Rentnerin im Flur abgestellt

Pflegekosten nicht beglichen

Düsseldorf/Wittlich · 15. April · fri · Ein Pflegeheim in Düsseldorf hat eine 76-jährige bettlägerige Frau in der Kreisverwaltung Wittlich abgestellt, weil ausstehende Pflegekosten nicht beglichen wurden. Der örtliche Sozialhilfeträger sollte zur Übernahme der Kosten gezwungen werden.

Am Gründonnerstag war ein Krankentransport aus dem Pflegeheim Pro Seniore Residenz in Düsseldorf zur Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz gefahren. Dort stellten dann, wie zuvor schriftlich angekündigt, zwei Sanitäter und ein Jurist des Heimes die Seniorin in einem Bett in der Ankunftshalle ab. Die Frau sei in einem Heim in Traben-Trarbach an der Mosel untergebracht worden, sagte Ute Erz aus der Kreispressestelle. Der Kreis übernehme die Kosten, da es sich um einen "speziellen Fall" handele.

 

"Würde des Menschen verletzt"


Erz bezeichnete das Vorgehen von Pro Seniore als "zutiefst menschenverachtend". Ein finanzieller Streitfall über Pflegekosten würde "auf dem Rücken einer Pflegebedürftigen ausgetragen, die sich selbst nicht äußern kann". Damit werde "die Würde eines hilflosen und pflegebedürftigen Menschen verletzt". In der Verwaltungszentrale des gemeinnützigen Pflegedienstes Pro Seniore in Saarbrücken, der mit bundesweit rund 100 Einrichtungen, 17 000 Plätzen und 9000 Beschäftigten der größte Anbieter ist, hält man die Maßnahme für "rechtmäßig". "Das ist eine ungewöhnliche Maßnahme. Aber es hat keine andere Möglichkeit gegeben", betonte Thomas Knop, Sprecher von Pro Seniore. Auf Frage der FR, ob Pro Seniore etwas Ähnliches schon einmal gemacht habe, antwortete Knop ausweichend: "Nach meinem aktuellen Kenntnisstand ist mir nichts bekannt."

Hintergrund für den Vorfall sind Pflegekosten von rund 12 000 Euro, die in den vergangenen zehn Monaten nicht beglichen wurden. Als Betreuer der 76-Jährigen ist der in Düsseldorf lebende Sohn angegeben. Dieser hatte 2003 einen Antrag auf Sozialhilfe bei der Kreisverwaltung Wittlich gestellt, da die Frau aus der Region stammt. Das Begehren wurde abgelehnt, weil Vermögen vorhanden sein soll. Der Sohn habe keinen Widerspruch eingelegt, sagte Erz.

Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf, die informiert wurde, sieht keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Weder Anzeichen für eine Nötigung, Freiheitsberaubung oder Körperverletzung seien bisher erkennbar, sagte ein Sprecher. Der Sohn und die Stadt Düsseldorf sollen zwar mittlerweile Anzeige erstattet haben, doch ist die bei der Behörde noch nicht eingegangen.

Quelle: Frankfurter Rundschau, 16.4.04, S. 4

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/deutschland/?cnt=421533

 

 

KOMMENTAR: ALTENPFLEGE

Absolut unwürdig

VON MONIKA KAPPUS

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auf diesem unverrückbaren Anspruch basiert unser Grundgesetz. Der Wert eines jeden Einzelnen steht nicht zur Disposition. Jeder ist zu schützen, unabhängig von Eigenschaften, Leistungen und sozialem Rang. Auch der alte, pflegebedürftige Mensch. Eine Selbstverständlichkeit, gewiss. Das möchte man zumindest meinen.

Die Realität kann anders aussehen, etwa in Düsseldorf. Dort quartierte ein Heim eine bettlägerige 76-Jährige aus und stellte sie in der für zuständig befundenen Kreisverwaltung ab. Der dem Etikett nach gemeinnützige Heimdienst "Pro Seniore" trieb damit einen Streit darüber auf die Spitze, wer für die Unterbringungskosten aufzukommen habe. Der Kreis hatte den Antrag auf Sozialhilfe für die Frau mit dem Hinweis abgelehnt, sie könne zahlen, wenn sie eine Schenkung rückgängig mache. Ihr Sohn legte als Betreuer offenbar keinen Widerspruch gegen den Bescheid ein. Geld floss scheint's nicht.

Der Heimbetreiber machte kurzen Prozess und stellte die wehrlose Frau aus. Können Sie sich vorstellen, derart den Blicken von Passanten und irritierten Beamten ausgeliefert zu sein, nicht wissend, wohin der müde Körper als nächstes verfrachtet wird, welcher Pfleger dort Vertrauen verdient, welcher nicht?

Der Kreis hat Heimaufsicht und Staatsanwaltschaft alarmiert. Im Grundgesetz heißt es, die Menschenwürde zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die aber finge früher an. Wenn der Mensch nur noch nach Pflegestufen kategorisiert und seine Betreuung bloß unter Kostengesichtspunkten kalkuliert wird, hat das Leistungsprinzip über die Humanität triumphiert. Mit der Frage, was die Würde alter Menschen dieser berechnenden statt sich besinnenden Gesellschaft wert ist, ist ein Kernproblem angesprochen. Denn es gibt nicht ein bisschen mehr oder weniger Würde, wie es mal mehr, mal weniger Lohn oder Arbeitnehmerrechte gibt. Die Würde ist absolut.

Quelle: Frankfurter Rundschau, S. 3

http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/die_seite_3/?cnt=421480&