Armutsforscher machen sich für eine Grundsicherung stark
Die Nationale
Armutskonferenz (NAK) kritisiert die neuen Regeln zur Sozialhilfe-Berechnung
heftig: Der Schutz vor wirklicher Armut sei mangelhaft.
VON KATHARINA SPERBER
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Der neue Sprecher der Konferenz, Hans-Jürgen
Marcus, warnte am Donnerstag in Berlin davor, mit der Reform das ohnehin
niedrige Existenzminimum weiter zu senken. Die pauschalierten Regelsätze, die
ab 2005 auch für die Bezieher des künftigen Arbeitslosengeldes II gelten,
betrügen dann für einen allein stehenden Erwachsenen im Westen 345 Euro und im
Osten 331 Euro. Davon muss außer Miete und Heizung der gesamte Lebensunterhalt
bestritten werden. Aufschläge gibt es nur in Einzelfällen, beispielsweise bei
Krankheiten.
Der scheidende NAK-Sprecher Paul Saatkamp wies darauf hin, dass künftig fünf
Millionen Menschen von diesen Regelsätzen leben müssten, darunter 1,5 Millionen
Kinder. Er verlangte die Einführung eines "Sozialstaat-TÜV" und einen
unabhängigen Sachverständigenrat.
Marcus rechnete vor, dass die Sozialhilfesätze schon seit zehn Jahren nicht
ausreichend an die Preisentwicklung angepasst worden seien. Deswegen müsse nun
endlich eine Grundsicherung geschaffen werden, die den Menschen eine
tatsächliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben garantiere.
16 Wissenschaftler wiesen in einem Aufruf, den sie ebenfalls am Donnerstag in
Berlin veröffentlichten, darauf hin, dass der Grundsicherungsbedarf beim
Arbeitslosengeld II mit Absicht so niedrig angesetzt worden sei, um einen
Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit zu erzwingen. Bei der Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe fiele damit aber der "verfassungsrechtliche
Auftrag" für die Sozialhilfe weg, "die Würde des Menschen durch einen
Zugang zu einem bedarfsdeckenden Existenzminimum zu gewährleisten".
Die Forscher rügten an der Regelsatznovelle außerdem, dass sie das so
genannte Abstandsgebot beibehalte. Danach wird das Sozialhilfeniveau nach oben
abgegrenzt. Als Maß dient das verfügbare Haushaltseinkommen eines Fünf-Personen-Haushalts
mit einem Vollzeitverdiener aus den unteren Lohn- und Gehaltsgruppen. Solche
Haushalte gebe es aber in der Bundesrepublik so gut wie keine mehr, schreiben
die Wissenschaftler. Sie verlangen, dass über die Regelsätze künftig der Bundestag
entscheiden müsse und nicht mehr jedes Bundesland nach Finanzlage entscheiden
dürfe. "Das untere Leistungsnetz muss befestigt werden". Die neue
Verordnung leiste das aber gerade nicht.
Die Bundesregierung hatte im Januar die neue Verordnung vorgelegt; im April
soll sie im Bundestag verabschiedet werden. Da sie zustimmungspflichtig ist,
wird sie wahrscheinlich im Bundesrat oder sogar im Vermittlungsausschuss
landen.
Jeder siebte EU-Bürger ist von Armut bedroht. Mehr als die Hälfte dieser rund
55 Millionen Menschen lebt dauerhaft von einem niedrigen Einkommen. Das geht
aus einem von den Arbeits- und Sozialministern gebilligten Bericht hervor.
Quelle: Frankfurter Rundschau 5.3.04
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/deutschland/?cnt=399168