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FFA
– Preisträger Deutscher PR-Preis Goldene Brücke Gold 2003
Die
Würde des Alters ist - auch durch die Gesundheitsreformen - antastbar
Pflegebedürftige Heimbewohner werden mittellos –
Heime ersticken im Bürokratismus
Bereits
wenige Wochen nach ihrer Einführung ist absehbar, dass die „Gesund-heitsreform“
mit unzumutbaren finanziellen Belastungen der in Alten- und Pflegeheimen
lebenden Mitbürger verbunden ist.
Der Wegfall der bis 31.12.2003 geltenden pauschalen
Zuzahlungsbefreiung von Heimbewohnern sowie die Fülle sonstiger
Detailregelungen führen darüber hinaus zu massiven organisatorischen und
personellen Zusatzbelastungen der Heime wie auch der Sozialverwaltung unserer
Stadt.
Das Frankfurter Forum für Altenpflege fordert Stadtverordnetenversammlung, Sozialdezernent und Magistrat daher
im Rahmen der Heimleitungskonferenz vom 28.1.2004 auf, dieser Entwicklung in
folgender Weise zu begegnen:
1.
Berichte
überregionaler Medien, nach denen auf ergänzende Sozialhilfe angewiesene
Heimbewohner sich aufgrund der neuen Zuzahlungsregelungen bereits zu Jahresbeginn
verschulden mussten, treffen auch für Frankfurt am Main zu. Um die medizinische
Versorgung pflegebedürftiger Bewohner sicherzustellen, treten bisher in der
Regel die Alten- und Pflegeheime für einen noch nicht absehbaren Zeitraum in Vorleistung.
Diese Entwicklung basiert auf verschiedenen Faktoren:
a)
Bewohnern, deren Rentenbezüge bzw. Vermögen die
monatlichen Heimkosten nicht decken, wird vom Sozialamt der Stadt Frankfurt
derzeit im Rahmen des BSHG ein monatlicher
Grundbarbetrag in Höhe von 89,10 € zur Verfügung gestellt, um damit persönliche
Bedürfnisse erfüllen zu können, die über die vertraglichen Leistungen der Heime
hinausgehen. Je nach Höhe des Renteneinkommens besteht Anspruch auf einen
Zusatzbarbetrag, so dass derzeit maximal 133,65 € monatlich für den
persönlichen Bedarf zur Verfügung stehen.
b)
Zu den mit dem Barbetrag zu finanzierenden regelmäßigen persönlichen Aufwendungen gehören
z.B. Telefongebühren, Kosten für Friseur, Hand- und Fußpflege, chemische
Wäschereinigung, persönliche Körperpflegemittel und Zusatznahrung bzw. –getränke
sowie in den letzten Jahren insbesondere
die nicht von den Krankenkassen abgedeckten medizinische n Behandlungskosten
(„Eigenanteile“). Zu diesen aus dem Barbetrag zu finanzierenden medizinischen
Behandlungskosten gehörten bereits vor Inkrafttreten der Gesundheitsreform die „nicht verschreibungspflichtigen“
Medikamente, insbesondere Mittel gegen Erkältungskrankheiten sowie
darmregulierende Medikamente.
c)
Bekanntlich wächst der Anteil von Heimbewohnern mit gerontopsychiatrischen
Krankheitsbildern (z.B. Alzheimer). Das Soforthilfeprogramm der Stadt
Frankfurt hat erfreulicherweise zu einer deutlichen Verbesserung der psychosozialen
Betreu-ungsangebote für diesen Personenkreis geführt. Auf eine medizinisch
gebotene Behandlung der Grunderkrankung mit Psychopharmaka kann jedoch in der
Regel nicht vollständig verzichtet werden. Aufgrund ihrer Nebenwirkungen erfordern die meisten dieser Psychopharmaka die begleitende Einnahme von
darmregulierenden Medikamenten, so dass insbesondere gerontopsychiatrisch erkrankte
(„verwirrte“) Heimbewohner auf diese nicht von den Krankenkassen erstatteten
Medikamente i.d.R. angewiesen sind. Darmregulantien mit geringen unerwünschten
Nebenwirkungen sind allerdings relativ teuer (z.B. je Packungseinheit Aplona €
69, Movicol Beutel € 33). Die Heime
berichten, dass bereits vor dem 1.1.2004 der verfügbare monatliche
Grundbarbetrag in Einzelfällen nicht ausgereicht hat, um die regelmäßigen
Apothekenrechnungen zu decken.
2. Dieser bisher
auf einige Einzelfälle beschränkte Sachverhalt betrifft aufgrund der zum
1.1.2004 in Kraft getretenen Neuregelungen nunmehr eine deutlich größere Anzahl
von Heimbewohnern:
a)
Angesichts faktischer Rentenkürzungen (wesentliche
Erhöhung des Kranken- und Verdoppelung des Pflegekassenbeitrags bei gleich
bleibender Rentenhöhe) werden alle über
den Grundbarbetrag hinausgehenden „Zusatzbarbeträge“
im Laufe des Jahres 2004 im Zuge der erforderlichen Neuberechnung aller
BSHG-Ansprüche sinken. Die generelle
Neuberechnung und vermutlich rückwirkende Kürzung der Barbeträge ist mit
erheblichem Zusatzaufwand in der zuständigen Fachabteilung des Sozialamtes
sowie den Heimverwaltungen verbunden.
b) Die Vorschläge des Gesundheitsministeriums (BMG) vom
16.1.2004, nach denen auch der monatliche Grundbarbetrag um 3 bis 6 € abgesenkt
werden solle, um im Gegenzug die auf ergänzende Sozialhilfe angewiesenen
Heimbewohner in den Pflegestufen 2 und 3 pauschal von den Praxisgebühren und
den Zuzahlungsanteilen für verordnungsfähige Medikamente freizustellen, haben
sich durch Einspruch der „Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen
Sozialhilfeträger“ vom 23.1. zumindest für das laufende Kalenderjahr als nicht
umsetzbar erwiesen. Diese Regelung sollte nochmals als Lösungsweg überdacht
werden, um Verwaltung zu sparen.
Alle
gegenüber 2003 erhöhten bzw. neu eingeführten Zuzahlungspflichten belasten somit
ab 1.1.2004 insbesondere diejenigen Heimbewohner, die zuvor aufgrund Sozialhilfebezugs
pauschal von Zuzahlungen frei gestellt waren.
c) Zusätzliche
Belastungen entstehen insbesondere durch die „Praxisgebühr“ bei jedem ungeplanten
Notarzteinsatz (ggf. wöchentlich 1 !),
den Eigenanteil bei Krankenhausaufenthalt,
den Fahrtkosten-Anteil für ambulante (vor- und
nachstationäre Fahrten), die vollständige Kostenübername für andere ambulante
Fahrten, die Eigenanteile für Heilmittel (physikalische Therapie) sowie die
Hilfsmittelversorgung (mit Rollstühlen, Gehhilfen etc.). Brillen und Brillenreparaturen
sind ab 1.1.2004 ebenfalls vollständig aus dem Barbetrag zu finanzieren.
d)
Die 1-
bzw. 2-prozentigen Zuzahlungsgrenzen überfordern sozialhilfebedürftige
Heimbewohner in besonderer Weise: Die Berechnung der
Zuzahlungsbeträge basiert auf dem fiktiven sog. „Sozialhilfe-Regelsatz“, der
ein Vielfaches des tatsächlich verfügbaren monatlichen Barbetrages ausmacht –
faktisch beträgt der von Heimbewohnern zu tragende „Eigenanteil“ bis zu 7 %
ihres Barbetrages. Darüber hinaus wird vollständig ausgeblendet, dass diese
Mitbürger bereits ihr gesamtes Renteneinkommen, in der Regel auch ihre
Ersparnisse an „Vater Staat“ abgetreten haben. Außerdem wird verdrängt, dass
diese Mitbürger „nicht aus Jux und Dollerei im Heim sind“2 -
infolge schwerwiegender chronischer Erkrankungen beteiligen sie sich auch als
sog. „Selbstzahler“ bereits mit einem Großteil ihres verfügbaren Einkommens und
Vermögens an ihren „Krankheitskosten“.
e)
Ab
1.1.2004 sind viele bisher verordnungsfähige Medikamenten zu „nicht verschreibungspflichtigen“
geworden, die unabhängig von den Zuzahlungsgrenzen dauerhaft aus dem Barbetrag zu finanzieren sind.
Dazu gehört z.B. auch die „Ringer-Lösung“, die subkutan verabreicht wird, um
die befürchtete Austrocknung
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1 „Wer die
Notfallambulanz eines Krankenhauses oder eines Arztes im Nacht- oder Bereitschaftsdienst aufsucht, muss eine
Gebühr begleichen, jedoch nur einmal an
einem Wochenende. Wer per Telefon unter 112 den Notarzt ruft, muss nicht
für die Praxisgebühr aufkommen. Um Missbrauch zu verhindern, soll festgelegt
werden, was als Notfall gilt.“ Süddeutsche Zeitung 21.1.2004
„Unklar war bisher auch,
wie oft ein Patient die Praxisgebühr bezahlen muss, wenn er nach einer
Behandlung in einer Notfallpraxis zur Nachbehandlung muss. Bei Notfällen waren
bisher jedes Mal zehn Euro fällig – auch
wenn man die Gebühr im betreffenden Quartal schon beim Hausarzt gezahlt hat.
Nun einigte sich der Ausschuss:
Die Gebühr wird nur ein Mal pro Wochenende fällig, auch wenn man wegen
Nachbehandlungen den Notarzt mehrmals in Anspruch nimmt.“ BR-online 23.1.2004
2 Karl Jung, „Vater“ der Pflegeversicherung in einem taz-Interview Mitte Dezember 2003
schwerstpflegebedürftiger Heimbewohner ohne
Krankenhausaufenthalte zu verhindern. Bei der häufig gebotenen täglichen
Verabreichung entstehen allein hierfür Kosten von mindestens 120 €, die
monatlich aus dem Barbetrag zu finanzieren sind.
f)
Besondere Härten werden bei allen Heimbewohnern
entstehen, die bisher mit nebenwirkungsarmen
naturheilkundlichen Medikamenten versorgt wurden. Da diese Medikamente ab
1.4.2004 von den Krankenkassen generell nicht mehr erstattet werden, müssen
diese Heimbewohner entweder - sofern verfügbar – auf nebenwirkungsreichere
Alternativpräparate umgestellt werden oder aber diese Medikamente ebenfalls aus
ihrem Barbetrag finanzieren, da auch die Zuzahlungsobergrenzen für diese Medikamentengruppen
generell nicht gelten. Nach ersten Erhebungen der Heime werden selbst Heimbewohner
mit dem bisherigen Höchstbarbetrag diese Mehrbelastungen kaum über längere Zeit
leisten können.
3. Neben den Krankenkassen sind die Mitarbeiter der Heime durch die zum 1.1.2004 in Kraft getretenen Neuregelungen
mit erheblichen Zusatzaufwendungen konfrontiert:
a)
Alle
Heimbewohner – selbstzahlende wie auch sozialhilfeabhängige – jeglicher Pflegestufe werden von
Zuzahlungen erst nach individueller
Antragstellung bei den Kassen befreit. Dabei ist anhand von Quittungen nachzuweisen, dass bereits 2
% (bei „Chronikern“ 1 % ) des Jahreseinkommens für Zuzahlungen aufgewendet
wurde, wobei die erheblichen – in der Regel durch chronische Erkrankungen
bedingten - Heimkosten nicht berücksichtigt werden. Um die Heimbewohner vor
finanziellen Benachteiligungen zu schützen, müssen die Heime daher seit
1.1.2004 alle Bewohner bzw. deren Angehörigen und Betreuer regelmäßig über die
jeweiligen, z. T. sehr komplexen Neuregelungen informieren, eine lückenlose und
zeitnahe Zusammenstellung aller relevanten Belege organisieren sowie
kalenderjährlich eine fristgerechte Antragstellung durch die jeweils juristisch
Berechtigten sicherstellen. Weiterhin müssen künftig routinemäßig für alle neu aufzunehmenden
Bewohner der Pflegestufen „Null“ und 1 Schwerbehindertenausweise beantragt
werden, um Fahrtkostenzuzahlungen zu minimieren (Bearbeitungsdauer der zuständigen
Behörde: mind. 6 Monate).
b) Die Vereinbarung
von Sonder- und Ausnahmeregelungen mit kurzer „Verfallsdauer“ führt in der
bisherigen Praxis zu einer starken Verunsicherung aller Akteure.
Dadurch
wird in den Heimen derzeit auf allen Ebenen viel zusätzliche Zeit gebunden, um
die medizinische Versorgung der Bewohner im Alltag sicherzustellen,
z.B. durch
· ständiges Recherchieren über
aktuelle Regelungen, um informieren zu können,
· telefonische und persönliche
Verhandlungen mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens über die aktuellen
Leistungskonditionen vor der eigentlichen Leistungserbringung (Einholden der
Genehmigung, z.B. Fahrkostenübernahme der Kasse),
· Aufbereiten von
Zahlungsbelegen zur Sicherstellung von Anschlussversorgungen durch Fachärzte
und Krankenhäuser,
· sachliche Prüfung und ggf.
Reklamation von unberechtigten Rechnungen und Zahlungsbelegen der verschiedenen
Akteure im Gesundheitswesen.
Es muss damit gerechnet werden, dass Angehörige wie
Heime angesichts der gewachsenen Komplexität und „Tücken“ des Krankenversicherungsrechts
künftig vermehrt die Bestellung
amtlicher Betreuer gemäß Betreuungsgesetz anregen, auch wenn „nur“ der
persönliche Barbetrag zu verwalten ist. Dies wird sich in einer Erhöhung der
entsprechenden kommunalen Haushaltstitel bemerkbar machen.
c) Allein die Unterscheidung
zwischen kostenfreien „planbaren“ und zuzahlungspflichtigen „unvorhersehbaren“
notärztlichen Behandlungen lässt befürchten, dass die Heime (bzw. die
Heimbewohner) künftig insbesondere in den ohnehin schwach besetzten Zeiten
(spätabends, nachts, am Wochenende) zeitaufwändige Störungen des Versorgungsablaufs
hinnehmen müssen, z.B. durch
· Verhandlungen mit Hausärzten
über entsprechende Verordnungen,
· Verhandlungen mit dem
notärztlichen Dienst über den Status des aktuellen Einsatzes,
· Kassen- und Belegführung rund
um die Uhr, um eine akute notärztliche Versorgung sicherzustellen,
· ggf. Auseinandersetzung mit
reklamierenden Angehörigen / Betreuern über unrechtmäßig
bezahlte Notarztgebühren.
d) Auch die Unterscheidung
zwischen weiterhin erstattungsfähigen „ambulanten (vor- bzw. nachstationären)
Fahrten - gem. § 115a SGB V“3 - sowie andererseits nicht mehr
erstattungsfähigen „ambulanten Fahrten“ ins Krankenhaus oder zu
Fachärzten wirkt sich ebenfalls erschwerend im Alltag der Heime aus. Die Heime
berichten wegen der Abgrenzungsprobleme zwischen diesen Leistungsarten von bis
zu 1-stündigen telefonischen oder persönlichen Verhandlungen mit Mitarbeitern
von Rettungsdiensten, bis diese zu Fahrten für Heimbewohner bereit waren.
Derzeit bestehen noch keine
einheitlichen Regelungen der Krankenkassen über ihre künftige
Genehmigungspraxis 4 , so dass für die Heime in jedem Einzelfall zeitaufwändiger Telefonverkehr bzw. Schriftwechsel erforderlich
ist, um eine medizinisch notwendige Fahrt als Kassenleistung sicherzustellen.
Wird die zur Bearbeitung erforderliche Frist unterschätzt, müssen Fahrten kurzfristig
verschoben oder Privatrechnungen in Kauf genommen werden, was in der Regel zu
Reklamationen und Regressansprüchen der betroffenen Angehörigen / Betreuer
führt. Die Heimverwaltungen müssen vermehrt die Berechtigung von Privatrechnungen
an (sozialhilfebedürftige) Heimbewohner für Krankentransportfahrten
(Rechnungshöhe zwischen 50 und 380 €) zeitaufwändig recherchieren, insbesondere
wenn diese von Angehörigen oder Krankenhäusern veranlasst wurden. Dabei ist
absehbar, dass viele auf Sozialhilfe angewiesene Heimbewohner künftig nicht in
der Lage sein werden, entsprechende Rechnungen zu begleichen. Die daraus
entstehenden Probleme in der
medizinischen Versorgung bleiben abzuwarten.
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3 Kassenleistung
mit max. 10 € Eigenanteil
4 „Inhalt der
Krankentransportrichtlinien ist, dass Fahrten zur ambulanten Behandlung für
Versicherte vom Arzt verordnet und von der Krankenkassen genehmigt werden, die
einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG"
(außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (blind) oder "H"
(hilflos) haben, oder die die Pflegestu-fe 2 oder 3 nachweisen können.
Weiterhin sind die Voraussetzungen für eine Verordnung und eine Genehmigung: Der Patient leidet an einer Grunderkrankung, die eine bestimmte Therapie erfordert, die häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss. Die Behandlung oder der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf beeinträchtigen den Patienten in einer Weise, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist. Fahrten zur ambulanten Dialyse, onkologischen Strahlentherapie oder onkologischen Chemotherapie können als Ausnahmefall weiterhin verordnet werden. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Krankenkassen genehmigen auf ärztliche Verordnung Fahrten zur ambulanten Behandlung von Versicherten in vergleichbaren Fällen auch ohne amtlichen Nachweis.“ BR-online 23.1.2004
Da die Heime aus Kostengründen keinen eigenen Fahrdienst
unterhalten und auch eine Begleitung durch eigene Mitarbeiter nicht regelhaft
sicherstellen können, war die ärztliche Verordnung ambulanter Krankentransporte
(mit qualifizierten Sanitätern) bislang ein wichtiges Element der medizinischen
und insbesondere fachärztlichen Versorgung von Heimbewohnern. Der aus städtischen Mitteln finanzierte
Fahrdienst für Behinderte - der ausdrücklich von den Betroffenen nicht für
medizinisch veranlasste Fahrten in Anspruch genommen werden kann – vermag diese
Leistung nicht zu übernehmen.
In den nächsten Wochen werden die Bewohner der
Frankfurter Alten- und Pflegeheime von ihren Heimverwaltungen ihre monatlichen
Barbetrags-Abrechnungen erhalten. Damit werden sie erstmalig mit den
Auswirkungen einer so genannten „Reform“ konfrontiert, die viele am Ende ihres
Lebens weitgehend mittellos werden lässt, so dass schon der Friseurbesuch oder
die monatliche Telefongebühr zum unerschwinglichen Luxus wird.
Die im Frankfurter Forum für Altenpflege zusammenarbeitenden
Heimleitungen sind bestürzt und betroffen, dass die Heime als letztes Glied in
der Versorgungskette zum Vollstrecker einer verfehlten Sozialpolitik gemacht
werden.
Das Frankfurter Forum für Altenpflege ist
erschrocken darüber, dass mit der neuen Gesetzgebung die Solidarität ausgerechnet
derjenigen Generation aufgekündigt
wird, die in der Kriegs- und Nachkriegszeit unter großen existentiellen Opfern
das Fundament für den Wohlstand unseres Gemeinwesens gelegt hat.
Frankfurt am Main, den 28. Januar 2004
Tag des Heimleitertreffens - Frankfurter Forum für Altenpflege