BONN. Zwei
moslemische Schülerinnen einer Bonner Gesamtschule dürfen vorerst nicht mehr am
Unterricht teilnehmen, weil sie den Ganzkörperschleier Burka tragen. Die zunächst
für zwei Wochen geltende Suspendierung verfügte Schulleiter Ulrich Stahnke in
Abstimmung mit der Kölner Bezirksregierung, bestätigten beide am Freitag. Die
Schülerinnen wollen mit Hilfe eines Anwalts gegen den Ausschluss vorgehen.
Die beiden 18-Jährigen
waren am Montag erstmals von Kopf bis Fuß verhüllt zur Schule gekommen. Der
Schulleiter habe zu einem Ausschluss "das Recht, wenn der Schulfrieden gefährdet
ist, und das war hier eindeutig der Fall“, erklärte eine Sprecherin der
Bezirksregierung. Seitdem die türkisch- stämmigen Frauen mit dem Ganzkörperschleier
erscheinen, sei an der Schule kein " vernünftiger Unterricht" mehr möglich
gewesen, sagte die Sprecherin. "Das hat die übrigen Schüler psychisch
belastet, es wurde über nichts anderes mehr gesprochen, und keiner hat sich
mehr auf den Unterricht konzentriert.(' Warum die Schülerinnen der
Jahrgangsstufe elf plötzlich mit Burka erschienen, ist noch unklar.
Das Schulverbot kann
laut Bezirksregierung auch vor Ablauf der 14 Tage aufgehoben werden, sollten
sich die Schülerinnen entscheiden, die Burka abzulegen. " Wir sind voller
Hoffnung, dass es bald zu einer Einigung kommt«, sagte die Sprecherin.
Die Familie einer der
beiden jungen Frauen sei bei den deutschen Sicherheitsbehörden bekannt, hieß es
in Bonn. Es gebe auch Kontakte zur umstrittenen König-Fahd- Akademie in Bonn,
die als Schule von Saudi - Arabien betrieben wird. Eine gezielte Provokation könne
nicht ausgeschlossen werden. Wie die Stadtverwaltung Bonn mitteilte, "gibt
es Anzeichen«, dass die Schülerinnen "nicht aus eigenem Antrieb« die Burka
getragen hätten. Man müsse vielmehr befürchten, "dass sie in einer
gelenkten und geplanten Aktion instrumentalisiert würden«.
Bundestags - Vizepräsident
Wolfgang Thierse (SPD) sagte den Stuttgarter Nachrichten, "die
Schule reagiert richtig und angemessen auf eine kulturelle Provokation, die von
diesen Schülerinnen wohl so gemeint ist“. Eine Schule dürfe nicht zulassen,
"dass sich zwei Schülerinnen unsichtbar machen und sich der Kommunikation
zwischen Menschen demonstrativ entziehen". Mit einem Verbot religiöser
Symbole habe das nichts zu tun. AP/DPA
Quelle: Frankfurter Rundschau, 29.4.06, S. 4