SOZIALHILFE-REFORM

Armutsforscher machen sich für eine Grundsicherung stark

Die Nationale Armutskonferenz (NAK) kritisiert die neuen Regeln zur Sozialhilfe-Berechnung heftig: Der Schutz vor wirklicher Armut sei mangelhaft.

VON KATHARINA SPERBER

Der neue Sprecher der Konferenz, Hans-Jürgen Marcus, warnte am Donnerstag in Berlin davor, mit der Reform das ohnehin niedrige Existenzminimum weiter zu senken. Die pauschalierten Regelsätze, die ab 2005 auch für die Bezieher des künftigen Arbeitslosengeldes II gelten, betrügen dann für einen allein stehenden Erwachsenen im Westen 345 Euro und im Osten 331 Euro. Davon muss außer Miete und Heizung der gesamte Lebensunterhalt bestritten werden. Aufschläge gibt es nur in Einzelfällen, beispielsweise bei Krankheiten.

Der scheidende NAK-Sprecher Paul Saatkamp wies darauf hin, dass künftig fünf Millionen Menschen von diesen Regelsätzen leben müssten, darunter 1,5 Millionen Kinder. Er verlangte die Einführung eines "Sozialstaat-TÜV" und einen unabhängigen Sachverständigenrat.

Marcus rechnete vor, dass die Sozialhilfesätze schon seit zehn Jahren nicht ausreichend an die Preisentwicklung angepasst worden seien. Deswegen müsse nun endlich eine Grundsicherung geschaffen werden, die den Menschen eine tatsächliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben garantiere.

16 Wissenschaftler wiesen in einem Aufruf, den sie ebenfalls am Donnerstag in Berlin veröffentlichten, darauf hin, dass der Grundsicherungsbedarf beim Arbeitslosengeld II mit Absicht so niedrig angesetzt worden sei, um einen Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit zu erzwingen. Bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe fiele damit aber der "verfassungsrechtliche Auftrag" für die Sozialhilfe weg, "die Würde des Menschen durch einen Zugang zu einem bedarfsdeckenden Existenzminimum zu gewährleisten".

Die Forscher rügten an der Regelsatznovelle außerdem, dass sie das so genannte Abstandsgebot beibehalte. Danach wird das Sozialhilfeniveau nach oben abgegrenzt. Als Maß dient das verfügbare Haushaltseinkommen eines Fünf-Personen-Haushalts mit einem Vollzeitverdiener aus den unteren Lohn- und Gehaltsgruppen. Solche Haushalte gebe es aber in der Bundesrepublik so gut wie keine mehr, schreiben die Wissenschaftler. Sie verlangen, dass über die Regelsätze künftig der Bundestag entscheiden müsse und nicht mehr jedes Bundesland nach Finanzlage entscheiden dürfe. "Das untere Leistungsnetz muss befestigt werden". Die neue Verordnung leiste das aber gerade nicht.

Die Bundesregierung hatte im Januar die neue Verordnung vorgelegt; im April soll sie im Bundestag verabschiedet werden. Da sie zustimmungspflichtig ist, wird sie wahrscheinlich im Bundesrat oder sogar im Vermittlungsausschuss landen.

Jeder siebte EU-Bürger ist von Armut bedroht. Mehr als die Hälfte dieser rund 55 Millionen Menschen lebt dauerhaft von einem niedrigen Einkommen. Das geht aus einem von den Arbeits- und Sozialministern gebilligten Bericht hervor.

 

Quelle: Frankfurter Rundschau 5.3.04

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