Dialogtagung mit Muslimen, Pfarrern und Pfarrerinnen sowie Multiplikatoren in der ev. Akademie Hofgeismar vom 20. – 22.3.06
An der Tagung nahmen 42 Muslime (Imame, Vorsteher von Moscheevereinen, Ditib Funktionäre) und 32 Christen teil. Nur die wenigsten Imame sprachen deutsch. Ditib Imame bleiben 4 Jahre in Deutschland. Dann werden sie wieder in die Türkei zurück gerufen. Imam Polat von der Ditib Moschee Hanau spricht nur türkisch. Er kehrt Ende Juni wieder in die Türkei zurück. Auf der Tagung wurde simultan übersetzt. Nur so war eine Verständigung möglich. In der Zeit außerhalb des Programms blieben die Gruppen meist unter sich, auch wegen des Sprachproblems.
Gesellschaft
- Privilegierung einzelner Moscheeverbände vermeiden
- Menschenrechte, weltanschaulich neutraler Staat – Grundlage in BRD
- Unterschiede benennen und aushalten
- Kath. Kirche in BRD eingebunden in Weltkirche
- Es gibt unterschiedliche Erfahrungen der kath. Ortskirchen in der Welt mit dem Islam
- Grundrechte: Religionsfreiheit incl. Religionslosigkeit, Übertritt
Es gibt Dianet, das Präsidium für Religionsangelegenheiten des türkischen Staates. Ditib ist die Auslandsorganisation von Dianet. Ditib ist der türkischen Botschaft in Berlin und den jeweiligen Konsulaten (bei uns Frankfurt) zugeordnet.
Er fordert: Sprachkurse für Imame
Er fragt nach der Theologischen Ausbildung der Imame
Religion und Staat in der Türkei (Prof. Görgün, Uni
Frankfurt )
– Inhaber des Stiftungslehrstuhls für die Ausbildung von muslimischen Religionslehrern in der BRD
Dianet ist als Behörde direkt dem türkischen Ministerpräsident unterstellt.
Eine Verwaltungsorganisation gehöre nicht zum Wesen des Islam.
Ein Vertreter der Organisation können theologisch eine andere Meinung haben als die Organisation.
Der Islam sei als Religion von der Wissenschaft getragen. Görgün wies nicht darauf hin, dass die theologische Ausbildung der Imame nicht mit der Ausbildung der Pfarrer in Deutschland verglichen werden kann. Es gibt in der Imam Ausbildung eine Internat. Eine theologische Fakultät in unserem Sinn aber nicht.
Die verwestlichung der Türkei sei unter einen Sultan im 19 Jhd mit diktatorischer Gewalt erfolgt. Ein Bedürfnis nach Reform bestand aber. Der Islam wurde damals durch Gelehrte, die von religiösen Stiftungen finanziert wurden, weiter gegeben. Der Staat habe die Stiftungen einkassiert. 1924 wurde das Kalifat aufgelöst und Dianet gegründet. Dianet übernimmt heute die Aufgaben der rel. Stiftungen. Dianet unterstehen die offiziellen Moscheen in der Türkei.
Der Artikel 2 der türkischen Verfassung betone die Laizität.
1923 Vertrag von Lausanne
- Privilegien für die christlichen Kirchen (welche?)
- Einschränkungen für die christliche Kirchen (keine Religionsfreiheit) vgl. http://www.missio-aachen.de/angebote-medien/pressedienst/archiv/2002/13_1515.asp
Görgün betont: Die Muslime hätten schlechte Erfahrungen bei Verträgen mit Christen gemacht
- so in Spanien (Andalusien) sei nach der Eroberung durch die Christen nicht die vertraglich zugesicherte Religionsfreiheit praktiziert worden.
- Ebenso im Balkan.
Fragen an Prof Görgün:
- Wann darf die Orthodoxe Kirche ihr Priesterseminar in der Türkei wieder eröffnen?
· Bis zur Wiedereröffnung würde es noch etwas dauern.
- Warum dürfen kath. und ev. Kirche in der Türkei keine Grundstücke für Kirchen und kirchliche Einrichtungen besitzen?.
· Dies würde bald geregelt.
- Wann ist in der Türkei eine christliche Mission möglich, wie dies die Muslime in Deutschland tun könnten.
· Dies sei auch in Zukunft nicht vorstellbar und nicht möglich.
In Diskussionsbeiträgen wurde von Muslimischer Seite die christliche Hilfe für die Tsunami Opfer kritisiert. Dort sei christliche Mission erfolgt.
Es wurde von ev. Seite darauf Hingewiesen, dass beim Erdbeben in der Türkei die Kirchen auch geholfen hätten, ohne zu missionieren. Der Vorwurf sei somit eine Unterstellung
Die rechtliche Stellung der Kirche in Deutschland wurde gut dargestellt. Thema: Staatskirchenrecht; Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts; welche Voraussetzungen sind erforderlich um als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden. Klar wurden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen dargestellt, die es auch Moschee Vereinen ermöglichen würde, an Schulen Religionsunterricht zu erteilen.
Die Nachfragen machten deutlich, dass viele Imame nicht den Unterschied von Religionsunterricht an Schulen und einer Glaubensunterweisung (z.B. Kommunion-, Kohnfirmantenunterricht der Kirchen) verstanden. Viele konnten nicht nachvollziehen, dass ein Religionslehrer eine entsprechende Ausbildung haben, der Lehrplan mit Staat und Religionsgemeinschaft abgestimmt werden muss und eine Mindestzahl von Schülern (in Hessen 8) vorhanden sein muss, damit ein vom Staat bezahlter Religionslehrer eingesetzt wird. Es wurde ein Modellprojekt für religionskundlichen Islamunterricht in NRW vorgestellt.
Da es dem Muslimen in Deutschland bisher nicht gelungen ist, einen Dachverband mit Weisungsbefugnis gegenüber dessen Mitgliedsverbänden ins Leben zu rufen, wird eine Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Kirchensteuereinzug kaum möglich sein. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts sowie der rechtliche Rahmen zur Erteilung des Religionsunterrichts wurde von vielen Imamen als Schikane aufgefasst. Die Einsicht, dass hier vieles in der Eigenverantwortung und dem Einsatz der Moscheevereine liegt, wurde nicht gesehen. Es wurden die Forderung nach Zulassung zum Religionsunterricht gestellt, ohne dass eingesehen wurde, dass die juristischen Vorgaben dazu erfüllt werden müssen. Sehr viele Imame vermittelten den Eindruck, über keinen hohen Bildungsstand zu verfügen. Inwieweit sie intellektuell den Ausführungen der Fachjuristen folgen konnten sei dahingestellt. Unklar blieb auch, ob immer richtig übersetzt wurde. Von einer Reihe von Imamen wurde indirekt vermittelt, dass es ihnen in den Moscheen auch um die Pflege des Türkentums auf Kosten einer engeren Bindung an Deutschland geht.
Ein islamischer Religionsunterricht für Muslime im Rahmen des bestehenden Rechts wurde von der Tagung als sehr sinnvoll angesehen. Offen blieb dabei, ob ein vertieftes und reflektiertes Wissen der muslimischen Schüler über den Islam die Autorität der Imame, die pädagogisch wenig geschult zu sein scheinen, untergräbt.
Großes Interesse und viele Nachfragen gab es von Muslimischer Seite, wie eine christliche Andacht zu verstehen sei. Auch wurde nach den Unterscheiden von ev. und kath. Kirche gefragt. Dies konnte wegen der Kürze der Zeit nicht beantwortet werden.
In Gesprächen am Rande der Tagung kamen christliche Vertreter zu der Einschätzung, dass das Gespräche mit Ditib aufgrund der sprachlichen, kulturellen und religiösen Unterschiede sehr schwer seien. Es sei wichtig, christliche Positionen deutlich zu machen.
23.03.2006
H-A Link
14.00 Eintreffen zum Begrüßungs- kaffee / -tee
14.30 Begrüßung
thematische Grußworte
-
Bundeszentrale
für politische Bildung,
Hr. Müller Hofstätt
-
DITIB
-
Ev. Kirche
von Kurhessen-Waldeck
-
Katholische
Kirche
-
Regierungspräsidium
Kassel
-
Regierungspräsident
Lutz Klein
15.15 Vorstellungsrunde der Teilnehmer
15.45
Kaffee/Tee und
Kuchen im Gästehaus
15.46
16.15 Gelegenheit zum Nachmittagsgebet für Muslime
mit Einführung für Nicht-
Muslime
16.45 Das Verhältnis von Staat und Kirche in
Deutschland
Hr. Müller Hofstätt, Islamreferent, Bundeszentrale für politische
Bildung,
18.00 Abendessen
19.00 Gelegenheit zum Abendgebet für Muslime
19.30 Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen
8.15 Frühstuck
8.45
Christliches
Morgengebet
8.46
9.15 Das Verhältnis von Religion und Staat in
der Türkei
Prof. Dr. Tahsin Görgün, Universität Frankfurt/M.
10.30 Stehkaffee / -tee
11.00 Soziale Handlungsfelder in Kommune, Kirche
und Moscheeverein
-
Caritas
-
Diakonie
-
Moscheeverein
N.N.
12.30 Mittagessen
13.30
Gelegenheit zum
Mittagsgebet für Muslime
14.30 Erfahrungsberichte I
-
Marburg:
Integrationsprojekt Berufsfachschule
-
Stadtallendorf:
Kirchenvorstand begegnet dem Moscheeverein
-
Kassel:
Kindertagesstätte Mattenberg
15.30 Kaffee/Tee und Kuchen im Speisepavillon
16.00 Gelegenheit zum Nachmittagsgebet fur Muslime
16.30
Erfahrungsberichte II
-
Integrationsarbeit
mit Migrantinnen am Kulturzentrum Schlachthof
-
Krankenhausseelsorge
Pakize Cetinkaya und Perihan Yilmaz, Blaue
Helferinnen am Klinikum Kassel (Milli Görus)
-
Gefangenenseelsorge
18.00 Abendessen
19.0
Gelegenheit zum
Abendgebet für Muslime
20.0
19.30 Mystische Musik mit einer DITIB- Gruppe aus Köln
8.15 Frühstück
8.45 Christliches Morgengebet mit Einführung für
Nicht-Christen
9.30 Praxisfeld Religionsunterricht I
10.30 Stehkaffee / -tee
11.00 Praxisfeld Religionsunterricht II
-
Islamischer
Religionsunterricht
-
Christlicher
Religionsunterricht
12.00 Schlussakzent
12.30 Ende mit dem Mittagessen