In den letzten Wochen wurde das
Thema aktive Sterbehilfe durch zwei aktuelle Ereignisse in der mittlerweile
doch alt bekannten Weise mit polarisierenden Stellungnahmen wieder angeheizt.
Dies zum Teil vor dem politischen
Hintergrund anstehender Koalitionsverhandlungen und der Bildung einer neuen Regierung.
Gesellschaftliche Strömungen wollen sich zu gegeben Zeiten mit ihren Zielen ins Gedächtnis bringen.
Da ist einmal die Stellungnahme des CDU-Justizsenators in Hamburg zur aktiven Sterbehilfe, zum anderen die Eröffnung des ersten deutschen Büros der Schweizer Sterbehilfeorganisation „Dignitas“ in Hannover.
Beide Aktionen verfolgen das Ziel, aktive Sterbehilfe in der BRD zu forcieren und letztlich auch in eine gesetzliche Regelung münden zu lassen. Der Argumente sind viele ausgetauscht, wobei die Diskussionen sich in oft sehr unversöhnlicher Weise abspielen.
Es wird auf die Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Regelung zum Schwangerschaftsabbruch und der bis heute fehlenden Regelung zum Lebensende hingewiesen. Obwohl viele Argumente des Lebensschutzes und der Menschenwürde in beiden Lebenssituationen übereinstimmen, ist vor Analogieschlüssen ist zu warnen. Mit der Regelung des Schwangerschaftsabbruches, insbesondere bei Spätaborten, muß man nicht einverstanden sein. Er ist ein kleinster gemeinsamer Nenner vieler Strömungen und Weltanschauungen. So ist zu befürchten, daß eine gesetzliche Regelung am Lebensende auch nur ein kleinster gemeinsamer Nenner sein kann. Alles andere hieße gesellschaftlichen und gesetzgeberischen Konsens überfordern.
Immer wieder wird auch den Bemühungen der Hospizbewegung und der Palliativmedizin eine Einschränkung der Selbstbestimmung des Menschen am Lebensende unterstellt. Das Gegenteil ist das Ziel von Hospizarbeit: Hineinhören in den Menschen, Ergründen seiner Bedürfnisse und Wünsche, an einer Optimierung medizinischer, psychologischer und seelsorgerischer Betreuungsintensität konstruktiv zu arbeiten und damit die Angst vor der letzten Lebensphase zu nehmen.
Wo sind aber da die sozialgesetzgeberischen Initiativen? Zugegeben, nach den Sozialgesetzbuchregelungen werden ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize in zunehmendem Maße von den Kostenträgern finanziell unterstützt. Wir sind in der gesellschaftlichen Wirklichkeit aber noch weit entfernt von einer zufriedenstellenden flächendeckenden Hospiz- und pallitivmedizinischen Versorgung in Deutschland. Solange vor unserem demographischen Hintergrund der Stellenwert von kurativer Medizin soweit über dem von lindernder palliativer Medizin steht, wird auch der Ruf nach aktiver Sterbehilfe bei vielen auf fruchtbaren Boden fallen.
Dass trotz optimaler Versorgung der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe beim einzelnen Menschen und bei bestimmten sehr problematischen Erkrankungsverläufen weiterbestehen kann, wird nicht bestritten. Auch diesen Menschen muss man versuchen in individuellen Lösungen gerecht zu werden, dies kann nur über eine sorgfältige Einzelanalyse der Motive erfolgen. Hospizarbeit soll dieses Problem nicht verdrängen.
Die vergleichsweise geringe Zahl der Menschen mit Wunsch nach aktiver Sterbehilfe und all derer, die sich eine gute Versorgung in ihrer letzten Lebensphase wünschen, also letzlich wir alle, zeigt den Stellenwert der Diskussion: Aktive Sterbehilfe hat größere Öffentlichkeitswirkung als die triviale Feststellung, daß wir alle am Lebensende besser versorgt sein könnten, wenn ambulante und stationäre palliativmedizinische Leistungen intensiviert werden und die Rahmenbedingungen für Ärzte, Hospizhelfer, Seelsorger, Krankenhäuser und stationäre Hospizeinrichtungen stimmen. Daran ist zu allererst zu arbeiten.
Prof.
Dr. med. Holger Kaesemann
Chefarzt Frauenklinik St. Vinzenz-Krankenhaus Hanau
Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft Hospiz Hanau/Main-Kinzig-Kreis
Debatte um aktive Sterbehilfe verdrängt eigentlichen
Aufschrei
Am Krankenbett erlebe ich den Ruf
nach der erlösenden Spritze. Ist aber damit wirklich die Todesspritze gemeint?
Wenn genügend und gute schmerztherapeutische Maßnahmen erfolgt sind, dann verstummt
dieser Ruf nach aktiver Sterbehilfe, nach der erlösenden Spritze.
Ich frage mich, wann die Debatte
um aktive Sterbehilfe eigentlich begonnen hat? War es die Lockerung der
Abtreibungsgesetze in den 70er Jahren, wobei genauer gesagt werden muss, dass die
Straffreiheit einerseits nicht das eigentliche Verbot andererseits aufgehoben
hat.
Nun erfolgt seit Mitte der 90er
Jahre die Debatte um „straffreie Tötung“ am Ende des Lebens. Als Theologe frage
ich mich da, wo diese Debatten ihr Ende haben werden? Wird vielleicht bald die
Debatte im ersten Jahrzehnt des 3. Jahrtausends nun über „unwertes“ behindertes
Leben beginnen? Wo hört dann der Eingriff in die Schöpfung auf?
Am Krankenbett frage ich mich
oftmals, ob wir durch die moderne Medizin gute Hilfe haben, aber auch Probleme,
die die Menschen vor unserer Zeit gar nicht hatten. Gerade am Ende des Lebens
zeigt sich dies, wenn Entscheidungen getroffen werden müssen, die früher gar
nicht erst als Fragen aufgetaucht sind.
Am Anfang des Lebens wird dies
auch deutlich. Die gute und hilfreiche Kinderintensivmedizin löst Probleme am
Anfang des Lebens bringt aber die Eltern und Ärzte in eine
Entscheidungssituation, die früher gar nicht zu entscheiden war.
Heute können Menschen, ob früh am
Anfang oder spät am Ende ihres Lebens, nicht mehr in Ruhe sterben. Zu viel
Aktivität ist gefordert. Der Wunsch alles bis zum letzten Moment „in der Hand zu behalten“ bringt uns in
Problemsituation, die es früher gar nicht gab. Deshalb nun die Frage in der
Debatte um aktive Sterbehilfe, warum die passive Sterbehilfe, also statt
ständigen Handelns, die Hinnahme der Tatsache, dass das Leben endlich ist dabei
nicht in den Blick genommen wird.
Der Schrei der 93 jährigen alten Dame, die seit vielen Jahren pflegebedürftig und auf zwei Quartratmeter ihres Bett reduziert ist, ist nicht der Schrei nach der Todesspritze, sondern der Aufschrei: hört endlich auf alles um jeden Preis mit mir zu machen. Das heißt nicht, sie soll einfach liegen gelassen werden und unter großen Schmerzen sterben, sondern sie soll begleitet und an der Hand von Menschen aus diesem Leben gehen können. Dabei kann Schmerztherapie und Hospizdienste gute Dienste leisten.
20.10.05
Pfarrer Werner Gutheil
Klinikpfarrer am Klinikum
Hanau
Vorstandsmitglied der
Arbeitsgemeinschaft Hospiz