Kirchenasyl

Ungerechtfertigte Verschärfung der Regelungen des Kirchenasyls zum 1. August 2018

Stellungnahme von Wir sind Kirche auf Anfrage der DPA zum Bericht in der WELT vom 21.8.2018: "Beim Kirchenasyl missachten viele Gemeinden die Regeln"

 

Bereits die Verfahrensregeln aus dem Jahre 2015 stellen für die Gemeinden eine große Belastung bezüglich der Betreuung durch Haupt- und Ehrenamtliche, organisatorisch und auch finanziell da. Gut wäre es, wenn die Kirchenleitungen die Gemeinden, die dieses wichtige konkrete christliche Signal der Asylgewährung auf sich nehmen, noch stärker unterstützen würden, auch bei der Erstellung der Dossiers. Denn die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich sehr viele Fälle von Kirchenasylverfahren als letztendlich erfolgreich erwiesen haben, d.h. den Schutzsuchenden nach Ende des Kirchenasyls auch Asyl gewährt wurde.

Die jetzt zum 1. August 2018 in Kraft getretene Verlängerung des notwendigen Kirchenasyls wieder auf 18 Monate, um eine Überstellung eines Asylsuchenden in das jeweilige EU-Erstaufnahmeland wirksam zu verhindern, ist eine ungerechtfertigte Verschärfung, die nur zeigt, wie wenig sinnvoll und realistisch das jetzige Dublinverfahren (Asylgesuch nur im EU-Erstaufnahmeland möglich) angesichts der Flüchtlingsströme in den letzten Jahren vor allem über das Mittelmeer ist. Deshalb ist es wichtig, dass Kirchengemeinden und Klöster weiterhin Kirchenasyl als notwendiges Instrument der Hilfe als ultima ratio gewähren und gewähren können, wenn sie die Überstellung zu Recht für unvertretbar halten, da ja in manchen EU-Staaten durchaus Zweifel an den humanitären Standards bestehen.

Angesichts der insgesamt nach wie vor sehr geringen Zahlen von Kirchenasyl wäre es sehr ungut, wenn der Staat dieses wichtige christliche Signal der Asylgewährung noch mehr einschränken würde oder gar zum Wahlkampfthema (in Bayern) machen würde.

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Zuletzt geändert am 24­.08.2018