Pressemitteilung Hannover, 24. April 2004
Wir sind Kirche
befürchtet zunehmende Klerikalisierung durch neue
Liturgie-Instruktion
Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche befürchtet, dass die heute
veröffentliche Liturgie-Instruktion "Redemptionis Sacramentum"
(Sakrament
der Erlösung) zu einer zunehmenden Klerikalisierung und nicht zu einer
Evangelisierung und Vertiefung des Glaubenslebens beitragen wird.
Wir sind Kirche geht davon aus, dass die neue Liturgie-Instruktion im
Kirchenvolk genauso wenig Beachtung und Widerhall finden wird wie die
Laien-Instruktion vom Herbst 1997. Die neue Instruktion ist ein Zeichen
großen Misstrauens sowie einer übertriebenen Regelung und Vergesetzlichung
des Glaubenslebens. Nach Ansicht der katholischen Reformbewegung ist sie
auch Ausdruck einer weit überzogenen Zentralisierung, die die Inkulturation
des christlichen Gottesdienstes in die weltweiten Kulturen eher verhindert
als fördert.
Mit der deutlichen Rückwärtsbewegung auf eine vorkonziliare Liturgie hin
wird die Zahl der Gottesdienstbesucher noch weiter zurückgehen. Zu
befürchten ist, dass die Instruktion die Spaltung zwischen Klerus und
Kirchenvolk bei der gemeinsamen Feier der Eucharistie wieder verstärkt. Sie
widerspricht damit in gravierender Weise dem Communio-Gedanken des Zweiten
Vatikanischen Konzils (1962-1965).
Die in der Instruktion enthaltene Aufforderung an alle Katholiken und
Katholikinnen, Anzeige gegen liturgischen Missbrauch zu erstatten, also zur
Denunziation, ist in höchstem Maße unchristlich.
Die Betonung des Opfergedankens in der Eucharistiefeier ist theologisch seit
langem überholt, denn - wie es insbesondere im Hebräerbrief heißt - das
Opfer Christi ist ein für alle Mal geschehen, es muss nicht wiederholt
werden. Die Eucharistiefeier ist vielmehr eine Dankes- und Gedächtnisfeier.
Mit der Aktion "Wir feiern Hoffnung", die die KirchenVolksBewegung in
Kürze
starten wird, will die Initiative die Gemeinden ermutigen, ihre
Gottesdienstpraxis, die sie auf der Basis des Zweiten Vaticanums entwickelt
haben, beizubehalten und weiter zu entwickeln. Die Zukunft der Kirche wird
auch davon abhängen, ob es gelingt, Gottesdienst so zu feiern, dass der
heutige Mensch sich in ihm ausdrücken und wiederfinden kann.
Kontakt:
C h r i s t i a n W e i s n e r
Bundesteam KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche
Hildesheimer Str. 103
D-30173 Hannover
Tel.: +49 (0511) 80 00 10
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Internet: www.wir-sind-kirche.de
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Rom · 23. April · epd/kna · Der Vatikan hat am Freitag sein mit Spannung
erwartetes Papier zur Liturgie veröffentlicht. In der Instruktion werden
Verstöße gegen Gottesdienstregeln als "Missbrauch" angeprangert. Der
Vatikan betont zudem erneut die Grenzen zwischen der evangelischen und katholischen
Kirche. Gemeinsame Abendmahlsfeiern werden erstmals klar als
"schwerwiegendes Delikt" eingestuft.
In der jetzt veröffentlichten Fassung des Dokuments findet sich kein Verbot von
Applaus und Tänzen im Gottesdienst. So werden weibliche Messdiener in dem
Dokument auch nicht verboten, wie vor allem in Nordeuropa befürchtet worden
war. Zu den angeprangerten Missbräuchen gehören von Laien gehaltene Predigten,
die Missachtung der liturgischen Kleiderordnung von Priestern bei der Messe
sowie die Entwendung von geweihten Hostien.
Die Instruktion enthält die Aufforderung, Missbräuche beim Priester, Bischof
oder den vatikanischen Behörden zu melden. Auch Messfeiern von katholischen
Priestern mit Vertretern anderer christlicher Konfessionen müssen an die Kirchenbehörden
gemeldet werden. Dies habe nichts mit Spionage zu tun, sondern mit dem Recht
der Gläubigen auf den Erhalt der Sakramente, sagte der Präsident des
Päpstlichen Rates für Gesetzestexte, Kardinal Julián Herranz. Missbräuche gegen
Liturgie seien mancherorts zur Gewohnheit geworden, sagte Herranz. Der
Präsident der Liturgiekongregation, Kardinal Francis Arinze, fügte hinzu,
Priester sollten etwa Politikern, die im Zustand der Sünde lebten, weil sie
sich für Abtreibungsgesetze aussprechen, die Kommunion verweigern. Arinze
verteidigte das Schreiben "Redemptionis Sakramentum" (Das Sakrament
der Erlösung) gegen den Vorwurf der Rückschrittlichkeit. "Es ist nicht so
dramatisch", sagte er.
Während die deutschen katholischen Bischöfe das Dokument begrüßten, warnten
kirchliche Basisgruppen vor einer wachsenden Klerikalisierung. Der Vorsitzende
der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, erklärte,
der "von mancher Seite mit Besorgnis erwartete" Text sei kein
Rückschritt hinter die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils der
60er Jahre.
Das ökumenische Netzwerk "Kirche von unten" kritisiert, das Papier
behalte viele kirchliche Praxisbereiche trotz Priestermangel exklusiv den
Klerikern vor und spreche Laien ihre Kompetenz ab. Auch die katholische
Reforminitiative "Wir sind Kirche" wertete den Papst-Text als
Rückschritt.
Quelle: Frankfurter Rundschau 24.4.04, S. 6
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/international/?cnt=426131&
Erste einführende
Information und Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz,
Kardinal Karl Lehmann, zu der Instruktion "Das Sakrament der
Erlösung" der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
In seiner Enzyklika Ecclesia de
Eucharistia vom 17.April 2003 hat Papst Johannes Paul II. die
Bedeutung der großen liturgischen Tradition der Kirche hervorgehoben und einen
eindringlichen Appell ausgesprochen, die verbindlichen liturgischen Normen treu
zu befolgen. Der Darstellung und Erläuterung dieser Normen ist die Instruktion "Das
Sakrament der Erlösung" (Redemptionis sacramentum) gewidmet, die auf
Anweisung des Heiligen Vaters von der Kongregation für den Gottesdienst und die
Sakramentenordnung in Abstimmung mit der Kongregation für die Glaubenslehre
erarbeitet worden ist (Datum der päpstlichen Approbation ist der 19. März
2004, Datum der Verabschiedung durch die Gottesdienstkongregation der 25. März
2004; die Veröffentlichung erfolgt jetzt am 23. April 2004).
Das Dokument bietet in acht
Kapiteln, ergänzt durch ein Vorwort und ein Schlusswort, einen Überblick der
wichtigsten Normen für eine würdige und mit den kirchlichen Maßgaben im
Einklang stehende Feier der Heiligen Messe. Die Instruktion erlässt keine neuen
Vorschriften, sondern stellt die geltenden Bestimmungen im Zusammenhang dar.
Sie konkretisiert das Anliegen des Papstes, das er in seiner Enzyklika Ecclesia
de Eucharistia theologisch begründet und Priestern wie Laien ans Herz
gelegt hat: Die Eucharistie in ihrer authentischen Gestalt als Spiegel und
Zeugnis der einen und universalen Kirche zu feiern (vgl. EDE 52).
·
Die
Instruktion wird eröffnet durch die ersten beiden Kapitel (I.-II.), die den
spezifischen Aufgaben und Kompetenzen von Bischöfen, Priestern und Diakonen
einerseits sowie aller gläubigen Christen andererseits gewidmet sind. Die
besondere Verantwortung des Diözesanbischofs für das liturgische Leben in
seinem Bistum wird dabei eigens hervorgehoben. Dasselbe gilt für die
aktive und bewusste Teilnahme der Laien an der liturgischen Feier (participatio
actuosa), die einen Angelpunkt der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen
Konzils bildet. Die Instruktion regt dazu an, die vielfältigen Möglichkeiten,
die sich in der Vorbereitung und Gestaltung der Heiligen Messe legitimerweise
bieten, bewusst wahrzunehmen, ohne dabei in einen übertriebenen Aktionismus zu
verfallen.
·
Die
Bemühungen um eine lebendige und bewusst gefeierte Liturgie werden anerkannt.
Zugleich muss man jedoch bedauern, dass zur selben Zeit die Kenntnis und das
Bewusstsein für die verbindliche liturgische Grundordnung zurückgegangen sind.
Im III. Kapitel der Instruktion wird der Versuch unternommen, unter einer
Reihe von Einzelaspekten (von der Wahl der eucharistischen Materien über die
Frage der Beauftragung zur Predigt bis hin zur Verbindung der Messfeier mit
profanen Anlässen und Vorgängen) wieder eine größere Klarheit herzustellen. Im
V. Kapitel werden diese Überlegungen unter einer konkreten Perspektive
(Ort für die Feier der Heiligen Messe, sakrale Gefäße, liturgische Gewänder
usw.) weiter ausgeführt.
·
Das
IV. Kapitel befasst sich mit der Heiligen Kommunion und den verschiedenen
Fragen, die durch die liturgische Praxis in vielen Ländern der Welt auf
ähnliche Weise hervorgetreten sind: die Voraussetzungen für einen würdigen
Empfang, die äußeren Formen der Kommunionspendung, die Priesterkommunion sowie
die Kommunion unter beiderlei Gestalten. Im VI. Kapitel werden Hinweise zur
Aufbewahrung und Verehrung der Heiligen Eucharistie außerhalb der Messe sowie
im Rahmen anderer liturgischer Feiern (z. B. Prozessionen) gegeben.
·
Das
VII. Kapitel nimmt die besonderen Aufgaben in den Blick, die Laien als
außerordentlichen Spendern der Kommunion bzw. als Leitern von
Gebetsgottesdiensten bei Abwesenheit des Priesters übertragen werden können.
Hier finden wir, wie auch bei der Predigtbeauftragung, Grundregeln bestätigt,
die von der Deutschen Bischofskonferenz und in den deutschen Diözesen bisher schon
zugrunde gelegt und beachtet werden – was Abweichungen vor Ort und
gelegentliche Missbräuche nicht ausschließt. Zu Recht weist die Instruktion
immer wieder darauf hin, dass der Bewusstseinsbildung und der katechetischen
Vermittlung der liturgischen Ordnung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden
muss.
·
Im
Blick auf ein Fehlverhalten ist zuerst Vertiefung des Glaubens und der
liturgischen Bildung notwendig. Als Mittel gegen schwere Verfehlungen oder
uneinsichtiges Festhalten an Missbräuchen können schließlich nach Ausschöpfung
aller anderen Möglichkeiten auch strafende Maßnahmen nicht ausgeschlossen
werden. Das VIII. und letzte Kapitel erinnert an die entsprechenden
kirchenrechtlichen Vorschriften, vor allem bezüglich besonders schwerer
Vergehen (sog. graviora delicta, wie beispielsweise die absichtliche
Entehrung der eucharistischen Gestalten) und nennt Regelungen für das
Zusammenwirken des Diözesanbischofs mit den zuständigen römischen
Kongregationen.
·
Das
Schlusswort bringt noch einmal das Grundanliegen dieses Dokuments zum Ausdruck,
dass "alle Christgläubigen nach Möglichkeit voll, bewusst und aktiv an der
Heiligsten Eucharistie teilnehmen und sie aus ganzem Herzen in Frömmigkeit und
Lebensführung verehren."
Für eine abschließende Würdigung
des dichten Textes, der in fast 300 Anmerkungen sehr viele Hinweise auf
bisherige Dokumente und Normen enthält, ist es am Tag der Veröffentlichung zu
früh. Die Deutsche Bischofskonferenz wird ihre zuständigen Kommissionen und
kompetente Experten um sorgfältige Analysen bitten. Jeder Diözesanbischof wird
dies auf der Ebene des Bistums auf seine Weise tun.
Es ist nicht leicht, die gültigen
Normen vor allem zur Eucharistiefeier bei einer detailreichen und
konzentrierten Zusammenstellung so darzubieten, dass der Einwand des Legalismus
und der Gesetzlichkeit nicht aufkommt. Manche angesprochenen Missbräuche
betreffen nicht unsere Situation. Sehr viele Hinweise sind jedoch auch für uns
hilfreich. Manches ist auch bei uns einfach vergessen. Die Instruktion ist
zutiefst von dem Anliegen geprägt, die Würde der Eucharistie und die von ihr
her gebotene Ehrfurcht vor Übergriffen und Gedankenlosigkeiten zu schützen. Um
die geltenden Normen insgesamt und aus der Perspektive der Weltkirche leichter
kennen lernen zu können, begrüßt die Deutsche Bischofskonferenz die Instruktion
"Das Sakrament der Erlösung" und eine damit einhergehende
Besinnung auf eine stets würdige Feier der Eucharistie, der dies als Gipfel und
Höhepunkt des gottesdienstlichen Lebens der Kirche in besonderer Weise zukommt.
Die Instruktion selbst verweist dabei immer wieder auf die Enzyklika Ecclesia
de Eucharistia vom 17.4.2003, die für viele Ausführungen der Instruktion
die theologischen und spirituellen Grundlagen bietet.
Ein genaueres Studium der Aussagen
der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung und ihre
Würdigung im Kontext der liturgischen Praxis der deutschen Diözesen wird uns in
der kommenden Zeit nicht nur als Bischöfe, sondern gemeinsam mit vielen
engagierten Priestern und Laien beschäftigen. Als Gesamteindruck lässt sich
aber schon jetzt feststellen, dass dieses – von mancher Seite mit Besorgnis
erwartete – Dokument keine Rückwendung hinter die Erneuerung der Liturgie durch
das Zweite Vatikanische Konzil bedeutet, sondern notwendige Einzelschritte zu
deren weiterer Verwirklichung auf den Weg zu bringen sucht. In diesem Sinne
wünscht die Deutsche Bischofskonferenz eine sachliche Aufnahme und sorgfältige
Diskussion der Instruktion im Ganzen und der vielen einzelnen Bestimmungen.
Quelle: http://www.katholisch.de/2315_4309.htm