswehr an den Militär-Aktionen in Afghanistan. Darin appellierten sie an die Mandatsträger, sich vorrangig nach ihrem Gewissen und nicht nach "äußeren Zwängen" wie dem Fraktionszwang oder einer "mit Solidarität verwechselten Gefolgschaft" zu richten.

nzo/gor

Zuletzt geändert am 01­.02.2007