Schweizer Bischofskonferenz zur Forderung von Zölibatsaufhebung und Frauenordination

RNA/comm., 25.3.2004. In einer fünfseitigen Erklärung äussert sich die
Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zur Forderung der katholischen Luzerner
Synode nach Frauenordination und Aufhebung der Zölibatsverpflichtung. Die
Entscheidung liege bei der Universalkirche, schreibt die SBK in beiden
Fällen, und im Übrigen massregelt sie die Synode, mit diesen Forderungen
ihre Kompetenzen überschritten zu haben.

Zwar erklärt sich die Schweizer Bischofskonferenz  laut ihrer am Donnerstag
veröffentlichen Erklärung als «offen für die Einführung der Weihe von so
genannten viri probati, das heisst von Männern, die sich in der Ehe und im
Beruf, im kirchlichen Leben und in der Öffentlichkeit bewährt haben». Die
letzten Päpste und auch jetzt Papst Johannes Paul II. hätten aber dem
Zölibat eine eminente Bedeutung zugemessen. Im Übrigen lehre die Geschichte,
«dass alle Kirchen, die den Zölibat freigestellt haben, ihn abgeschafft
haben». Die Schweizer Bischöfe seien überzeugt von der Verarmung der Kirche,
wenn es in ihr keine zölibatär lebenden Priester mehr gäbe.

Die Frage nach der Frauenordination sei eine andere, denn auch Kirche und
Papst hätten keinerlei Vollmacht, diese einzuführen, da sie laut Papst der
Intention Jesu selbst widerspreche. «Wir sehen nur eine Möglichkeit, wenn
die Kirche meint, auf diese Frage zurückkommen zu sollen oder zu müssen»,
schreibt die SBK, «und diese wäre ein Konzil». Im Übrigen sei das
Priestertum ein Sakrament, und es gebe kein Recht auf die Priesterweihe,
auch für den Mann nicht. Deshalb könne die Frage der Frauenordination nicht
eine Frage der Chancengleichheit und der Menschenrechte sein.

Am Schluss ihres Schreibens stellen die Bischöfe in Frage, ob die Synode
Erklärungen abgeben darf, «die nicht die Seelsorge, sondern die
Glaubenspraxis der weltweiten Kirche betreffen». Paula Beck, die Initiantin
der Erklärung der Luzerner Synode, beantwortet die SBK ihre Frage gleich
selbst, stifte zu schismatischem Handeln an und begehe einen gravierenden
Verstoss gegen die Verfassung der Landeskirche, da sie die Kirchgemeinden
aufforderte, «Seelsorgende auch ohne Missio des Bischofs oder gegen den
Bischof anzustellen». Die SBK fordert von der Luzerner Synode eine klare
Antwort, wie sie zu den «äusserst problematischen öffentlichen Aussagen der
Initiantin steht».

Aus: Reformierter Pressedienst (CH), 25.3.2004
Quelle: http://www.ref.ch/rna/meldungen/8009.html

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DER BRIEF IM WORTLAUT:

Zu Priesterzölibat und Frauenordination

Antwort der SBK zur Erklärung der Synode der
römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern

Frau
Bernadette Rüegsegger-Eberli
Präsidentin der Synode der
Römisch-katholischen Landeskirche
des Kantons Luzern
Mauritiusring 21
6023 Rothenburg

Freiburg, 17. März 2004

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Erklärung der Synode der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons
Luzern vom 5. November 2003 zu "drängenden seelsorgerlichen Fragen" ist
durch den Vizepräsidenten der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), Bischof Dr.
Kurt Koch, den Mitgliedern der SBK überreicht worden. Darin fordern Sie die
"Aufhebung der Zölibatsverpflichtung", die "Rehabilitierung der Priester,
die wegen der Verletzung des Pflichtzölibates dispensiert wurden", und die
"Ordination von Frauen".

Die Schweizer Bischofskonferenz hat an ihrer 262. Ordentlichen Versammlung
vom 1.-3. Dezember 2003 Ihre Erklärung zur Kenntnis genommen und in ihrem
Mediencommuniqué mitgeteilt, dass sie mit den Mitgliedern der Synode die
schmerzliche Sorge um den Mangel an Priestern teilt, dass aber die mit der
Erklärung der Synode aufgeworfenen Fragen nur auf der Ebene der
Universalkirche angegangen werden können. An ihrer 263. Ordentlichen
Versammlung vom 1.-3. März 2004 hat sich die SBK nochmals eingehend mit der
Erklärung der Synode befasst. Denn es war uns ein wichtiges Anliegen, dass
wir Bischöfe unsere Antwort auf Ihre Erklärung gemeinsam beraten. Aus
Achtung vor den Mitgliedern der Luzerner Synode senden wir unsere Antwort
zuerst Ihnen und werden sie erst nachher öffentlich zugänglich machen.

1. Wir wiederholen, dass auch für uns der Priestermangel ein sehr grosses
pastorales Problem darstellt, weil viele Pfarreien ihr sakramentales Leben,
vor allem die Eucharistie, nicht mehr so feiern können, wie es dem
katholischen Glauben entspricht. Der Priestermangel ist deshalb für uns
nicht nur der Anlass, sondern der wesentliche Grund unserer Sorge, die uns
offen macht für die Einführung der Weihe von so genannten "viri probati",
d.h. von Männern, die sich in der Ehe und im Beruf, im kirchlichen Leben und
in der Öffentlichkeit bewährt haben. Dass diesbezüglich die Meinungen im
Weltepiskopat stark auseinander gehen, ist bekannt. Stark ins Gewicht fällt,
dass die letzten Päpste auf die Erhaltung der Zölibatsverpflichtung für die
Priester des lateinischen Ritus grossen Wert gelegt haben. In seinen Briefen
an die Priester auf den Hohen Donnerstag hin betont Papst Johannes Paul II.
immer wieder die eminente Bedeutung des Zölibats für die Priester selber wie
auch für die ganze Kirche. Es ist sicher nicht damit zu rechnen, dass in der
näheren Zukunft die geltende Norm geändert wird.

Die Ermöglichung der Weihe von viri probati hat noch eine weitere
Voraussetzung in einer neuen Wertschätzung des Charismas der Ehelosigkeit
und des zölibatären Lebens in der Kirche. Denn glaubwürdig kann man für eine
Änderung der Zölibatsverpflichtung für die Priester in der lateinischen
Kirche nur dann eintreten, wenn man sich zugleich mit derselben
Dringlichkeit für das Charisma der Ehelosigkeit in der Kirche engagiert,
wenn man damit ein spirituelles Klima ermöglicht, in dem sich Berufungen zum
zölibatären Leben ereignen können, und wenn man so gute Vorsorge dafür
trifft, dass es auch in Zukunft in unserer Kirche ehelos lebende Priester
geben kann und geben wird. Davon sind wir Bischöfe überzeugt und sind
deshalb auch verpflichtet, uns für neue Priesterberufungen einzusetzen. Mit
diesem Anliegen haben wir uns bereits im Jahre 1998 an alle Pfarreien mit
unserem Brief "an die Gläubigen zu ihrer Mitverantwortung für die Förderung
von Priesterberufungen" gewandt und sie gebeten, sich dieses Anliegen zu
eigen zu machen. Unsere Einladung, uns Rückmeldungen auf diesen Brief zu
geben, ist beinahe ohne Antwort geblieben. Die Sorge um und die Förderung
von Priesterberufungen gehört aber zur Mitverantwortung jedes Glaubenden und
jeder Pfarrei. Diesem Anliegen sind auch die für 2005 und 2006 vorgesehenen
Jahre der Berufungen verpflichtet.

Auf diesem Hintergrund werden Sie verstehen, dass wir uns Ihre absolute
Forderung der Aufhebung der Zölibatsverpflichtung nicht zu eigen machen
können. Denn erstens vermag uns Ihre vorwiegend negative Motivation wegen
der mangelnden Glaubwürdigkeit des zölibatären Lebens nicht zu überzeugen.
Angesichts der Krise, in der sich heute auch die Institution der Ehe
befindet, liessen sich auch bei dieser Lebensform ähnlich negative
Erscheinungen namhaft machen. Wir sind vielmehr überzeugt, dass die Frage
der Veränderung der Zugangswege zum priesterlichen Amt positiv, nämlich vom
sakramentalen Leben, vor allem von der Eucharistie, her motiviert sein muss.
Zweitens lehrt uns die Geschichte, dass alle Kirchen, die den Zölibat
freigestellt haben, ihn abgeschafft haben. Dies würde auch in unserer Kirche
der Fall sein, zumal bei dem in Kirche und Gesellschaft heute
vorherrschenden Klima, in dem sich das zölibatäre Leben selbst in den
Pfarreien nicht einer besonderen Wertschätzung erfreut. Ihre Behauptung,
dass der Zölibat von vielen Priestern schlecht oder gar nicht gelebt werde,
wirkt auf die zahlreichen Priester, die den Zölibat mit Freude und innerer
Freiheit leben, verletzend. Der Wiener Pastoraltheologe Paul M. Zulehner hat
deshalb mit Recht immer wieder betont, dass das eigentliche Problem heute
nicht im Zölibat an sich besteht, sondern in dem von den Pfarreien nicht
mehr gestützten Zölibat. Wir Bischöfe sind aber überzeugt, dass unsere
Kirche verarmen würde, wenn es in ihr keine zölibatär lebenden Priester mehr
gäbe. Deshalb müssen wir Vorsorge dafür treffen, dass das zölibatäre Leben
neu geschätzt wird und dass Berufungen gedeihen können.

Von daher versteht es sich, dass wir auch das mit der Forderung der
Aufhebung der Zölibatsverpflichtung von Ihnen verbundene Postulat der
"Rehabilitierung der Priester, die wegen der Verletzung des Pflichtzölibates
dispensiert wurden", nicht akzeptieren können. Darauf könnte erst
zurückgekommen werden, wenn die Zulassungswege zum priesterlichen Dienst
insgesamt geändert würden. Wir weisen zugleich darauf hin, dass es inadäquat
ist, von "Rehabilitierung" zu sprechen. Denn eine solche ist nur dort
angezeigt, wo einem Menschen schweres Unrecht angetan wurde. Bei der Bitte
um und der Erteilung der Dispens von den Weiheverpflichtungen handelt es
sich aber nicht um ein Unrecht, sondern um ein Verfahren, das sich aus der
Zölibatsverpflichtung von selbst ergibt und von beiden Seiten die Zustimmung
verlangt.

2. Dass Sie in Ihrer Erklärung die Forderung der Aufhebung der
Zölibatsverpflichtung mit der anderen Forderung der Einführung der
Frauenordination unmittelbar verknüpft haben, hat uns erstaunt. Denn diese
beiden Fragen liegen auf ganz verschiedenen Ebenen, die man nicht vermischen
darf. Die Zölibatsverpflichtung ist ein lang bewährtes und freiwilliges
Zeichen des priesterlichen Dienstes am Volk Gottes, und als solche auch eine
Frage der kirchlichen Disziplin, die von der Kirche, wenn sie es will, auch
teilweise geändert werden könnte. Demgegenüber ist die Frage der
Frauenordination eine dogmatische Frage, die den Glauben berührt. In diesem
Sinne hat Papst Johannes Paul II. unmissverständlich erklärt, dass die
Kirche "keinerlei Vollmacht" habe, "Frauen die Priesterweihe zu spenden" und
die diesbezügliche Tradition der Kirche zu ändern. Der Papst sieht in dieser
Tradition vielmehr den entschiedenen Willen der Kirche, der Intention Jesu
selbst treu bleiben zu wollen.

Sie akzeptieren diese Entscheidung des Papstes nicht, sondern wollen sie
ändern und erwarten von uns Schweizer Bischöfen dabei eine "Vorreiterrolle".
Diesbezüglich müssen wir Ihnen klar antworten, dass diese Frage - wie alle
Fragen, die die kirchlichen Ämter betreffen - nach katholischem
Kirchenverständnis in keiner Weise in der Kompetenz eines einzelnen Bischofs
oder einer Bischofskonferenz liegt, sondern in derjenigen der universalen
Kirche. Wir sehen nur eine Möglichkeit, wenn die Kirche meint, auf diese
Frage zurückkommen zu sollen oder zu müssen, und diese wäre ein Konzil.

Wir sind uns bewusst, dass die Entscheidung des Papstes und vor allem die
Frage nach der Intention Jesu in unserer Kirche heftig diskutiert wird. Eine
sinnvolle Diskussion kann aber nur weiterführen, wenn diese Frage auf der
Ebene behandelt und vertieft wird, wo sie angesiedelt ist. Sie ist nämlich
nicht, wie Sie in Ihrer Erklärung behaupten, eine Frage der
Gleichberechtigung der Geschlechter und folglich der Menschenrechte. Dies
könnte sie nur dann sein, wenn das Priestertum zu den Grundrechten in der
Kirche gehören würde und wenn es eine Einrichtung der Kirche wäre, die sie
nach den Gesichtspunkten der Zweckmässigkeit und unter Beachtung der
Chancengleichheit zu ordnen hätte. In der Sicht unseres katholischen
Glaubens ist das Priestertum aber nicht eine Einrichtung, über die die
Kirche beliebig selbst verfügen und deshalb das Priestertum als eine von ihr
aus eigener Machtvollkommenheit zu vergebende Chance betrachten könnte. Das
Priestertum ist vielmehr ein Sakrament und setzt die Berufung des Priesters
und die Anerkennung dieser Berufung durch die Kirche voraus. In diesem Sinne
kann es kein Recht auf die Priesterweihe - auch für den Mann nicht - geben.
Und deshalb kann die Frage der Frauenordination nicht eine Frage der
Chancengleichheit und der Menschenrechte sein. Es zeugt in unserer
Wahrnehmung zudem nicht von besonderem Einfühlungsvermögen, wenn
ausgerechnet Papst Johannes Paul II., der sich in seinem ganzen Pontifikat
für die Menschenrechte entschieden einsetzt, mangelndes Sensorium für oder
gar Verletzung von Menschenrechten unterstellt wird. Aus Rücksicht auf die
Ökumene kann diese Frage zusätzlich auch nur in Absprache mit der orthodoxen
Kirche angegangen werden.

Wir können zwar nachempfinden, dass sich Ihnen angesichts der
gesellschaftlichen Entwicklungen die Frage des priesterlichen Amtes vor
allem auf der Ebene der Gleichberechtigung der Geschlechter stellt. Wir
müssen aber zu bedenken geben, dass das Priestertum in unserer Kirche nicht
einfach eine gesellschaftliche Institution und auch nicht ein Beruf wie
viele andere ist, sondern ein Geschenk Christi an seine Kirche, über das sie
nicht einfach nach säkularen Vorgaben und Massstäben verfügen kann. Wir
bitten Sie deshalb, diese Fragen im Licht der katholischen Lehre vom
Priestertum nochmals zu überdenken und vor allem die Diskussion sorgfältiger
zu führen. Wir richten diese Bitte in grosser Sorge an Sie, weil wir aus
eigener pastoraler Erfahrung wissen, dass kaum eine Frage die Gläubigen -
auch in der Schweiz - so sehr zu spalten vermag wie die Frage der
Frauenordination. Zudem müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass beinahe alle
Kirchen, die die Frauenordination in der jüngeren Vergangenheit eingeführt
haben, in grosse Zerreissproben hineingeführt worden sind. Wer
beispielsweise die Entwicklungen in den Anglikanischen Kirchen nach der
Einführung der Frauenordination aufmerksam zur Kenntnis genommen hat, wird
nur zur Vorsicht bei der Behandlung dieser Frage raten können.

3. Wenn wir Ihnen, sehr geehrte Frau Präsidentin, mit diesen Überlegungen
einige Grundüberzeugungen unserer Kirche in Erinnerung rufen, dann tun wir
dies in der Hoffnung, dass Sie besser nachvollziehen können, dass die von
Ihnen ausgesprochenen Postulate in einem grösseren und differenzierteren
Horizont zu betrachten sind und dass wir Bischöfe uns Ihre Forderungen in
ihrer Absolutheit nicht zu eigen machen können. Auch wenn Sie und mit Ihnen
Mitglieder der Synode über diese Antwort enttäuscht sein mögen, möchten wir
Sie dennoch bitten, auch unsere Überzeugungen zu respektieren - wie auch wir
Ihre Überlegungen ernst genommen haben. Wir haben dies vor allem deshalb
getan, weil wir überzeugt sind, dass hinter der Luzerner Erklärung
engagierte Katholikinnen und Katholiken stehen, die sich um die Kirche
sorgen und denen es deshalb "unbenommen" ist, "ihre Anliegen, insbesondere
die geistlichen, und ihre Wünsche den Hirten der Kirche zu eröffnen" (Can.
212 § 2 CIC).

Für uns Bischöfe bleibt dennoch die Frage, ob ein staatskirchenrechtliches
Organ wie eine Synode das geeignete und kompetente Gefäss ist, solche
Erklärungen, die nicht nur die Seelsorge, sondern die Glaubenspraxis der
weltweiten Kirche betreffen, in der Öffentlichkeit abzugeben. Wir richten
deshalb die Rückfrage an Sie, wie Sie Ihre Erklärung mit der
Aufgabenumschreibung in der "Verfassung der römisch-katholischen
Landeskirche des Kantons Luzern" vom 1. Januar 1994 vereinbaren können, wenn
es dort in Par. 6 heisst: "Landeskirche und Kirchgemeinden sorgen für die
religiöse Betreuung der Katholikinnen und Katholiken im Kanton Luzern durch
die römisch-katholische Kirche und besorgen die der kirchlichen Tätigkeit
dienende öffentliche Verwaltung." Mit dieser Bestimmung ist die kanonische
und pastorale Kompetenz der "religiösen Betreuung" deutlich von der
staatskirchenrechtlichen Kompetenz der administrativen, finanziellen und
materiellen Sicherstellung des kirchlichen Lebens klar unterschieden. Wir
bitten Sie deshalb, diese Frage nach den Kompetenzen Ihrer Synode zu
überdenken.

Diese Überprüfung scheint uns notwendig zumal angesichts von Aussagen der
Initiantin der Erklärung der Luzerner Synode, von Frau Paula Beck, die sie
seit der Zeit der Veröffentlichung der Erklärung in verschiedenen Interviews
und eingehend in der "Sternstunde" im Schweizer Fernsehen am 1. Februar
gemacht hat und die wir mit grossem Befremden zur Kenntnis nehmen mussten.
Enttäuscht sind wir nicht nur von ihrer Ankündigung, "dass wir in naher
Zukunft einen Bruch vollziehen müssen", sondern auch von ihrem öffentlichen
Aufruf an die Kirchgemeinden, Seelsorgende auch ohne Missio des Bischofs und
gegen den Bischof anzustellen, und an die Synoden, solche Kirchgemeinden zu
unterstützen. Da nach dem Selbstverständnis der römisch-katholischen Kirche
die Besetzung einer Pfarrei dem zuständigen Ortsordinarius obliegt, die er
selbstverständlich in Absprache mit den auf staatskirchenrechtlicher Seite
Zuständigen und in Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten vornimmt,
wollen wir nicht annehmen, dass die Initiantin diesbezüglich im Namen der
Luzerner Synode gesprochen hat. Denn ein solcher Aufruf ist als Anstiftung
zu schismatischem Handeln und auch als ein gravierender Verstoss gegen die
Verfassung Ihrer Landeskirche zu beurteilen, in der es in Par. 5 heisst,
dass "in innerkirchlichen Belangen" Landeskirche und Kirchgemeinden "die
Lehre und Rechtsordnung der römisch-katholischen Kirche" anerkennen. Wir
erwarten deshalb von der Luzerner Synode eine klare Antwort, wie sie zu den
äusserst problematischen öffentlichen Aussagen der Initiantin der Erklärung
steht.

Mit diesen Rückfragen nach den Kompetenzen von staatskirchenrechtlichen
Institutionen wollen wir in keiner Weise zum Ausdruck bringen, dass die
Fragen, die hinter Ihrer Erklärung stehen, nicht besprochen werden dürften,
sofern dies in einer gemeinsamen Diskussion und in einer glaubwürdigen
Kommunikationskultur geschieht. Davon zu unterscheiden ist aber eine
öffentliche Erklärung bei Fragen, die die Universalkirche betreffen, durch
eine staatskirchenrechtliche Institution. Dieses Vorgehen hat zudem die
unerfreuliche Begleiterscheinung mit sich gebracht, dass die Mitglieder der
SBK die Erklärung der Luzerner Synode, die doch im "Pastoralen
Orientierungsrahmen" einer glaubwürdigen Kommunikation eine wichtige
Priorität einräumt, zunächst aus den Medien erfahren mussten. Für eine
gemeinsame Aussprache bleiben wir auch nach dieser Antwort offen und sind
überzeugt, dass Ihr zuständiger Ortsordinarius, der Bischof von Basel, für
weitere Gespräche bereit sein wird, sofern Sie dies wünschen.

4. Gerne nehmen wir Bischöfe die Gelegenheit wahr, Ihnen herzlich zu danken
für alle Arbeit, die Sie zum Wohl und Segen der römisch-katholischen Kirche,
die im Kanton Luzern lebt, einsetzen. Wir hoffen, auch weiterhin auf Ihre
Mitarbeit zählen zu dürfen, vor allem bei der Ermöglichung und Förderung
einer noch intensiveren Zusammenarbeit zwischen Pfarreien und
Kirchgemeinden. Denn wir sind überzeugt, dass auf diesem Weg, der
Beweglichkeit verlangt, noch einiges an der heutigen Not des Priestermangels
gelindert werden kann, indem beispielsweise Seelsorgeeinheiten ermöglicht
werden und auf der Ebene der Dekanate für eine gerechtere Verteilung der
Möglichkeiten zur Feier der Eucharistie gesorgt wird.

Wir stehen heute vor einschneidenden Veränderungen im kirchlichen und
pastoralen Leben, die nicht nur durch den Priestermangel hervorgerufen
worden sind, sondern auch und vielleicht sogar prioritär durch den
Gläubigenmangel, den gravierenden Schwund von engagierten Mitgliedern
unserer Kirche. Wir sind überzeugt, dass es für den zunehmenden
Priestermangel noch andere und tiefere Gründe gibt als allein die geltenden
Zulassungsbedingungen zum Priesteramt; diese Gründe haben es mit der
Glaubenssituation bei uns überhaupt zu tun und verdienen es, ebenso
engagiert angegangen zu werden. Denn in unseren Breitengraden dürfte es in
erster Linie weder an Geld noch an Getauften noch an Seelsorgenden mangeln.
Unser grösster Mangel ist vielmehr die fehlende Überzeugung, neue Menschen
für den christlichen Glauben in der Gemeinschaft der katholischen Kirche
gewinnen zu können. Diese grossen Herausforderungen, vor denen wir heute
stehen, können wir nur mit vereinten Kräften angehen. Hier wäre in der Tat
eine "Vorreiterrolle" nicht nur angezeigt, sondern auch wünschenswert.

In dieser Zuversicht und indem wir auf Ihre Antwort auf die uns notwendig
erscheinenden Rückfragen an Sie, die wir in diesem Brief formuliert haben,
warten, grüssen wir Sie herzlich mit unseren besten Segenswünschen

Bischof Amadée Grab OSB
Präsident der Schweizer Bischofskonferenz

Dr. Agnell Rickenmann
Generalsekretär der Schweizer Bischofskonferenz

Quelle: http://www.kath.ch/sbk-ces-cvs/pdf/Pdp_Synode_Lucerne.pdf