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Veröffentlicht am 22­.11.2012

22.11.2012 - Weilburger Nachrichten

Kritik am Bischof ist strafbar und Frauen sind Minderlaien – Streitgespräch über Reformen in der katholischen Kirche in Limburg

(22.11.2012, KS) Gewusst haben es die rund 100 TeilnehmerInnen in der Limburger Stadthalle eigentlich schon vorher. Der Bonner Kirchenrechtsprofessor Dr. Norbert Lüdecke machte das ganze Dilemma der katholischen Kirche und der katholischen Reformbewegungen noch einmal deutlich: “Die Strafen des Kirchenrechts tun nur demjenigen weh, der sich treffen lässt. Aber das Kirchenrecht bekommt Zähne, wenn Sie Spaß am Ehrenamt haben oder im kirchlichen Dienst arbeiten.” Reformen in der Kirche, wie sie zum Beispiel Dr. Thomas von Mitschke-Collande gefordert werden, müssen am Kirchenrecht (Prof. Lüdecke: “Warum sagen wir nicht Papst, das ist nicht so unpersönlich!”) scheitern.

Eingeladen zu dem Streitgespräch nach Limburg hatten die Leserinitiative Publik e.V., als Trägerverein der kirchenkritischen Zeitung Publik-Forum, die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche im Bistum Limburg und der Kösel-Verlag, in dem das neue Buch von Mitschke-Collande “Schafft die katholische Kirche sich selber ab?” erschienen ist.

Der ehemalige MicKinsey-Direktor Mitschke-Collande, der sich selbst als engagierten Katholiken bezeichnet und für die CSU im Parlament seines Heimatdorfes sitzt, vertrat seine Position mit Nachdruck. “Die Menschen haben sich verändert,” so Mitschke-Collande, “und darauf muss die Kirche reagieren. Im Zuge der Sinnsuche innerhalb der Gesellschaft müsste die Kirche boomen – trotzdem verlassen die Gläubigen in Scharen die Kirche.” Dabei hielt er auch gleich fest, dass es in allen Bereichen sinkende Zahlen gibt: Bei Taufen, Kommunion, Firmung, Hochzeiten, Beerdigungen. Nur die Kirchensteuer würde ansteigen. “Von einer finanziell-wirtschaftlichen Krise zu sprechen, fällt einem schwer,” hielt Mitschke-Collande fest.

Professor Dr. Norbert Lüdecke vertrat in seiner Gegenrede keine gegensätzliche, aber eine andere Position. “Ich will das Kirchenrecht weder kritisieren noch befürworten,” sagte er. Und legte auch gleich los. “Wer körperlich in der Lage ist, zum Sonntagsgottesdienst zu gehen, der ist dazu verpflichtet, sonst macht er sich strafbar. Wenn es nicht geht, brauchen die Gläubigen eine Dispens vom Ortspfarrer.” Auch die von der Reformbewegung “Wir sind Kirche” angestrebten häuslichen Gebetskreise mit eucharistischen Mahlfeiern verstoßen gegen das Kirchenrecht und sind strafbar. “Die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene wird es nicht geben. Das Kirchenrecht ist göttliches Recht.”

Die Unruhe im Zuschauerraum ob dieser Aussagen fasste ein Zuschauer zusammen: “Ihre Ausführungen, Herr Lüdecke, sind sehr überzeugend, aber sie zeigen, wie weit das Kirchenrecht von der Lebenswirklichkeit der Menschen entfernt ist. Mitschke-Collande rief zur Rückbesinnung auf: “Der Kern, das ist das Evangelium. Aber alles außen herum kann sich verändern.”

Wie schwer diese Veränderung sein wird, zeigten die einleitenden Worte von Thomas Wystrach, Referent bei der Leserinitiative Publik: “Wir konnten keinen Raum in kirchlicher Trägerschaft finden, eie bereits gegebene Zusage wurde aus Angst vor dem Bistum zurückgezogen.”

Quelle: http://weilburger-nachrichten.de/2012/11/22/kritik-am-bischof-ist-strafbar-und-frauen-sind-minderlaien-streitgespraech-ueber-reformen-in-der-katholischen-kirche-in-limburg/

Zuletzt geändert am 23­.11.2012