Ökumene - Kirchengemeinschaft - nicht kompatibel?

Daß noch keine Kirchengemeinschaft zwischen den evangelischen Kirchen und der römisch-katholischen Kirche möglich ist und daß auch das ökumenische Ziel zwischen den Kirchen nach wie vor noch strittig ist, dürfte einer breiteren Öffentlichkeit spätestens seit den kontroversen Debatten um die luth./kath. "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" (1997) bzw. um das vatikanische Dokument "Dominus Iesus" (2000) bekannt sein. Warum dies allerdings so ist und weshalb es sich bei den strittigen Fragen keineswegs nur um Probleme von Kirchenfunktionären, sondern um wirkliche Glaubensfragen handelt, dürfte aber schon weit weniger Menschen klar sein.

Aufschlußreich für beide Aspekte ist ein soeben erschienenes Dokument, das sich der Rat der EKD unter dem Titel "Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis" " zu eigen gemacht" und am 30. Oktober veröffentlicht hat. (1) In dem von der Kammer für Theologie unter Vorsitz der Tübinger Professoren E. Jüngel und D. Wendebourg erarbeiteten Text heißt es zur ökumenischen Zielsetzung programmatisch: "Die Erklärung und Verwirklichung von Kirchengemeinschaft ist aus evangelischer Sicht das Ziel ökumenischen Handelns."

Kirchengemeinschaft versteht die EKD im Sinne der Leuenberger Konkordie als Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft bekenntnisverschiedener Einzelkirchen, die aufgrund der gewonnenen Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums gewährt wird. Die Bezeugung der Einheit des Leibes Christi gewinne in solcher Kirchengemeinschaft sichtbare Gestalt. Allerdings sei diese Sicht von Kirchengemeinschaft mit der römisch-katholischen Vorstellung von der sichtbaren vollen Einheit der Kirche "nicht kompatibel".

Zur Begründung wird u. a. angeführt, daß "die Notwendigkeit und Gestalt des 'Petrusamtes' und damit des Primats des Papstes, das Verständnis der apostolischen Sukzession, die Nichtzulassung von Frauen zum ordinierten Amt und nicht zuletzt der Rang des Kirchenrechtes in der römisch-katholischen Kirche Sachverhalte sind, denen evangelischerseits widersprochen werden muß." Für die Gemeinschaft der Kirchen könne "nicht eine einzige, historisch gewachsene Form des kirchlichen Amtes zur Bedingung gemacht werden".

Die Reaktion von römisch-katholischer Seite kam prompt. So meinte der Präsident des Vatikanischen Einheitsrates, Kardinal Walter Kasper, anläßlich eines Ökumene-Vortrages am 1. November in Berlin, diese Äußerungen seien "so schroff, aber auch so undifferenziert und ohne Berücksichtigung von Dialogergebnissen gesagt, daß 'Dominus Iesus' demgegenüber geradezu als ein freundlicher ökumenischer Text" erscheine. Die EKD-Erklärung stelle mit ihrem Verständnis von Kirchengemeinschaft ein "rein binnenprotestantisches kontinental-westeuropäisches Einheitsmodell" vor, bei dem die römisch-katholische Kirche und die orthodoxen Kirchen außen vor blieben.

Die Heftigkeit der Reaktion dieses der Ökumene nicht nur von Amts wegen, sondern wohl auch aus innerer Überzeugung heraus zugewandten Kardinals läßt auf tiefsitzende Differenzen schließen, die mit dem EKD-Text angesprochen werden.

Die Wurzel dieser Differenzen wird in dem Dokument nicht allein in den zitierten Bemerkungen über das unterschiedliche Kirchen- und Amtsverständnis und der daraus resultierenden unterschiedlichen ökumenischen Zielvorstellung gesehen. Klärungsbedarf sieht der EKD-Text vor allem in der Frage, "wie sich die evangelische und die römisch-katholische Auffassung vom Grund des Glaubens und von der Selbstvergegenwärtigung des dreieinigen Gottes durch das Zeugnis der Kirche zueinander verhalten." Erst dann ließe sich abschließend klären, ob die Vorstellungen von der Einheit des Leibes und der Gemeinschaft der Kirchen in diesem Leib miteinander kompatibel und bestehende Widersprüche zu revidieren seien.

Der springende Punkt liegt hier also in der klärenden Verhältnisbestimmung von Glaubensgrund und Glaubenszeugnis, von Heil und Kirche. Anders gesagt:

Wie erreicht das Heil Gottes die irdische Wirklichkeit?

Wie vermittelt sich die Heilsgegenwart Christi in und durch die Strukturen menschlicher Gemeinschaft?

Was ist zum Heil notwendig und was ist zur Einheit der Kirche notwendig?

Ist es eine garantierende Glaubens- oder lediglich eine regelnde Ordnungsfrage, wer im Namen Gottes oder im Namen der Kirche sprechen darf und wer bevollmächtigt ist zu sagen, was richtiger und was falscher Glaube ist?

In den unterschiedlichen Antworten auf derartige Fragen bestehen die konfessionellen Gegensätze, die sich bis heute kirchentrennend auswirken, beispielsweise zwischen den Kirchen der Leuenberger Kirchengemeinschaft und der römisch-katholischen Kirche. Ob diese Gegensätze weiterhin als unversöhnt und damit als "nicht kompatibel" einzustufen sind, oder ob sie in eine "versöhnte Verschiedenheit" überführt werden können, prüfen evangelische und katholische Theologen im ökumenischen Dialog auf bilateraler wie auf multilateraler Ebene seit Jahrzehnten. Methodisch wurde dabei einiges erreicht.

Zum einen geht es beiden Kirchen heute um einen differenzierten Konsens. Dieser beinhaltet die Übereinstimmung im Grundlegenden einer strittigen Lehre und die Erläuterung, warum die verbleibenden Lehrunterschiede im Licht des gemeinsam Festgestellten als zulässig gelten können. Damit werden die ökumenischen Partner in die Lage versetzt, die jeweilige konfessionelle Position als eine mögliche Auslegung des Evangeliums zu erkennen, die sie nicht zu übernehmen brauchen, die sie aber fragen läßt, ob die verbleibenden Unterschiede noch kirchentrennend wirken müssen. Zum anderen sind sich die Ökumeniker in beiden Kirchen heute im Grundsatz darin einig, daß es auf diesem Hintergrund um gegenseitige Anerkennung in versöhnter Verschiedenheit geht. Es geht nicht um "Rückkehr" im Sinne der Inkorporation einer Kirche in die andere. Es geht nicht darum, die Konfessionen abzuschaffen. Es geht darum, die sich gegenseitig ausschließenden exklusiven Ansprüche in den Konfessionen abzuschaffen und die unterschiedlichen konfessionellen Lehrgestalten im Blick auf den ihnen gemeinsam zugrunde liegenden Lehrgehalt miteinander kompatibel zu machen.

Als Konsequenz ließe sich daraus zum dritten mit Konrad Raiser schlußfolgern, daß es darum geht, "Einheit als Gemeinschaft von bleibend Verschiedenen" verstehbar zu machen. Danach müssen sich die römisch-katholische Kirche und die evangelischen Kirchen in ihrer jeweils geschichtlichen Identität als legitime Beziehungsgrößen zu einem ihnen beiden gemeinsamen Glaubensgrund erkennen. Die konfessionellen Identitäten, die sich aus der unterschiedlichen Bestimmung von göttlichem und menschlichem Handeln gebildet haben, stehen sich nicht exklusiv im Sinn von Wahrheit und Irrtum gegenüber, sondern sie brauchen sich wechselseitig als verschiedene Verstehensweisen der einen Grundspannung, die bereits im Christusbekenntnis selbst angelegt ist. (2)

Trotz weitreichender Übereinstimmungen in der methodischen Vorgehensweise bleibt die inhaltlich-theologische Zielbestimmung zwischen den Kirchen kontrovers.

In dem EKD-Text wird mit evangelischer Konfessionalität für eine ökumenische Zielvorstellung geworben, die auf der Unterscheidung von Glaubensgrund und Glaubenszeugnis beruht. Formal wird damit die grundsätzliche Differenz zwischen Lehrgehalt und Lehrgestalt anerkannt und bejaht, daß der Inhalt des apostolischen Glaubens in verschiedenen Gestalten des Zeugnisses, der Lehre und des Bekenntnisses bezeugt, gelehrt und bekannt werden kann. In der konkreten Konsequenz würde dies aus evangelischer Sicht für eine ev./kath. Kirchengemeinschaft bedeuten: Zur Einheit der Kirche genügt, was zum Grund der Kirche gehört: die Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums als Botschaft vom rechtfertigenden Handeln Gottes in Christus durch den Heiligen Geist, die Maßstab aller Verkündigung der Kirche ist. Diese Übereinstimmung bewirkt Kirchengemeinschaft als Gemeinschaft an Wort und Sakrament, denn - so die evangelische Sicht - im verkündigten Wort und in den gemäß des Evangeliums gereichten Sakramenten begegnet Gottes rechtfertigendes Handeln, das die Kirche schafft.

Ist auf dieser Basis Kirchengemeinschaft erklärt, so ist die Art und Weise der Vermittlung des göttlichen Heilshandelns in ihrer vielfältigen Gestalt in den selbständig bleibenden Kirchen gleich gültig: Ein unter dem Evangelium erneuerter Petrusdienst kann dieser Vermittlung ebenso dienen wie das von Ordinierten und Nicht-Ordinierten gemeinsam ausgeübte Leitungsamt der Kirche durch Synoden, Konzilsentscheide, ebenso wie kirchliche Bekenntnisse, ein in historischer Sukzession stehendes Bischofsamt ebenso wie ein gegliedertes Amt in einer synodal-presbyterialen Ordnung, ein von einem geweihten Priester geleiteter eucharistischer Gottesdienst ebenso wie die Predigt und das gereichte Abendmahl durch eine[n] zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung Beauftragte[n]. Die Quintessenz dieser Art von Kirchengemeinschaft liegt gerade in der Kompatibilität der verschiedenen Vermittlungsformen, denn die Unterschiede in der Vermittlung betreffen nicht den gemeinsam festgestellten vorgegebenen Grund, sondern die veränderbare und grundsätzlich variable Gestalt der Kirche.

Wenn diese Art von Kirchengemeinschaft als "nicht kompatibel" mit der römisch-katholischen Vorstellung von Einheit bezeichnet wird, so läßt sich darin m. E. kein unfreundlicher binnenprotestantischer Akt erkennen. Es ist eher eine beim Zusammentreffen unversöhnter konfessioneller Identitäten mit Bedauern zur Kenntnis zu nehmende Feststellung, daß die römisch-katholische Kirche von ihren eigenen spezifischen dogmatischen und ekklesiologischen Denkvoraussetzungen her meint, sich nicht auf eine solche Kirchengemeinschaft einlassen zu können. Denn die römisch-katholische Kirche unterscheidet anders zwischen göttlichem und menschlichem Handeln, zwischen Glaubensgrund und Glaubenszeugnis. Nach ihrer Lehre gehört es zum christlichen Glauben dazu, daß der Papst als Stellvertreter Christi und Nachfolger des Apostels Petrus Oberhaupt der Gesamtkirche und "ein immerwährendes und sichtbares Prinzip und Fundament der Glaubenseinheit" sei (LG 18).

Selbstverständlich gehört die Gemeinschaft an Wort und Sakrament auch zum römisch-katholischen Einheitsverständnis, aber eine Koexistenz getrennter Kirchen ist in diesem Verständnis nicht vorstellbar. Vielmehr gehört nach katholischer Überzeugung zur Einheit die einheitliche hierarchische Struktur der Kirche als gottgewollt und Glaubenssache mit dazu, zusammen mit dem päpstlichen Amt der Einheit und seiner Vollmacht, das Heil "als von Gott geoffenbart zu glauben" vorzulegen (DV 10). Nur (sic) durch die katholische Kirche Christi könne man "Zutritt zu der ganzen Fülle der Heilsmittel haben" (UR 3).

Nach menschlichem Ermessen werden wir mit dieser konfessionellen Ausweglosigkeit - was zum Grund des Glaubens gehört, welche Autorität seiner Vermittlung zukommt und wie von daher die Einheit der Kirche zu bestimmen ist - zu leben haben. Dementsprechend ist ökumenische Bescheidenheit angesagt. Wir werden - gemäß den oben aufgezeigten methodischen Schritten ökumenischer Hermeneutik - mit unseren eigenen Traditionen das in die konfessionelle Sprache des ökumenischen Partners zu übersetzen haben, was unser gemeinsames theologisches Anliegen ist: Gemeinsam vertrauen wir Christen darauf, daß sich Gottes Heilstat in Christus durch den Heiligen Geist in Wort und Sakrament verwirklicht und dadurch der dreieinige Gott selbst in seiner freien Gnade die Einheit unter uns Menschen bewirkt und uns zur Gemeinschaft befreit.

 

  1. Kirchenamt der EKD (Hg.) Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis. Ein Votum zum geordneten Miteinander bekenntnisverschiedener Kirchen, EKD-Texte Nr.69, Hannover 2001.
  2. Vgl. Konrad Raiser, Hermeneutik der Einheit, EKD-Dok. Genf/Hannover, Juni 1998, 16-25.

 

Autor: Beatus Brenner

Aus: Materialdienst des Konfessionskundlichen Instituts des Evangelischen Bundes, Bensheim; Ausgabe 6/2001

Quelle: http://www.ekd.de/ki/materialdienst/016leit.html

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