Reformansätze und Religionskritik im Islam

Historisierung und Entzauberung des Korans und der islamischen Überlieferung

 

Im Westen werden vor allem die lautstarken Äußerungen von Islamisten und den Verfechtern

des traditionellen Islam wahrgenommen. Vor Ort in Deutschland gibt es kaum theologische

gebildete Vertreter des Islam, die eine Ausbildung durchlaufen haben, welche dem deutschen

Theologiestudium entspricht. Noch viel schwerer ist es vor Ort in Deutschland (abgesehen von

einigen Ballungszentren) ausgebildeter islamische Theologen zu finden, die es riskieren, sich

kritisch in der Öffentlichkeit mit ihrer Religion und ihrer historischen Bedingtheit auseinander zu

setzten. Auf diesem Hintergrund ist das Buch von Bahman Nirmand, Iran, die drohende

Katastrophe, bemerkenswert. Dort beschreibt der Autor theologische Reformansätze, die

interessanter Weise im Iran diskutiert werden. Diese Reformansätze decken sich mit der

Forderung einiger weniger westlicher Islamforscher, sich historisch kritisch und textkritische

mit dem Koran und der islamischen Geschichte auseinander zu setzen (vgl.

 http://www.wir-sind-kirche.de/fulda-hanau/Koran_neue_Forschungsergebnisse.htm).

Es folgen einige Auszüge aus dem Buch von B. Nirmand.

H-A Link

 

Koran Interpretation

„Ob der Geist des Korans oder gar sein strenger Wortlaut von ewiger Gültigkeit ist, wird

auch unter den Geistlichen im Iran immer kontroverser diskutiert. Sogar viele derer, die

die islamische Revolution einst aktiv mitbetrieben und sich am Aufbau des Gottesstaates in

vorderster Linie beteiligt haben, geraten heute in immer schärfere Opposition zum System.

Einer der radikalsten und bekanntesten Reformer der iranischen Geistlichkeit ist Mohsen Kadivar.

1959 geboren, wollte er eigentlich Elektroingenieur werden. Doch nach wenigen Semestern

kehrte er der Technischen Hochschule in der südiranischen Stadt Schiraz den Rücken und

 begab sich nach Ghom, wo er sich 17 Jahre lang am Theologischen Zentrum dem Studium

des islamischen Rechts, der Philosophie und der Mystik widmete. Zwei Jahre später promovierte

er an der Hochschule für Lehrerausbildung. Die Jahre danach verbrachte er als Lehrer und

Forscher. Er hat im Iran bisher zwölf Bücher veröffentlicht und zahlreiche Beiträge für Zeitungen

 und Zeitschriften geschrieben. Zurzeit lehrt er an der philosophischen Abteilung der Hochschule

für Lehrerausbildung in Teheran. Zugleich ist er Vorsitzender des » Vereins zur Verteidigung

der freien Meinungsäußerung«, eines Vereins, in dem zahlreiche populäre Journalisten und

Autoren versammelt sind.  ..........

S. 190

 

Keine Menschenrechte im Islam

Die Antwort ist eindeutig »nein«. »Der traditionelle Islam kennt keine Grundrechte, die für alle

Menschen gelten«, meint Kadivar. Im ersten Teil des Interviews weist er konkret nach, dass

der traditionelle Islam die Menschen je nach ihrer religiösen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts

und ihrer Position in der gesellschaftlichen Hierarchie unterschiedlich bewertet und ihnen

dementsprechend mehr oder weniger Rechte zugesteht - von Rechten, die für alle

gleichermaßen gelten, keine Spur. Dieser Islam sei historisch längst überholt. Eine Rettung des

Glaubens setze radikale Reformen voraus. Wie das zu bewerkstelligen sei, führt er im zweiten

Teil des Interviews aus.  .........

S. 191

 

Christen, Juden, Zarathustrier

Bezogen auf die Religion gibt es nach Auffassung konservativer Schiiten vier Gruppen von

Menschen. An oberster Stelle stehen die Mitglieder der eigenen Glaubensgemeinschaft. Sie

genießen alle Rechte, die der Islam den Gläubigen zugesteht. Angehörigen anderer

Glaubensrichtungen innerhalb des Islam, wie zum Beispiel den Sunniten, sind gewisse

Einschränkungen auferlegt. Ihnen ist in einer von Schiiten beherrschten Gesellschaft untersagt,

eine Führungsrolle zu übernehmen, als religiöse Instanz zu fungieren, beim Freitags- gebet als

Prediger aufzutreten oder als Richter Recht zu sprechen. Weit weniger Rechte als diese zweite

Gruppe genießen Christen, Juden und Zarathustrier. Sie gelten grundsätzlich als »unrein«. Eine

Heirat zwischen Muslimen und Angehörigen anderer Religionen ist nicht gestattet. Nichtmuslime

dürfen Muslime nicht beerben, diese jene schon. Das Recht, Gleiches mit Gleichem zu

vergelten, »Ghessas« genannt, gilt nur für Muslime. So wird ein Nichtmuslim, der einen

Muslim tötet, mit dem Tode bestraft, umgekehrt nicht. Dieser Grundsatz gilt für sämtliche

Straftaten. Der Wert des Lebens eines Muslims, als »Blutgeld« bezeichnet, beträgt 10.000,

der des Lebens eines Nichtmuslims nur 800 Drachmen.  .........

S. 191 f

 

Andere Religionen und nicht an einen Gott glaubende

Noch schlimmer ist es um die vierte Gruppe bestellt. Es handelt sich dabei um Angehörige

von Religionen, die nicht wie die drei genannten anerkannt sind, oder um Menschen, die

die Existenz Gottes leugnen. Deren Leben ist absolut nichts wert, sie besitzen keinerlei Rechte.

Wenn ein Muslim sie beraubt, sie beleidigt, sie denunziert, ja sogar, sie tötet, wird er dafür

nicht bestraft. »Rechtlich betrachtet«, schreibt Kadivar, »werden Gottlose wie Tote behandelt.«  ..........

S. 192

 

Menschenrechte im Islam

Allein die Tatsache, dass »ein Mensch ein Mensch ist«, reicht also nach Auffassung der

Traditionalisten nicht aus, um daraus irgendwelche Rechte abzuleiten. Der traditionelle Islam

erkenne zwar bestimmte Rechte für bestimmte Gesellschaftsgruppen an, er kenne aber keine

allgemein gültigen Menschenrechte. ..........

S. 192

 

Kein Recht auf freie Meinung im Islam

Auch bezüglich der Meinungsäußerung verordnet der traditionelle Islam starke Einschränkungen,

die dem in der Konvention der Menschenrechte verankerten Recht auf freie Meinungsäußerung

konträr entgegengesetzt sind. Einem Muslim ist es nicht gestattet, die geltenden Grundsätze der

eigenen Religion in Frage zu stellen oder gar zu einer anderen Religion überzutreten. Ein solches

Vergehen wird mit dem Tode bestraft. »In einem islamischen Staat, der von Traditionalisten

regiert wird, sind Menschenrechte, wie die Freiheit der Meinungsäußerung, der Schrift, der

Wahl des Glaubens, praktisch außer Kraft gesetzt«, schreibt Kadivar. ..........

S. 193

 

Mohammed und Koran gegen unbeschränkte Gültigkeit der Menschenrechte

Nach dieser sehr eindeutigen Bilanz drängt sich die Frage auf, ob die bei den Konservativen

vorherrschende Auffassung vom Islam historisch entstanden ist oder ob die Wurzeln der

Ungleichheit nicht doch in den Ursprüngen des Islam selbst liegen und auf die Äußerungen

des Propheten oder gar auf den heiligen Koran zurückzuführen sind. Kadivar weicht dieser

wichtigen Frage, die einer Gotteslästerung gleichkommt, keineswegs aus. Es sei nicht zu

leugnen, dass sowohl gewisse Aussagen des Propheten wie auch bestimmte Stellen im Koran

eindeutig im Widerspruch zu den Grundsätzen der Menschenrechte stehen, sagt er. Dies sei

jedoch nicht das Entscheidende. Das Hauptproblem liege darin, dass nach Auffassung der

Traditionalisten »nicht die Individuen im Mittelpunkt der Diskussion stehen, sondern Gott

und der Glaube«. Dementsprechend richte sich die Aufmerksamkeit der Gelehrten nicht auf

die Rechte und Freiheiten der Menschen, sondern auf die Pflichten, die Gläubige Gott

gegenüber zu erfüllen haben. Kein Wunder, dass sie Gesetzen und Anweisungen deshalb

weit mehr Aufmerksamkeit widmeten als dem Glauben selbst. Damit werde die geistige,

spirituelle Substanz der Religion zugunsten der Einhaltung von Vorschriften und der

Erfüllung von Pflichten preisgegeben. ........

S. 193 f

 

Mögliche Modernisierung des Islam – Stellenwert des Individuums

Wie können nun die Modernisten, die Reformer, die für die Einhaltung der Menschenrechte

eintreten, sich gegen diese Sichtweise zur Wehr setzen, oder noch wichtiger, wie sollen sie mit

den Worten Gottes im Koran und den überlieferten Äußerungen des Propheten verfahren, um

den Islam mit den Menschenrechten und modernen Auffassungen von Politik und Gesellschaft

in Einklang zu bringen? Kadivar lehnt die bisherigen Versuche ab, die betreffenden Passagen

im Koran als sekundär zu betrachten oder sie krampfhaft so zu interpretieren, dass der

Widerspruch zu den Menschenrechten, wenn auch nur scheinbar, aufgehoben wird. Die

Lösung liege auch nicht darin, dass man gewisse Strafmaßnahmen, wie das Steinigen oder

Abhacken von Händen, aussetzt oder zum Beispiel im Familien- recht Frauen gegenüber

gewisse Zugeständnisse macht. Dies alles sei nichts als Flickschusterei. Bei den notwendigen

Reformen gehe es nicht um Einzelfragen oder gewisse Zugeständnisse, sondern um die

gründliche Auseinandersetzung zwischen zwei unversöhnlichen Sichtweisen, zwischen

einer modernen und einer traditionellen Auffassung vom Islam, vom Individuum und vom

Glauben. ........

S. 194

 

Die Lehre des Islam umfasst vier Bereiche

Die Lehre des Islam umfasst vier Bereiche, so Kadivar:

-         den Bereich des Glaubens und der Überzeugung,

-         den Bereich der Moral,

-         den Bereich des Gebets und schließlich

-         den Bereich der Anweisungen und Bestimmungen, die das Individualrecht,

Handelsrecht, Strafrecht und dergleichen betreffen.

 

Mehr als 98 Prozent der Verse des Korans betreffen die ersten drei Bereiche. Diese stehen

nicht im Widerspruch zu den Menschenrechten. Unter den zwei Prozent, die den vierten Bereich

betreffen, gibt es Verse, die sich zum Beispiel gegen Betrug und Verbrechen richten. Auch

diese bedürfen keinerlei Veränderung. Veränderungsbedürftig seien jene Bestimmungen und

Anweisungen, die an eine bestimmten Zeit oder einen bestimmten Raum gebunden sind. Da

Zeit und Raum sich ständig verändern, müssen sich dementsprechend auch die Gesetze

verändern. Hier seien nicht etwa eine hartnäckige Schriftgläubigkeit und das Festhalten an

Dogmen gefragt, sondern Vernunft, Wissenschaften, empirische Erfahrungen und Erkenntnisse.

Das im Islam vorgesehene Recht, die Verse des Korans und die Worte des Propheten und

seiner Nachfolger zu interpretieren und neue Anweisungen zu erteilen, was mit dem Begriff

 »Idjtihad« umschrieben wird, diene gerade dazu, zwischen dem ewig Gültigen und der

sich ständig verändernden Wirklichkeit zu unterscheiden. Genau hier müsse ein

ernsthafter Reformversuch ansetzen, mit dem Ziel, die Vorschriften überall dort, wo sie im

Widerspruch zu den Menschenrechten stehen, durch neue Vorschriften und Gesetze zu

ersetzen. Das betrifft auch Vorschriften, die im Koran stehen oder vom Propheten

überliefert sind. Nur so lasse sich die Religion lebendig erhalten und den Erfordernissen

der Zeit anpassen. »Ein Weg ist nur so lange gültig, solange er zum Ziel führt«, schreibt Kadivar. .......

S. 195

 

Religionskritik im Islam

Die Bedeutung der Rolle der Religionskritiker, die eine Reform des Islam anstreben, kann nicht

hoch genug eingeschätzt werden. Denn wie auch das Beispiel Buropas zeigt, ist eine tatsächliche

Demokratisierung der Gesellschaft ohne ein Umdenken in grundsätzlichen Glaubensfragen nicht

möglich. So gesehen bildet die islamische Reformbewegung vielleicht sogar den wichtigsten Teil

der iranischen Zivilgesellschaft. .........

S. 195

 

Programmiertes Scheitern der Rückbesinnung auf den Urislam

Die Richtungskämpfe innerhalb der Muslimbrüder symbolisieren die Zerrissenheit in vielen

islamischen, insbesondere arabischen Ländern. Sie stehen für den verzweifelten Versuch, die

Rückständigkeit zu überwinden und gegen die Obermacht des Westens zu kämpfen, und sie zeigen

die ebenso verzweifelte Suche nach einer neuen Identität, die der islamischen Urgemeinschaft

entlehnt werden sollte, aber dort nicht gefunden werden konnte. Es sind vor allem zwei Gründe,

die für ein Scheitern solcher Rückbesinnung genannt werden müssen:

 

  1. Die Erfahrung zeigt, dass die Auffassung, westliche Errungenschaften, Wissenschaft und

Technik, ließen sich losgelöst von ihrem geistig-kulturellen Hintergrund übernehmen, ein Irrtum

ist. Ohne Freiheit, ohne das Recht eines jeden Individuums, Kritik zu üben und Grundsätze,

auch die des Glaubens, in Zweifel zu ziehen, kann sich die Wissenschaft und damit auch

die Technik nicht entwickeln. Es war kein Zufall, dass die moderne Wissenschaft im Westen in

der Zeit der Aufklärung entstanden und zur Blüte gelangt ist. Das unabhängige Denken, die

Freiheit der Forschung, Kritik und Zweifel, Vernunft und Logik, empirische Erfahrungen

und nicht zuletzt die Unterscheidung von Wissen und Glauben, bilden unabdingbare

Voraussetzungen für die Entwicklung der Wissenschaft, für den technischen Fortschritt.

Die Vorstellung der Muslimbrüder, die islamische Urgemeinschaft bilde die vollkommenste

Gesellschaft, der Koran sei Gottes Wort und daher unantastbar, er biete Lösungen für

alle Fragen und alle Zeiten, setzt einen zu engen Rahmen.

 

  1. Die Meinung der Muslimbrüder, der Islam sei ein vollkommenes System, aus dem sich

nicht nur die religiöse, sondern auch eine politische, soziale und ökonomische Ordnung

ableiten lasse, ist in Anbetracht der Komplexität einer modernen Gesellschaft völlig abwegig.

Mag der Glaube für moralisch-ethische Fragen zuständig sein, mag er imstande sein, soziale

Maßstäbe zu setzen - für Fragen der Ökonomie und Politik, die sich in einer permanent

wandelnden Umwelt immer wieder neu stellen, sind andere Instanzen gefordert, Instanzen,

die nicht nach den Grundsätzen des Glaubens urteilen, sondern nach Gesetzen der Vernunft

sowie aufgrund von Erkenntnissen, die aus empirischer Erfahrung gewonnen werden. ........

S. 200 f

 

Die Scharia hat keine ewige Gültigkeit

Die Scharia erteilt Antworten auf ethische Fragen, regelt den Alltag, aber auch die politische und

gesellschaftliche Ordnung. Sie besteht nur zu einem Teil aus den Anweisungen des Korans,

ansonsten wurde sie aufgrund individueller Deutung der Rechtsgelehrten (ijtihad) entwickelt.

 

Bis zum 10. Jahrhundert versuchten Rechtsgelehrte die Deutungen methodisch aufzuarbeiten,

woraus sich schließlich die Grundlagen der islamischen Jurisprudenz (usul al figh) ergaben.

Dann wurde das »Tor des ijtihad geschlossen«. Was übrig blieb, war die Nachahmung (taghlid).

 

Selbstverständlich konnte der Anspruch dieser Gesetze auf Endgültigkeit nicht eingehalten

werden. Nachfolgende Zeiten verlangten neue Gesetze und Bestimmungen, neue Auslegungen

und Deutun- gen. Zieht man eine Linie vom Himmel zur Erde, dann steht der Koran, das

heilige Buch, ganz oben, die Überlieferungen, die Worte und Taten des Propheten, befinden

sich in der Mitte, und die Scharia schwebt ganz nah über der Erde. Denn bei genauer

Betrachtung stellt man fest, dass es sich hierbei zum größten Teil um Menschenwerk

handelt. Und hier setzen die fortschrittlichsten Reformer an. Ein Regelwerk, das von Zeit

und Raum abhängig und der menschlichen Vernunft unterworfen ist, kann weder

als heilig betrachtet werden noch ewige Gültigkeit besitzen. Hier liegt auch der Ansatz

für die Trennung von Religion und Staat. .......

S. 204

 

Die Scharia ist somit das Haupthindernis für eine Reform des Islam.

Tatsächlich hat der Umstand, dass der Koran nicht nur grundsätzliche Fragen des Glaubens

erörtert, sondern auch für den Alltag konkrete Vorschriften und Anweisungen erteilt, und noch

 mehr der Umstand, dass der Bereich des Rechts von den Nachfolgern des Propheten weit

ausgebaut wurde, den Freiraum für Auseinandersetzungen zwischen » Diesseits« und » Jenseits«,

zwischen dem profanen und dem heiligen Leben, zwischen Glaube und Vernunft stark verengt,

in bestimmten Bereichen sogar vollständig ausgeschlossen. ........

S. 204

 

Die Notwendigkeit einer zeitgemäßen Deutung des Koran

Daraus müsste dann ein nächster, wichtiger Schritt folgen: Was für die vergangenen Jahrhunderte

gilt, müsste auch schon für die islamische Urgemeinschaft gegolten haben. Das heißt, wenn es

erlaubt ist, den Koran und die Überlieferungen zeitgemäß zu deuten, dann muss

ebenfalls gestattet sein, denselben Grundsatz auch für die Zeiten des Propheten

anzuwenden. Das bedeutet wiederum, dass man einen Teil der Äußerungen und Anweisungen

des Propheten, ja selbst der Vorschriften des Korans als zeitbedingt betrachten kann.

Diese Historisierung erlaubt eine gründliche Entzauberung, vor allem der Vorschriften

und Gesetze, sie holt die Religion vom Himmel auf die Erde, und sie öffnet der Vernunft und

dem Zweifel das Tor zu einer bislang heiligen, unantastbaren Welt.

 

In der Tat wurde längst festgestellt, dass ein großer Teil der Vorschriften und

Regelungen, die der Koran erteilt oder die von Mohammed formuliert wurden,

irdischen Ursprungs sind; sie entsprechen den Gewohnheiten und Vorstellungen

der damals lebenden arabischen Stämme. Ausgehend von dieser Tatsache stellt der im

Iran lebende Geistliche Rassan Yussefi Eshkevari die Frage, wie die islamischen Vorschriften

und Gesetze wohl aussehen würden, wenn der Prophet nicht in Mekka und Medina, sondern

 in Athen gelebt hätte. Diese Historisierung und Relativierung lässt sich mit Ausnahme

einiger unveränderbarer Glaubensgrundsätze - wie die Einheit Gottes oder die Notwendigkeit

 des Gebets - auf das gesamte islamische Regelwerk übertragen. Die Konsequenz wäre

die Notwendigkeit einer Trennung der Religion vom Staat, wodurch die Ideologie,

ja, das gesamte Denkgebäude der Islamisten einstürzen würde. .......

S. 205 f

 

Kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Religion und Geschichte

Erst in jüngster Zeit scheint sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass man zwar vom Westen

lernen und vieles übernehmen kann, dass aber ein tatsächlicher und emanzipatorischer

Fortschritt nur durch eine gründliche und kritische Auseinandersetzung mit der eigenen

Geschichte möglich ist. Der eigentliche Schlüssel, um das Tor zu einer modernen Welt zu

öffnen, besteht in einer Historisierung des Islam. .......“

S. 208

 

Nach: Bahman Nirumand, Iran, die drohende Katastrophe, Köln², 2006