Türkischer Ausschuss verurteilt "Ehrenmorde"

Abgeordnete fordern Aufklärung und harte Strafen / Praxis bleibt hinter Gesetzen zurück

Mehrere hundert Frauen werden laut neuen Zahlen jedes Jahr in der Türkei Opfer so genannter Ehrenmorde. Die Täter können auf milde Strafen hoffen: Ein Gericht reduzierte jetzt die Haft für einen Doppelmörder, weil er "provoziert" worden sei.

Athen · Seit dem Jahr 2000 sind in der Türkei 1190 Menschen wegen "verletzter Ehre", etwa durch außereheliche Beziehungen, ermordet worden. Diese Zahl nannte jetzt in Ankara Polizeisprecher Ismail Caliskan. Die Dunkelziffer dürfte erheblich sein: Viele solcher Verbrechen werden als Selbstmorde oder Unfälle getarnt. Ein Ausschuss des türkischen Parlaments hat in zehnmonatiger Arbeit das Phänomen untersucht. In dieser Woche wollen die Parlamentarier ihren Bericht vorlegen und Empfehlungen abgeben.

Wie vorab bekannt wurde, sprechen sich die Abgeordneten für eine Kampagne in den Schulen aus und fordern "null Toleranz" gegenüber "Ehren"-Verbrechen. Zwar wurden die Strafen bereits mit der Strafrechtsreform von 2005 verschärft. In der Praxis aber können die Täter immer noch auf milde Urteile hoffen - zum Beispiel, wenn ein Gericht befindet, die Tat sei "provoziert" worden, wie jetzt im Falle einer Steinigung in der südosttürkischen Stadt Mardin.

Im November 2002 war die 35-jährige Semse Allak von Familienmitgliedern gesteinigt worden. Sie überlebte zunächst, starb aber fünf Monate später im Krankenhaus. Die Angehörigen wollten die "Familienehre" wiederherstellen, weil die Frau in einer außerehelichen Beziehung schwanger geworden war. Auch den 55-jährigen Liebhaber brachten die Angehörigen um.

Am vergangenen Freitagabend verurteilte das Gericht Allaks Bruder wegen der Steinigung seiner Schwester zu lebenslanger Haft und weiteren 27 Jahren wegen des Mordes an ihrem Geliebten. Sogleich nach der Urteilsverkündung reduzierte das Gericht jedoch die Gesamtstrafe auf 20 Jahre und acht Monate - die Begründung: der Angeklagte habe sich vor Gericht "gut geführt". Überdies hätten die Opfer die Taten "in starker Weise provoziert". Zwei Cousins der Gesteinigten erhielten wegen ihrer Beteiligung an den Verbrechen Haftstrafen von zwölfeinhalb beziehungsweise siebzehneinhalb Jahren. Weil in der Türkei alle paar Jahre Amnestien üblich sind, können die drei damit rechnen, schon in einigen Jahren freizukommen. Fünf weitere Angeklagte, denen vorgeworfen wurde, an der Steinigung teilgenommen zu haben, wurden freigesprochen.

Verständnis für Täter


Der Bericht des Parlamentsausschusses zeigt auch, dass viele Türken Verständnis für solche Verbrechen haben. Er zitiert eine Meinungsumfrage in der Kurdenmetropole Diyarbakir. Dort äußerten 37 Prozent der Befragten die Ansicht, eine Frau, die eine außereheliche Beziehung habe, solle dafür getötet werden. Weitere 30 Prozent befürworteten Strafen wie "Nase verstümmeln" oder "Ohren abschneiden". 64 Prozent der Befragten meinten, es sei Recht des Ehemanns, über die Bestrafung einer untreu gewordenen Frau zu entscheiden - und die Strafe auch selbst zu vollstrecken. Gerd Höhler

Frankfurter Rundschau. 7.3.06, S. 5

Quelle: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten/?cnt=820707&