"Staat spart auf Kosten der Ärmsten"

 

Bundesvereinigung Lebenshilfe sammelt Unterschriften gegen die Folgen der Gesundheitsreform

Unter dem Motto: "Nicht sparen auf Kosten der Ärmsten!" hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in Marburg eine bundesweite

Unterschriftensammlung gestartet.

VON KEYVAN DAHESCH

Frankfurt a. M. · 25. April · Mit dieser Aktion protestiert die Organisation gegen die gravierendsten Auswirkungen der Gesundheits-, Sozialhilfe- und Grundsicherungsreform für schwerstbehinderte Menschen, die zu Hause oder in Heimen leben. Mit Beispielen dokumentiert sie die ohnehin bescheidenen Zuwendungen für diese Menschen. Das sieht bei einer 61-jährigen geistig behinderten Frau, die seit 1976 in einem Wohnheim lebt, so aus: Ihr Heimplatz und ihr Beitrag zur Krankenversicherung wird von der Sozialhilfe bezahlt. Für ihren persönlichen Bedarf erhält sie 89 Euro Taschengeld im Monat plus 32 Euro Kleidungsbeihilfe. Weil sie zuvor viele Jahre in der Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet hat, erhält sie eine Rente von ungefähr 450 Euro. Diese Rente muss sie aber für die Kosten ihres Heimplatzes einsetzen, behalten darf sie davon 23 Euro.

Monatlich hat sie rund 135 Euro zur Verfügung. Das muss reichen für Kleidung, Ausflüge, Zahnpasta, Shampoo, den Friseur, gelegentlich einen Besuch im Café und für ihr Hobby, die Handarbeit. Wenn sie sehr sparsam ist, kann sie sich hin und wieder auch eine Urlaubsfahrt mit dem Freizeitclub leisten. Die Gesundheitsreform zwingt sie als Heimbewohnerin nun erstmals auch zur Zuzahlung. Ihre Belastungsgrenze liegt zwar bei nur 71 Euro im Jahr, also bei durchschnittlich sechs Euro im Monat. Aber weil die Frau regelmäßig ärztliche Hilfe braucht, muss sie am Jahresanfang zunächst viel Geld berappen, bevor sie Befreiung für das restliche Jahr beantragen kann. Mit der Antragstellung und dem Sammeln von Quittungen für Zuzahlungen und Praxisgebühren ist die behinderte Frau überfordert. Das machen die Mitarbeiter des Heimes.

Mit den weiteren im Dezember beschlossenen Gesetzen kommt es noch viel dicker für solche Menschen. Denn mit der erneuten Reform des Sozialhilferechts wird von 2005 an der so genannte Zusatzbarbetrag gestrichen. Das bedeutet, dass sie von ihrer Rente gar nichts mehr behalten dürfen. Dann fehlen ihr einschließlich Zuzahlung zur medizinischen Behandlung jeden Monat fast 30 Euro, also fast ein Viertel.

 

Quelle: Frankfurter Rundschau, 26.4.04, S.4

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/wirtschaft_und_politik/?cnt=426877&