Wir sind Kirche fordert die Einführung von Schiedsstellen und Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Katholischen Kirche.
Umsetzung eines Beschlusses der Würzburger Synode von 1975 wird seit 27 Jahren dem Kirchenvolk vorenthalten.
Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche hat Kardinal Lehmann als Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz in einem Brief aufgefordert, einen Beschluss der "Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland", der so genannten Würzburger Synode aus dem Jahre 1975 nach nunmehr 27 Jahren umzusetzen.
Bis heute existiert in den katholischen Diözesen keine Verwaltungsgerichtsbarkeit. Seit 1975 liegt eine detailliert ausgearbeitete Ordnung für die Errichtung von neutralen kirchlichen Schiedsstellen und Verwaltungsgerichten vor, die diesen nahezu rechtsfreien Zustand beenden soll. Rom hat auf dieses Ansinnen jedoch nie reagiert.
Helmut Kaiser vom Arbeitskreis "Neue Strukturen in den Diözesen" der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche stellt fest: "Es kann nicht sein, dass widerspruchslos hingenommen werden muss, wenn zum Beispiel Pfarrer Beschlüsse des Pfarrgemeinderates unterlaufen. Oder dass eine Pfarrgemeinde ihr Recht auf Eucharistie, das ihr nach Kirchenrecht zu steht, nicht einklagen kann, wenn sie das in den vom Ordinariat verordneten Seelsorgeeinheiten nicht mehr gewährleistet sieht."
Im Jahr 2000 hat der Kirchenrechtler P. Domenicus Meier OSB, Abt von Meschede, das Thema in seiner Habilitationsschrift aufgegriffen und wissenschaftlich nachgewiesen, dass seit der Änderung des Kirchenrechts von 1983 die Einführung solcher Gerichte direkt durch die Diözesanbischöfe, also ohne weitere Genehmigung durch Rom möglich ist.
Es ist ein pastorale Notwendigkeit, so Kaiser, dass durch geordnete Verfahren und Regeln in unabhängiger Weise in innerkirchlichen Streitfällen dieser Art Frieden herbeigeführt werden kann. Damit werden auch kirchliche Entscheidungsprozesse durchschaubarer, und Ohnmachtsgefühle und Unbehagen im Kirchenvolk werden abgebaut.
Kardinal Lehmann hatte im Jahre 2000 in einer Predigt im Dom zu Würzburg anlässlich des 25-jährigen Gedenkens an die Würzburger Synode gesagt: "So quälen wir uns heute noch wenigstens mit einem wichtigen Beschluss herum, nämlich die Ordnung der Schiedsstellen und Verwaltungsgerichte". Ob er da meinte, dass die bereits vor einigen Jahren von der Gemeinsamen Konferenz des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und der Deutschen Bischofskonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe zu diesem Thema unter seiner Leitung noch nie von ihm einberufen worden ist?
An den genannten Beispielen und vielen weiteren wird sehr deutlich, dass sich eine kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit im Spannungsfeld der Gewaltenteilung von Exekutive und Judikative und der apostolischen Sendung des Bischofs bewegt. Aber dazu sind Modelle entwickelt worden, bei denen der weite Bereich von Problemen und Konflikten vor Ort bis zur obersten Verantwortung des Bischofs ein weites Betätigungsfeld für Verwaltungsgerichte und Schiedsstellen zulassen. Die Arbeit von P. Domenicus Meier wäre nach Auffassung von Wir sind Kirche eine gute Gelegenheit, dieses Thema jetzt neu anzupacken.
Die Umsetzung einer geschwisterlichen Kirche ist eine der fünf Forderungen des KirchenVolksBegehrens, das 1995 allein in Deutschland von 1,5 Millionen Katholikinnen und Katholiken unterzeichnet worden ist.
Pressemitteilung Hannover, 5. August 2002
Mehr Informationen:
Arbeitskreis "Neue Strukturen in den Diözesen" der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche
Helmut Kaiser
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