Herbstvollversammlung DBK Fulda (2)

„Aufbruch aus der Krise darf nicht gestoppt werden!“

Wir sind Kirche zum Abschluss der Herbstvollversammlung der DBK in Fulda

  • Synodaler Weg ohne Wenn und Aber
  • Frauenfrage – Zukunftsfrage
  • Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
  • Ökumene - Teilnahme an Abendmahl und Eucharistie

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Pressemitteilung München, 27. September 2020

Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche appelliert nach Abschluss der Herbstvollversammlung noch einmal an alle deutschen Bischöfe, den mühsam begonnenen Reformprozess des Synodalen Weges auch geschlossen und mit voller Kraft weiterzugehen. Jeder Versuch, diesen Prozess aufzuweichen, würde die gegenwärtige Kirchenleitungskrise noch verschärfen, die Auflösung kirchlichen Lebens noch beschleunigen und die Austrittszahlen weiter in die Höhe schnellen lassen.

Im weiteren Verlauf der Corona-Krise muss sich zeigen, ob die Kirchen in der Lage sind, „Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art zu teilen und auch Freude und Hoffnung der Jüngerinnen und Jünger Christi“ zu vermitteln, wie es das Konzil sagt. Dazu ist ein weltweites solidarisches Handeln erforderlich.

Synodaler Weg ohne Wenn und Aber

Beim Synodalen Weg braucht es eine theologisch fundierte Weiterentwicklung der kirchlichen Lehre sowie Vorschläge für zeitgemäße Dienste und Strukturen, die von der großen Mehrheit aller Teilnehmenden, auch der Bischöfe, mitgetragen werden. Das wird dann auch Rom nicht ignorieren können. Wenn der weltweit sehr beachtete „Synodale Weg“ keine konkreten Ergebnisse bringt und nicht von Rom rezipiert wird, dann werden selbst die nicht mehr da sein, die sich jetzt noch engagieren. Dies betrifft vor allem die große Zahl der haupt- und ehrenamtlichen Frauen, die das kirchliche Leben an der Basis jetzt noch sicherstellen.

Papst Franziskus bei der Gedenkfeier zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus: „Man kann die Lehre nicht bewahren, ohne ihre Entwicklung zuzulassen. Man kann sie auch nicht an eine enge oder unveränderte Auslegung binden, ohne den Heiligen Geist und sein Handeln zu demütigen.“ (Osservatore Romano (dt.) Nr. 42, 20.10.2017)

Wir sind Kirche hält die Warnungen einzelner Bischöfe vor einer deutschen Nationalkirche, einer Kirchenspaltung oder einer theologisch niveaulosen Debatte für sehr kontraproduktiv. Wird damit doch jede theologisch begründete Weiterentwicklung der kirchlichen Lehre blockiert. Höchst ungut ist auch der Versuch medialer Einflussnahme durch konservativ-traditionalistische Kräfte, auch aus dem Ausland, die jede Entwicklung als Abfall vom Glauben darstellen

So wichtig die auch von Papst Franziskus vorgegebene Grundlinie der Evangelisierung sein mag: Die Evangelisierung muss zunächst innerhalb der eigenen Glaubensgemeinschaft erfolgen. Denn bevor nicht eine wirkliche Aufarbeitung der Themen des Synodalen Weges „Macht“, „Sexuallehre“ „Priesterliche Existenz“ sowie „Dienste und Ämter von Frauen“ begonnen hat, werden alle noch so gut gemeinten Bemühungen der Evangelisierung nach außen ins Leere laufen.

Die vier Themenbereiche des Synodalen Wegs hatte die MHG-Studie vor zwei Jahren als wesentliche Risikofaktoren sexualisierter Gewalt und deren Vertuschung benannt. Diese Themen betreffen übrigens genau die Punkte des KirchenVolksBegehrens, die nach den Vorwürfen ehemaliger Priester-Seminaristen gegen den damaligen Wiener Kardinal Hans Hermann Groër vor genau 25 Jahren in Österreich formuliert wurden und allein im deutschsprachigen Raum fast 2,5 Millionen Unterschriften erhielten.

Frauenfrage – Zukunftsfrage

Der Synodale Weg hat die Chance, theologisch tragfähige und nachvollziehbare Antworten auf die drängenden Fragen der Zeit und gerade auch auf die Frauenfrage zu formulieren und Argumente zu sammeln.

Trotz des apostolischen Schreibens „Ordinatio sacerdotalis“ von Johannes Paul II. im Jahr 1994 mit der Behauptung, dass die Weihe nur Männern vorbehalten ist: Die Fragen nach dem sakramentalen Amt für Frauen stellen sich weiter und müssen gestellt werden müssen.

Die Forderungen nach dem Diakonat für Frauen sind legitim. Bereits in Konzilszeiten (1962-65) hat Johannes XXIII. die Frauenfrage als zu bearbeitendes „Zeichen der Zeit“ bewertet. Das hat u.a. die Würzburger Synode (1971-75) mit der damals auch von den Bischöfen mitgetragenen Forderung nach dem Diakonat der Frau aufgegriffen. Nicht die Weihe von Frauen muss begründet werden, sondern deren Ausschluss!

Die Frauen sind fest entschlossen, Schluss zu machen mit Missbrauch, Klerikalismus und einer patriarchal verfassten Kirche, die Frauen keinen gleichberechtigten und selbstbestimmten Platz einräumt. Die Zeit läuft ab!

Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Die 69 deutschen Bischöfe stehen nach wie vor gemeinsam in der Verantwortung, den großen Vertrauensschaden aufzuklären und aufzuarbeiten, der durch die jahrzehntelange Praxis und Vertuschung sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen, Seminaristen, Frauen und Ordensfrauen entstanden ist. Aber auch jeder einzelne, der in diesem Bereich Verantwortung getragen hat oder noch trägt, sollte sich fragen, welche Konsequenzen er jetzt ziehen kann oder ziehen muss. Was immer noch fehlt, ist, dass sich ein Bischof – dies gilt auch für Generalvikare und Personalverantwortliche – zur Vertuschung bekennt und die konkrete Verantwortung dafür übernimmt

In der Frage der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt darf es keine weitere Vertröstung geben. Verfahrensregelungen und Leistungsumfang zur Anerkennung des Leids, die jetzt für Anfang 2021 angekündigt wurden, entsprechen in etwa den Regelungen, die in Österreich bereits seit 2010 gelten. Trotz mancher Fortschritte im Detail bedeutet dies zu Recht eine herbe Enttäuschung für die Betroffenen in Deutschland, die auch nur in unzureichender Weise an den einzelnen Schritten beteiligt worden sind.   

Ökumene - Teilnahme an Abendmahl und Eucharistie

Als sehr irritierend wertet Wir sind Kirche die jüngste Intervention der römischen Glaubenskongregation gegen eine theologisch begründete wechselseitige Teilnahme an Abendmahl und Eucharistie. Rom zementiert die Trennung und verweigert die „eucharistische Gastfreundschaft“.  Die Arbeit der Theologinnen und Theologen der vergangenen Jahrzehnte nicht nur in Deutschland wird nicht ausreichend gewürdigt. Die Aussage der Glaubenskongregation, auch für eine „individuelle Gewissensentscheidung“ gebe es keine Grundlage, ist ein überholter Machtanspruch der Glaubenskongregation, der im Widerspruch zu Augustinus oder Thomas von Aquin und der Pastoralkonstitution Gaudium et spes (1965) steht. Papst Franziskus: „Wir sind berufen, die Gewissen zu bilden, nicht aber dazu, den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen“ (Amoris laetitia 37).

 

Pressekontakt Wir sind Kirche:
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Zuletzt geändert am 06­.10.2020