Im Westen werden vor allem die lautstarken Äußerungen von Islamisten und den Verfechtern
des traditionellen Islam wahrgenommen. Vor Ort in Deutschland gibt es kaum theologische
gebildete Vertreter des Islam, die eine Ausbildung durchlaufen haben, welche dem deutschen
Theologiestudium entspricht. Noch viel schwerer ist es vor Ort in Deutschland (abgesehen von
einigen Ballungszentren) ausgebildeter islamische Theologen zu finden, die es riskieren, sich
kritisch in der Öffentlichkeit mit ihrer Religion und ihrer historischen Bedingtheit auseinander zu
setzten. Auf diesem Hintergrund ist das Buch von Bahman Nirmand, Iran, die drohende
Katastrophe, bemerkenswert. Dort beschreibt der Autor theologische Reformansätze, die
interessanter Weise im Iran diskutiert werden. Diese Reformansätze decken sich mit der
Forderung einiger weniger westlicher Islamforscher, sich historisch kritisch und textkritische
mit dem Koran und der islamischen Geschichte auseinander zu setzen (vgl.
http://www.wir-sind-kirche.de/fulda-hanau/Koran_neue_Forschungsergebnisse.htm).
Es folgen einige Auszüge aus dem Buch von B. Nirmand.
„Ob der Geist des
Korans oder gar sein strenger Wortlaut von ewiger Gültigkeit ist, wird
auch unter den
Geistlichen im Iran immer kontroverser diskutiert. Sogar viele derer, die
die islamische
Revolution einst aktiv mitbetrieben und sich am Aufbau des Gottesstaates in
vorderster Linie
beteiligt haben, geraten heute in immer schärfere Opposition zum System.
Einer der radikalsten
und bekanntesten Reformer der iranischen Geistlichkeit ist Mohsen Kadivar.
1959 geboren, wollte
er eigentlich Elektroingenieur werden. Doch nach wenigen Semestern
kehrte er der
Technischen Hochschule in der südiranischen Stadt Schiraz den Rücken und
begab sich nach Ghom, wo er sich 17 Jahre
lang am Theologischen Zentrum dem Studium
des islamischen
Rechts, der Philosophie und der Mystik widmete. Zwei Jahre später promovierte
er an der Hochschule
für Lehrerausbildung. Die Jahre danach verbrachte er als Lehrer und
Forscher. Er hat im
Iran bisher zwölf Bücher veröffentlicht und zahlreiche Beiträge für Zeitungen
und Zeitschriften geschrieben. Zurzeit lehrt
er an der philosophischen Abteilung der Hochschule
für Lehrerausbildung
in Teheran. Zugleich ist er Vorsitzender des » Vereins zur Verteidigung
der freien Meinungsäußerung«, eines Vereins, in dem zahlreiche populäre
Journalisten und
Autoren versammelt
sind. ..........
S. 190
Die Antwort ist
eindeutig »nein«. »Der traditionelle Islam kennt keine Grundrechte, die für
alle
Menschen gelten«,
meint Kadivar. Im ersten Teil des Interviews weist er konkret nach, dass
der traditionelle
Islam die Menschen je nach ihrer religiösen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts
und ihrer Position in
der gesellschaftlichen Hierarchie unterschiedlich bewertet und ihnen
dementsprechend mehr
oder weniger Rechte zugesteht - von Rechten, die für alle
gleichermaßen gelten,
keine Spur. Dieser Islam sei historisch längst überholt. Eine Rettung des
Glaubens setze
radikale Reformen voraus. Wie das zu bewerkstelligen sei, führt er im zweiten
Teil des Interviews
aus. .........
S. 191
Bezogen auf die
Religion gibt es nach Auffassung konservativer Schiiten vier Gruppen von
Menschen. An oberster
Stelle stehen die Mitglieder der eigenen Glaubensgemeinschaft. Sie
genießen alle Rechte,
die der Islam den Gläubigen zugesteht. Angehörigen anderer
Glaubensrichtungen
innerhalb des Islam, wie zum Beispiel den Sunniten, sind gewisse
Einschränkungen
auferlegt. Ihnen ist in einer von Schiiten beherrschten Gesellschaft untersagt,
eine Führungsrolle zu
übernehmen, als religiöse Instanz zu fungieren, beim Freitags- gebet als
Prediger aufzutreten
oder als Richter Recht zu sprechen. Weit weniger Rechte als diese zweite
Gruppe genießen
Christen, Juden und Zarathustrier. Sie gelten grundsätzlich als »unrein«. Eine
Heirat zwischen
Muslimen und Angehörigen anderer Religionen ist nicht gestattet. Nichtmuslime
dürfen Muslime nicht
beerben, diese jene schon. Das Recht, Gleiches mit Gleichem zu
vergelten, »Ghessas«
genannt, gilt nur für Muslime. So wird ein Nichtmuslim, der einen
Muslim tötet, mit dem
Tode bestraft, umgekehrt nicht. Dieser Grundsatz gilt für sämtliche
Straftaten. Der Wert
des Lebens eines Muslims, als »Blutgeld« bezeichnet, beträgt 10.000,
der des Lebens eines
Nichtmuslims nur 800 Drachmen.
.........
S. 191 f
Noch schlimmer ist es
um die vierte Gruppe bestellt. Es handelt sich dabei um Angehörige
von Religionen, die
nicht wie die drei genannten anerkannt sind, oder um Menschen, die
die Existenz Gottes
leugnen. Deren Leben ist absolut nichts wert, sie besitzen keinerlei Rechte.
Wenn ein Muslim sie
beraubt, sie beleidigt, sie denunziert, ja sogar, sie tötet, wird er dafür
nicht bestraft.
»Rechtlich betrachtet«, schreibt Kadivar, »werden Gottlose wie Tote
behandelt.« ..........
S. 192
Allein die Tatsache,
dass »ein Mensch ein Mensch ist«, reicht also nach Auffassung der
Traditionalisten
nicht aus, um daraus irgendwelche Rechte abzuleiten. Der traditionelle Islam
erkenne zwar
bestimmte Rechte für bestimmte Gesellschaftsgruppen an, er kenne aber keine
allgemein gültigen
Menschenrechte. ..........
S. 192
Auch bezüglich der
Meinungsäußerung verordnet der traditionelle Islam starke Einschränkungen,
die dem in der
Konvention der Menschenrechte verankerten Recht auf freie Meinungsäußerung
konträr
entgegengesetzt sind. Einem Muslim ist es nicht gestattet, die geltenden
Grundsätze der
eigenen Religion in
Frage zu stellen oder gar zu einer anderen Religion überzutreten. Ein solches
Vergehen wird mit dem
Tode bestraft. »In einem islamischen Staat, der von Traditionalisten
regiert wird, sind
Menschenrechte, wie die Freiheit der Meinungsäußerung, der Schrift, der
Wahl des Glaubens,
praktisch außer Kraft gesetzt«, schreibt Kadivar. ..........
S. 193
Nach dieser sehr
eindeutigen Bilanz drängt sich die Frage auf, ob die bei den Konservativen
vorherrschende
Auffassung vom Islam historisch entstanden ist oder ob die Wurzeln der
Ungleichheit nicht
doch in den Ursprüngen des Islam selbst liegen und auf die Äußerungen
des Propheten oder
gar auf den heiligen Koran zurückzuführen sind. Kadivar weicht dieser
wichtigen Frage, die
einer Gotteslästerung gleichkommt, keineswegs aus. Es sei nicht zu
leugnen, dass sowohl
gewisse Aussagen des Propheten wie auch bestimmte Stellen im Koran
eindeutig im
Widerspruch zu den Grundsätzen der Menschenrechte stehen, sagt er. Dies sei
jedoch nicht das
Entscheidende. Das Hauptproblem liege darin, dass nach Auffassung der
Traditionalisten
»nicht die Individuen im Mittelpunkt der Diskussion stehen, sondern Gott
und der Glaube«.
Dementsprechend richte sich die Aufmerksamkeit der Gelehrten nicht auf
die Rechte und
Freiheiten der Menschen, sondern auf die Pflichten, die Gläubige Gott
gegenüber zu erfüllen
haben. Kein Wunder, dass sie Gesetzen und Anweisungen deshalb
weit mehr
Aufmerksamkeit widmeten als dem Glauben selbst. Damit werde die geistige,
spirituelle Substanz
der Religion zugunsten der Einhaltung von Vorschriften und der
Erfüllung von
Pflichten preisgegeben. ........
S. 193 f
Wie können nun die
Modernisten, die Reformer, die für die Einhaltung der Menschenrechte
eintreten, sich gegen
diese Sichtweise zur Wehr setzen, oder noch wichtiger, wie sollen sie mit
den Worten Gottes im
Koran und den überlieferten Äußerungen des Propheten verfahren, um
den Islam mit den
Menschenrechten und modernen Auffassungen von Politik und Gesellschaft
in Einklang zu
bringen? Kadivar lehnt die bisherigen Versuche ab, die betreffenden Passagen
im Koran als sekundär
zu betrachten oder sie krampfhaft so zu interpretieren, dass der
Widerspruch zu den
Menschenrechten, wenn auch nur scheinbar, aufgehoben wird. Die
Lösung liege auch
nicht darin, dass man gewisse Strafmaßnahmen, wie das Steinigen oder
Abhacken von Händen,
aussetzt oder zum Beispiel im Familien- recht Frauen gegenüber
gewisse
Zugeständnisse macht. Dies alles sei nichts als Flickschusterei. Bei den
notwendigen
Reformen gehe es
nicht um Einzelfragen oder gewisse Zugeständnisse, sondern um die
gründliche
Auseinandersetzung zwischen zwei unversöhnlichen Sichtweisen, zwischen
einer modernen und
einer traditionellen Auffassung vom Islam, vom Individuum und vom
Glauben. ........
S. 194
Die Lehre des Islam
umfasst vier Bereiche, so Kadivar:
-
den Bereich des
Glaubens und der Überzeugung,
-
den Bereich der
Moral,
-
den Bereich des
Gebets und schließlich
-
den Bereich der
Anweisungen und Bestimmungen, die das Individualrecht,
Handelsrecht, Strafrecht und dergleichen betreffen.
Mehr als 98 Prozent
der Verse des Korans betreffen die ersten drei Bereiche. Diese stehen
nicht im Widerspruch
zu den Menschenrechten. Unter den zwei Prozent, die den vierten Bereich
betreffen, gibt es
Verse, die sich zum Beispiel gegen Betrug und Verbrechen richten. Auch
diese bedürfen
keinerlei Veränderung. Veränderungsbedürftig seien jene Bestimmungen und
Anweisungen, die an
eine bestimmten Zeit oder einen bestimmten Raum gebunden sind. Da
Zeit und Raum sich
ständig verändern, müssen sich dementsprechend auch die Gesetze
verändern. Hier seien nicht etwa eine hartnäckige
Schriftgläubigkeit und das Festhalten an
Dogmen gefragt,
sondern Vernunft, Wissenschaften, empirische Erfahrungen und Erkenntnisse.
Das im Islam
vorgesehene Recht, die Verse des Korans und die Worte des Propheten und
seiner Nachfolger zu
interpretieren und neue Anweisungen zu erteilen, was mit dem Begriff
»Idjtihad« umschrieben wird, diene gerade
dazu, zwischen dem ewig Gültigen und der
sich ständig
verändernden Wirklichkeit zu unterscheiden. Genau hier müsse ein
ernsthafter
Reformversuch ansetzen, mit dem Ziel, die Vorschriften überall dort, wo sie im
Widerspruch zu den
Menschenrechten stehen, durch neue Vorschriften und Gesetze zu
ersetzen. Das
betrifft auch Vorschriften, die im Koran stehen oder vom Propheten
überliefert sind. Nur so lasse sich die Religion lebendig
erhalten und den Erfordernissen
der Zeit anpassen.
»Ein Weg ist nur so lange gültig, solange er zum Ziel führt«, schreibt Kadivar.
.......
S. 195
Die Bedeutung der
Rolle der Religionskritiker, die eine Reform des Islam anstreben, kann nicht
hoch genug
eingeschätzt werden. Denn wie auch das Beispiel Buropas zeigt, ist eine
tatsächliche
Demokratisierung der
Gesellschaft ohne ein Umdenken in grundsätzlichen Glaubensfragen nicht
möglich. So gesehen
bildet die islamische Reformbewegung vielleicht sogar den wichtigsten Teil
der iranischen
Zivilgesellschaft. .........
S. 195
Die Richtungskämpfe
innerhalb der Muslimbrüder symbolisieren die Zerrissenheit in vielen
islamischen,
insbesondere arabischen Ländern. Sie stehen für den verzweifelten Versuch, die
Rückständigkeit zu
überwinden und gegen die Obermacht des Westens zu kämpfen, und sie zeigen
die ebenso
verzweifelte Suche nach einer neuen Identität, die der islamischen
Urgemeinschaft
entlehnt werden
sollte, aber dort nicht gefunden werden konnte. Es sind vor allem zwei Gründe,
die für ein Scheitern
solcher Rückbesinnung genannt werden müssen:
Technik, ließen sich losgelöst von ihrem geistig-kulturellen Hintergrund
übernehmen, ein Irrtum
ist. Ohne Freiheit, ohne das Recht eines jeden Individuums, Kritik zu
üben und Grundsätze,
auch die des Glaubens, in Zweifel zu ziehen, kann sich die Wissenschaft und damit auch
die Technik nicht entwickeln. Es war kein Zufall, dass die moderne
Wissenschaft im Westen in
der Zeit der Aufklärung entstanden und zur Blüte gelangt ist. Das
unabhängige Denken, die
Freiheit der Forschung, Kritik und Zweifel, Vernunft und Logik, empirische
Erfahrungen
und nicht zuletzt die Unterscheidung von Wissen und Glauben, bilden
unabdingbare
Voraussetzungen für die Entwicklung der Wissenschaft, für den
technischen Fortschritt.
Die Vorstellung der Muslimbrüder, die islamische Urgemeinschaft bilde die
vollkommenste
Gesellschaft, der Koran sei Gottes Wort und daher unantastbar, er biete
Lösungen für
alle Fragen und alle Zeiten, setzt einen zu engen Rahmen.
nicht nur die religiöse, sondern auch eine politische, soziale und
ökonomische Ordnung
ableiten lasse, ist in Anbetracht der Komplexität einer modernen Gesellschaft völlig abwegig.
Mag der Glaube für moralisch-ethische Fragen zuständig sein, mag er imstande sein, soziale
Maßstäbe zu setzen - für Fragen der Ökonomie und Politik, die sich in einer permanent
wandelnden Umwelt immer wieder neu stellen, sind andere Instanzen gefordert, Instanzen,
die nicht nach den Grundsätzen des Glaubens urteilen, sondern nach Gesetzen der Vernunft
sowie aufgrund von Erkenntnissen, die aus empirischer Erfahrung gewonnen werden. ........
S. 200 f
Die
Scharia hat keine ewige Gültigkeit
Die
Scharia erteilt Antworten auf ethische Fragen, regelt den Alltag, aber auch die
politische und
gesellschaftliche
Ordnung. Sie besteht nur zu einem Teil aus den Anweisungen des Korans,
ansonsten
wurde sie aufgrund individueller Deutung der Rechtsgelehrten (ijtihad) entwickelt.
Bis zum 10.
Jahrhundert versuchten Rechtsgelehrte die Deutungen methodisch aufzuarbeiten,
woraus sich
schließlich die Grundlagen der islamischen Jurisprudenz (usul al figh) ergaben.
Dann wurde das »Tor
des ijtihad geschlossen«. Was übrig blieb, war die Nachahmung (taghlid).
Selbstverständlich
konnte der Anspruch dieser Gesetze auf Endgültigkeit nicht eingehalten
werden. Nachfolgende
Zeiten verlangten neue Gesetze und Bestimmungen, neue Auslegungen
und Deutun- gen.
Zieht man eine Linie vom Himmel zur Erde, dann steht der Koran, das
heilige Buch, ganz
oben, die Überlieferungen, die Worte und Taten des Propheten, befinden
sich in der Mitte,
und die Scharia schwebt ganz nah über der Erde. Denn bei genauer
Betrachtung stellt
man fest, dass es sich hierbei zum größten Teil um Menschenwerk
handelt. Und hier setzen die fortschrittlichsten Reformer
an. Ein Regelwerk, das von Zeit
und Raum abhängig
und der menschlichen Vernunft unterworfen ist, kann weder
als heilig
betrachtet werden noch ewige Gültigkeit besitzen. Hier liegt auch der Ansatz
für die Trennung von
Religion und Staat. .......
S. 204
Die
Scharia ist somit das Haupthindernis für eine Reform des Islam.
Tatsächlich hat der Umstand, dass der Koran nicht nur grundsätzliche Fragen des Glaubens
erörtert, sondern auch für den Alltag konkrete Vorschriften und Anweisungen erteilt, und noch
mehr der Umstand, dass der Bereich des Rechts von den Nachfolgern des Propheten weit
ausgebaut wurde, den Freiraum für Auseinandersetzungen zwischen » Diesseits« und » Jenseits«,
zwischen dem profanen und dem heiligen Leben, zwischen Glaube und Vernunft stark verengt,
in bestimmten Bereichen sogar vollständig ausgeschlossen. ........
S. 204
Daraus müsste dann
ein nächster, wichtiger Schritt folgen: Was für die vergangenen Jahrhunderte
gilt, müsste auch schon
für die islamische Urgemeinschaft gegolten haben. Das heißt, wenn es
erlaubt ist, den
Koran und die Überlieferungen zeitgemäß zu deuten, dann muss
ebenfalls
gestattet sein, denselben Grundsatz auch für die Zeiten des Propheten
anzuwenden. Das bedeutet wiederum, dass man einen Teil
der Äußerungen und Anweisungen
des Propheten, ja
selbst der Vorschriften des Korans als zeitbedingt betrachten kann.
Diese
Historisierung erlaubt eine gründliche Entzauberung, vor allem der Vorschriften
und Gesetze, sie holt
die Religion vom Himmel auf die Erde, und sie öffnet der Vernunft und
dem Zweifel das Tor
zu einer bislang heiligen, unantastbaren Welt.
In der Tat wurde
längst festgestellt, dass ein großer Teil der Vorschriften und
Regelungen, die
der Koran erteilt oder die von Mohammed formuliert wurden,
irdischen
Ursprungs sind; sie entsprechen den Gewohnheiten und Vorstellungen
der damals
lebenden arabischen Stämme.
Ausgehend von dieser Tatsache stellt der im
Iran lebende
Geistliche Rassan Yussefi Eshkevari die Frage, wie die islamischen Vorschriften
und Gesetze wohl
aussehen würden, wenn der Prophet nicht in Mekka und Medina, sondern
in Athen gelebt hätte. Diese Historisierung
und Relativierung lässt sich mit Ausnahme
einiger
unveränderbarer Glaubensgrundsätze - wie die Einheit Gottes oder die
Notwendigkeit
des Gebets - auf das gesamte islamische
Regelwerk übertragen. Die Konsequenz wäre
die Notwendigkeit
einer Trennung der Religion vom Staat, wodurch die Ideologie,
ja, das gesamte
Denkgebäude der Islamisten einstürzen würde. .......
S. 205 f
Erst in jüngster Zeit
scheint sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass man zwar vom Westen
lernen und vieles
übernehmen kann, dass aber ein tatsächlicher und emanzipatorischer
Fortschritt nur durch
eine gründliche und kritische Auseinandersetzung mit der eigenen
Geschichte möglich
ist. Der eigentliche Schlüssel, um das Tor zu einer modernen Welt zu
öffnen, besteht in
einer Historisierung des Islam. .......“
S. 208