4.6.2003. Wegen der Feier eines ökumenischen Abendmahls auf
dem Berliner
Kirchentag ist der Dietenhofener Pfarrer Bernhard Kroll von seinem Amt
suspendiert worden. Der Eichstätter Bischof Walter Mixa verhängte die
Kirchenstrafe nach einem ausführlichen Gespräch mit dem Priester. Grundlage
sei der im Kirchenrecht definierte Straftatbestand einer "verbotenen
Gottesdienstgemeinschaft". Diesen Tatbestand habe Kroll eingeräumt.
Mit der Maßnahme solle Pfarrer Kroll "Gelegenheit zur Neubesinnung und zum
Überdenken seines priesterlichen Selbstverständnisses" gegeben werden.
Sein
Handeln müsse um so gravierender eingestuft werden, weil durch die jüngste
Enzyklika von Papst Johannes Paul II. sowie offizielle Erklärungen der
deutschen Bischöfe im Vorfeld des Ökumenischen Kirchentages die Teilnahme an
gemeinsamen Mahlfeiern ausdrücklich untersagt worden war.
Kroll werde auch von seiner Aufgabe als Diözesanpräses der Katholischen
Jungen Gemeinde entbunden. Für die Pfarrei Dietenhofen-Großhabersdorf werde
ein Vertreter ernannt. Bischof Mixa sagte, "dass durch diesen Vorgang die
vielen positiven Erfahrungen des Kirchentages und die vielfältigen
wertvollen ökumenischen Impulse in der Diözese Eichstätt überschattet
wurden".
Auf dem Ökumenischen Kirchentag hatte Kroll in der Berliner
Gethsemane-Kirche aus evangelischer Hand das Abendmahl empfangen. Kroll
hatte zuvor in dem Gottesdienst gepredigt und dafür mehrfach Applaus
bekommen. Bei der Initiative "Kirche von unten", die den Gottesdienst
organisierte, sind nach einem Bericht des Berliner "Tagespiegel"
Dutzende
Solidaritätserklärungen aus aller Welt für Kroll eingegangen.
Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID1920582,00.html
Presseerklärung der Diözese Eichstätt:
Pfarrer Bernhard Kroll, Dietenhofen-Großhabersdorf, wird vom
Bischof von
Eichstätt Dr. Walter Mixa vorläufig die Ausübung seines Pfarramtes und die
Feier der Eucharistie untersagt. In Bindung an das gesamtkirchliche Recht
verhängte Bischof Mixa diese im Kirchenrecht vorgesehene Strafe für Pfarrer
Kroll. Grundlage ist der im Kirchenrecht definierte Straftatbestand einer
"verbotenen Gottesdienstgemeinschaft", den der Bischof zusammen mit
seinen
Mitarbeitern in der Bistumsleitung feststellte. Dieser Tatbestand, den auch
Pfarrer Kroll bei einem ausführlichen Gespräch mit dem Bischof einräumte,
wird als um so gravierender eingestuft, weil durch die jüngste Enzyklika von
Papst Johannes Paul II. "Ecclesia De Eucharistia" sowie offizielle
Erklärungen der deutschen Bischöfe im Vorfeld des Ökumenischen Kirchentages
die Teilnahme an gemeinsamen Mahlfeiern ausdrücklich untersagt war. Diese
Aussagen sollten einem sachlichen und gerechten Fortschritt der Ökumene
dienen.
Mit der Maßnahme soll Pfarrer Kroll Gelegenheit zur Neubesinnung und zum
Überdenken seines priesterlichen Selbstverständnisses gegeben werden.
Bernhard Kroll wird auch seine Aufgabe als Diözesanpräses der Katholischen
Jungen Gemeinde (KJG) nicht mehr wahrnehmen. Für die Pfarrei
Dietenhofen-Großhabersdorf wird ein Pfarradministrator ernannt. Der Bischof
von Eichstätt bedauert, dass durch diesen Vorgang die vielen positiven
Erfahrungen des Kirchentages und die vielfältigen wertvollen ökumenischen
Impulse in der Diözese Eichstätt überschattet wurden.
Eichstätt, den 4.6.2003
Pressestelle der Diözese Eichstätt
Leonrodplatz 4, 85072 Eichstätt
Fon: 08421 / 50-250 oder -251; Fax: 50-259
E-Mail: BistumEichstaett@t-online.de
oder
pressestelle@bistum-eichstaett.de
Quelle: http://www.bistum-eichstaett.de/termine/15457/mehrdazu.htm