Bundesvereinigung Lebenshilfe sammelt Unterschriften gegen die Folgen
der Gesundheitsreform
Unter dem Motto: "Nicht sparen auf Kosten der Ärmsten!" hat
die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung in
Marburg eine bundesweite
Unterschriftensammlung gestartet.
VON KEYVAN DAHESCH
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Frankfurt a. M. · 25.
April · Mit dieser Aktion protestiert die Organisation gegen die gravierendsten
Auswirkungen der Gesundheits-, Sozialhilfe- und Grundsicherungsreform für
schwerstbehinderte Menschen, die zu Hause oder in Heimen leben. Mit Beispielen
dokumentiert sie die ohnehin bescheidenen Zuwendungen für diese Menschen. Das
sieht bei einer 61-jährigen geistig behinderten Frau, die seit 1976 in einem
Wohnheim lebt, so aus: Ihr Heimplatz und ihr Beitrag zur Krankenversicherung
wird von der Sozialhilfe bezahlt. Für ihren persönlichen Bedarf erhält sie 89
Euro Taschengeld im Monat plus 32 Euro Kleidungsbeihilfe. Weil sie zuvor viele
Jahre in der Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet hat, erhält sie eine
Rente von ungefähr 450 Euro. Diese Rente muss sie aber für die Kosten ihres
Heimplatzes einsetzen, behalten darf sie davon 23 Euro.
Monatlich hat sie rund 135 Euro zur Verfügung. Das muss reichen für Kleidung,
Ausflüge, Zahnpasta, Shampoo, den Friseur, gelegentlich einen Besuch im Café
und für ihr Hobby, die Handarbeit. Wenn sie sehr sparsam ist, kann sie sich hin
und wieder auch eine Urlaubsfahrt mit dem Freizeitclub leisten. Die
Gesundheitsreform zwingt sie als Heimbewohnerin nun erstmals auch zur
Zuzahlung. Ihre Belastungsgrenze liegt zwar bei nur 71 Euro im Jahr, also bei
durchschnittlich sechs Euro im Monat. Aber weil die Frau regelmäßig ärztliche
Hilfe braucht, muss sie am Jahresanfang zunächst viel Geld berappen, bevor sie
Befreiung für das restliche Jahr beantragen kann. Mit der Antragstellung und
dem Sammeln von Quittungen für Zuzahlungen und Praxisgebühren ist die
behinderte Frau überfordert. Das machen die Mitarbeiter des Heimes.
Mit den weiteren im Dezember beschlossenen Gesetzen kommt es noch viel dicker
für solche Menschen. Denn mit der erneuten Reform des Sozialhilferechts wird
von 2005 an der so genannte Zusatzbarbetrag gestrichen. Das bedeutet, dass sie
von ihrer Rente gar nichts mehr behalten dürfen. Dann fehlen ihr einschließlich
Zuzahlung zur medizinischen Behandlung jeden Monat fast 30 Euro, also fast ein
Viertel.
Quelle: Frankfurter Rundschau, 26.4.04, S.4
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/wirtschaft_und_politik/?cnt=426877&