Ständiger Rat DBK zur MHG-Studie

„Noch immer kein grundlegendes Konzept der Bischöfe zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt“

Wir sind Kirche zum Ständigen Rat der DBK am 20. November 2018

Pressemitteilung München/Würzburg, 20. November 2018

Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche stellt fest, dass in der heutigen Mitteilung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) über die Erörterung ihres Ständigen Rates am 20. November 2018 in Würzburg fast keine Fortschritte und Konkretisierungen gegenüber den am 27. September 2018 in Fulda vorgelegten Ankündigungen zu erkennen sind.

Acht Jahre nach Bekanntwerden der Missbrauchsskandale in Deutschland und acht Wochen nach Veröffentlichung der im Auftrag der DBK erstellten Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) scheint es noch immer kein grundlegendes und mit allen Bischöfen abgestimmtes Konzept zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt zu geben. Betroffenheitsbekundungen und ein Gedenktag reichen bei Weitem nicht und erregen neuen Ärger über unangemessene Antworten.

In der heutigen Mitteilung ist nicht erkennbar, ob die fast wortgleich schon am Ende der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda angekündigten Schritte zwischenzeitlich mit Betroffenen bzw. deren Verbänden, mit Fachleuten und mit Laienorganisationen diskutiert und abgestimmt worden sind. Damals hieß es: „Ausdrücklich soll der weitere Weg gemeinsam mit Betroffenen sexuellen Missbrauchs, externen Fachleuten und Vertretern unserer Laiengremien, besonders des Zentralkomitees der deutschen Katholiken erfolgen.“

Weiterhin bleibt unklar, ob sich die 27 deutschen Bischöfe wirklich auf ein einheitliches und gemeinsames Vorgehen haben einigen können. Einzelne Ankündigungen und Verlautbarungen der letzten Wochen aus einzelnen Diözesen lassen daran zweifeln. Gemäß geltendem Kirchenrecht sind der Vorsitzende der DBK, Kardinal Reinhard Marx, und der Missbrauchsbeauftragte, Bischof Stephan Ackermann, gegenüber den anderen Bischöfen in keiner Weise weisungsbefugt.

Nichts zu erfahren ist darüber, ob die Personalakten bezüglich sexualisierter Gewalt jetzt von allen Bistümern den staatlichen Strafverfolgungsbehörden übergeben werden, wie dies der Missbrauchsbeauftragte Bischof Ackermann angekündigt hatte (Domradio 16.11.2018).

Neu ist dagegen, dass die Bischöfe den Vorschlag unterstützen wollen, interdiözesane Strafgerichtskammern für Strafverfahren nach sexuellem Missbrauch auf dem Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz zu errichten. Dies darf nach Ansicht von Wir sind Kirche aber auf keinen Fall die Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungsbehörden einschränken.

Pressekontakte Wir sind Kirche-Bundesteam: 
Magnus Lux , Tel: 0176-41 70 77 25, E-Mail: lux@wir-sind-kirche.de
Christian Weisner, Tel: 0172 5184082, E-Mail: presse@wir-sind-kirche.de

 

> mehr zur MHG-Studie im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz

> mehr zum Thema sexualisierte Gewalt bei Wir sind Kirche

 

 

 

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Zuletzt geändert am 21­.11.2018