Römischer Treueid – ein Mißtrauensvotum gegen Priester und Laienmitarbeiter?

Inhalt

1. Die Individualisierung und die Einheit der Kirche

2. Der Jurisdiktionsprimat

3. Der erste Global Player

4. Der immer neue Weg der Kirche zur Einheit ist mit Konflikten gepflastert

5. Der Treueid

6. Die Notwendigkeit einer externen Verwaltungskontrolle

7. Ekklesiologische Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips

8. Presseerklärung, AGT wendet sich gegen kirchlichen Treueid

 

1. Die Individualisierung und die Einheit der Kirche

Die Einheit der Kirche fußt nach katholischer Auffassung auf dem Grundlagen von Schrift und Tradition incl. Dogmen. Immer wieder in der Geschichte kam und kommt es zu der Frage: Wie kann, darf oder muß Schrift, Tradition und Dogmen in der jeweiligen historischen Situation verstanden oder interpretiert werden? Zu den wesentlichen Aufgaben eines Papstes gehört es in einer solchen Situation, die Einheit der Kirche zu wahren.

Die heutige Tendenz zur Individualisierung geht nicht spurlos an den Gläubigen und der Kirche vorüber. Auf diesem Hintergrund sind Papst und Bischöfe in der heuten Zeit nicht um ihre Aufgabe zu beneiden. Garant für die Einheit der Kirche ist aus römischer Sicht der Jurisdiktionsprimat des Papstes.

2. Der Jurisdiktionsprimat

Nach Franz Xaver Kaufmann gehört es "zu den Standardargumenten für den Jurisdiktionsprimat und die päpstliche Unfehlbarkeit", sie erleichtere "die Einheit und Einheitlichkeit der kirchlichen Verhältnisse und des Glaubens aufrechtzuerhalten. .......

Sodann: Liegen in der Positivierung des Rechts und der Bürokratisierung der Beziehungen zwischen Zentrum und Peripherie stabilisierende und vielfach auch rigidisierende Momente, so bedeutet die völlige «Gottunmittelbarkeit» des Papstes, seine rechtliche Freiheit von allen institutionellen Rücksichten grundsätzlich ein dynamisierendes Moment. Der Papst kann jederzeit Entscheidungen seiner Administration unwirksam machen und dem «Schiffchen Petri» eine neue Richtung geben, wie z.B. durch Johannes XXIII. in besonders eindrücklicher Weise geschehen- Vor allem in Ausnahniesituationen kann die ungehinderte Entscheidungsfahigkeit des Papstes rasche Reaktionen ermöglichen. ..........

3. Der erste Global Player

Ferner bedeutete die selbstverständliche Einheitlichkeit des katechismusmäßig standardisierten Glaubens, der Amtssprache (Latein), des Ritus, der Moral und der Organisationsstrukturen in der Kirche einen ungeheuren Vorteil im Zusammenhang mit der Mission. Die Missionare hatten nicht nur Überzeugungen, sondern Lebensformen anzubieten. ...........

Gerade haute, im Zeitalter der beginnenden Globalisierung, haben wir vielleicht wieder mehr Verständnis für transnationale Bewegung, die sich dem nationalistischen Druck nicht beugt. .....

Schließlich ist auch nicht zu übersehen, daß der hohe Zentralisierungsgrad kirchlicher Entscheidungen sich vor allem in Situationen kirchlicher Verfolgungen bewährt hat, wie sie im zwanzigsten Jahrhundert ja besonders häufig vorgekommen sind. ......

Zusammenfassend läßt sich somit festhalten, daß die organisatorische Zentralisierung der katholischen Kirche in weltgeschichtlicher Perspektive als eine durchaus erfolgreiche Anpassungsstrategie an die Modernisierung der politischen und gesellschaftlichen -Verhältnisse zu beurteilen ist. Die Romzentrierung der Katholiken erlaubte es ihnen, dem politischen Druck nationaler Vereinnahmungen besser zu widerstehen, was ihnen im Wilhelminischen Deutschland der Kulturkampfzeit ja auch den Verdacht eingetragen hat, sie seien «vaterlandslose Gesellen». ........

Die römische Kirche hat als einzige bereits im neunzehnten Jahrhundert den Status eines «Global Player» erreicht, um den sich heute Großunternehmen und Staaten immer noch bemühen. Sie hat sich als transnationale Autorität in zwei Weltkriegen bewährt und nach dem Zweiten Weltkrieg die Internationalisierung der Kurie einige Jahrzehnte vor der Internationalisierung der Konzernvorstände durchgeführt. Die Transnationalität des Katholizismus hat einen wesentlichen Beitrag zur Verselbständigung von Religion als gesellschaftlichem Teilsystem geleistet und bietet heute, im Zeitalter faktischer Globalisierung, als einzige der Weltreligionen das Modell eines global handlungsfähigen Akteurs". (Orientierung Nr.10 Zürich, 31.5.02, Römischer Zentralismus, S 116, von : Franz Xaver Kaufmann)

4. Der immer neue Weg der Kirche zur Einheit ist mit Konflikten gepflastert

Erfahrungsgemäß wird es im Dienst an der Einheit der Kirche immer wieder zu Konflikten kommen. In der katholischen Kirche kann es im Konfliktfall zu einem Verfahren bei der Glaubenskongregation kommen. Kritiker verweisen hier immer wieder darauf, daß die derzeit gültige Verfahrensordnung nicht mit dem westlichen Rechtsverständnis in Einklang zu bringen ist (z.B. keine saubere Trennung von Legislative, Judikative und Exekutive, Unzureichende Akteneinsicht, unklare "Anklage", u.ä.m.), Bußschweigen, Berufsverbot, Exkommunikation. Dies Trifft in erster Linie Priester und Laien im kirchlichen Dienst.

Schon im 19. Jhd. ist in der kath. Kirche eine Gegenbewegung gegen die "Irrtümer" der modernen Zeit festzustellen. Im Syllabus (1864) und auf dem Vaticanum I wurde von Papst Pius IX die Irrtümer der Zeit verurteilt. Seit Pius X (von 1910 bis 1967) mußten Priester den Antimodernismuseid (vgl. Neuer Roos S. 41f, S. 51ff und S. 54ff) schwören, gegen die Werte der Aufklärung (z.B. Liberalismus). Obwohl im Neuen Testament das Schwören verboten wird (Mt 5.34) meinte Johannes Paul II, wieder eine spezielle Eidesformel für alle Priester und Theologen einführen zu müssen. Der Theologe Hünermann spricht in diesem Zusammenhang von einer "ungeheuren Zwangsmaßnahme", der Priesterseelsorger Heinemann von einem "Akt des Mißtrauens und eine zusätzliche Entmutigung" und einem "nackten Schema von Befehl und Gehorsam". Ist dieser Zwangseid nicht ein Hinweis darauf, daß der Papst glaubt, sich seiner Kadertruppen nicht mehr ganz sicher sein zu können?

Früher galt: roma locuta, causa finita. (Rom hat gesprochen, damit ist die Sache erledigt). Das läßt sich heute nicht mehr so ohne weiteres durchsetzen. Als Beispiel sei hier an Humanae vitae, die Diskussion über Zölibat, die Priesterweihe von Frauen und die Beteiligung von Laien z.B. bei Bischofswahlen/Ernennungen, die Reaktionen auf die Maßregelungen von Theologen z.B. Küng, Drewermann u.a.

5. Der Treueid

Auf diesem Hintergrund ist der Treueid als Versuch zu verstehen, die aus römischer Sicht divergierenden Tendenzen juristisch und mit moralischem Druck in den Griff zu bekommen versucht:

Der Treueid beinhaltet "drei Dokumente, welche die neue Formel der Professio fidei betreffen:

(http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/motu_proprio/documents/hf_jp-ii_motu-proprio_30061998_ad-tuendam-fidem_ge.html )

6. Die Notwendigkeit einer externen Verwaltungskontrolle

Kann ein solches, auf "Befehl und Gehorsam" fußendes Kirchenverständins zukunftsweisend sein?

Man kann sich des Eindruck nicht erwehren, "daß die Kurie nach wie vor auf ihre inneren Verhältnisse konzentriert ist, zumal die Arbeitsteilung offenbar nur für Insider durchschaubar ist. Es kommt hinzu, daß die Informationen aus der Weltkirche vornehmlich über die Botschafter des Papstes bei den Staaten, also über die Nuntiaturen laufen; die Nuntiaturen sind dem Staatssekretariat unterstellt. Die Ortsbischöfe, welche nach kirchlicher Lehre mit dem Papst die Kirche leiten sollen, ja auch ihre nationalen Zusammenschlüsse in der Form der Bischofskonferenzen, haben nur einen peripheren Status mit Bezug auf die Kurie. Alle innerkirchliche Kontrolle, beispielsweise auch die Genehmigung größerer diözesaner Bauvorhaben, läuft über Rom. Die nationalen Bischofskonferenzen haben recht eingeschränkte Zuständigkeiten, und Rom behält sich ein Prüfungs- recht für alle Beschlüsse vor, das praktisch einem Vetorecht gleichkommt." Es wundert daher nicht, daß Ortsbischöfe ihr Verhältnis zu den Büros der römischen Kurie häufig als dasjenige von .Bittstellern erfahren.............

Im Bereich der säkularen Staatsentwicklung wurden deshalb vielfältige Methoden und Instanzen zusätzlich zur internen Verwaltungskontrolle geschaffen: Parlamentarische Verwaltungskontrollen, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rechnungshöfe, Onibudsleute, Audits und Evaluationen, und nicht zuletzt die Kontrolle durch die Öffentlichkeit, welche auch von einzelnen Betroffenen mobilisiert werden kann. Wenn der öffentliche Sektor in entwickelten Staaten einigermaßen zufriedenstellend funktioniert, so ist dies auf diese Vielfalt von unter- einander kaum systematisch koordinierten Kontrollen zurück- zuführen, welche in ihrer Gesamtheit eine Art Resonanzraum für Verwaltungsfehler darstellen. ...." (Orientierung Nr.11 Zürich, 15.6.02, Römischer Zentralismus, S 125 ff, von : Franz Xaver Kaufmann) Hier gibt es in der katholischen Kirche eindeutige Defizite.

7. Ekklesiologische Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips

"Was nun die römische Kurie betrifft, so scheint man dies alles für überflüssig zu halten, denn es gibt praktisch keine externe Verwaltungskontrollen, und die offiziell wie auch informell eingeforderte Geheimhaltung aller wichtigen Vorgänge läßt auch eine Mobilisierung von Öffentlichkeit nur als oppositionelle, um nicht zu sagen revolutionäre Handlung zu. Die Geheimhaltung ist besonders belastend in disziplinarischen Angelegenheiten wie der Erteilung des «Nihil obstat» bei der Ernennung von Theologieprofessoren - und neuerdings insbesondere bei Theologieprofessorinnen! Man könnte - ironisch gesagt - vermuten, daß die römische Kurie sich verhält, als ob sie an einer Unfehlbarkeit des Papstes partizipieren die in dieser Form ja nicht einmal päpstlicherseits je beansprucht worden ist. Wenn aber bürokratisches Handeln typischerweise durch Binnenorientierung, rigide Regelorientierung, mangelnde Responsivität und fehlende Offenheit für die Bedürfnisse seiner Adressaten zu charakterisieren ist, dann ist es sowohl der Effizienz und Wirksamkeit als auch den pastoralen Zielsetzungen der Kirche abträglich, wenn die Hilfsorgane des Papstes sich unter Berufung auf dessen Autorität gegen jede Außenkontrolle immunisieren. ........

Es hängt angesichts des Jurisdiktionsprimats des Papstes allein von ihm ab, inwieweit er willens und angesichts seiner auch vorhandenen Abhängigkeit von der Kurie überhaupt in der Lage ist, die Verteilung der Kompetenzen und die verfahrensmäßigen Widerspruchsmöglichkeiten im Sinne einer stärkeren Beteiligung der «störenden Umwelt», nämlich der Weltkirche, zu ändern In dem Maße, als die mittelalterliche Aura des Papsttums schwindet und auch die Gläubigen und den Glauben Suchenden die Faszination der Gotteskunde unmittelbarer erkunden, wird der historisch kontingente und instrumentelle Charakter bestehender Kirchenstrukturen immer deutlicher hervor- treten. Ein Insistieren auf deren Sakralität dürfte zunehmend die Glaubwürdigkeit der kirchlichen Botschaft selbst in Frage stellen. .............

Wenn der Christ der Zukunft nach dem Diktum von Karl Rahner nur noch einer sein wird, der etwas von Gott «erfahren» hat, so gewinnt das Erscheinungsbild der Kirche heute einen vieldeutig ambivalenten Charakter, im Rahmen dessen die autokratisch - bürokratische Dimension zunehmend als Ärgernis empfunden wird.

Dagegen gibt es keine Patentrezepte, aber immerhin ein bewährtes, auch von der Kirche anerkanntes und für den weltlichen Bereich seit langem propagiertes Prinzip, nämlich das Subsdiaritätsprinzip. Ihm zufolge sind Entscheidungskompetenzen zu delegieren, solange auf niedrigeren Entscheidungsebenen die Fähigkeiten vorhanden sind, die eigenen Probleme zu lösen. Das schließt ein Eingreifen höherer Ebenen nicht aus, aber nur als Ausnahme und in begründeten Fällen. Das Subsidiaritätsprinzip dreht die Beweislast um, wie Oswald von Nell Breuning treffend bemerkt hat: Die höheren Instanzen haben zu begründen, war- um sie in die Kompetenzen der niedrigeren Instanzen eingreifen, nicht die niedrigeren Instanzen haben die Berechtigung ihrer Wünsche zu begründen. ........

Alle Großorganisationen haben heute mit dem Problem der wachsenden Heterogenität und Komplexität ihrer Umwelt zu kämpfen. Auch die katholische Kirche bleibt davon nicht ausgenommen. Organisationstheoretiker empfehlen in dieser Situation die interne Differenzierung von Organisationen im Hinblick auf bestimmte Umweltsegmente und die Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnisse, um möglichst zweckmäßiges Handeln «vor Ort» zu ermöglichen. Eben dies ist auch der Sinn des Subsidiaritätsprinzips, das jedoch darüber hinaus auch einen ontologischen Primat des jeweils kleinsten Lebenskreises postuliert. War um soll dies allein in der Kirche nicht gelten?" (Orientierung Nr.11 Zürich, 15.6.02, Römischer Zentralismus, S 125 ff, von : Franz Xaver Kaufmann)

8. Presseerklärung, AGT wendet sich gegen kirchlichen Treueid

30.6.02

Zusammenstellung: H-A Link