Reflexionen zur Darstellung der Enzyklika "Ecclesia de
Eucharistia" in
deutschen Zeitungen und Zeitschriften
Von Joseph Kardinal Ratzinger
Wer nur die Titel der Artikel liest, mit denen die deutsche Presse ihren
Lesern die Eucharistie-Enzyklika vorgestellt hat, muss meinen, dass der
Großteil davon das Lehrschreiben des Papstes ausschließlich politisch
gelesen und auf ein Verbot des "gemeinsamen Abendmahls" reduziert,
die große
positive Vision des Textes aber völlig ignoriert hat. "Vom Tisch. Papst
verbietet Katholiken erneut das ökumenische Abendmahl". "Gemeinsames
Abendmahl verboten". "Papst sagt Nein zum gemeinsamen
Abendmahl". "Papst
erteilt Reformen eine scharfe Absage". "Nie gemeinsam am Tisch".
"Nein zum
gemeinsamen Abendmahl". "So verheerend wie die
Pillen-Enzyklika". "Das Veto
aus Rom" - so und ähnlich tönt es da.
Der Papst erlässt keine"neuen Verbote"
Liest man die Beiträge selbst, so ist das Ganze schon weit differenzierter.
Man anerkennt im Allgemeinen, dass der Papst nur eben die bestehende
katholische Glaubenslehre wiederholt hat und dass man folglich auch schon
vorher um die Unmöglichkeit gemeinsamer Eucharistiefeier wissen muss-te,
dass der Papst also keine neuen "Verbote" erlassen hat. Man versucht
auch,
we-nigstens ansatzweise zu zeigen, wo da die Schwierigkeiten liegen: in der
Lehre vom Priestertum als notwendiger Voraussetzung gültiger
Eucharistiefeier, in der Frage des Opfers, in der Deutung der realen
Gegenwart des Herrn. Die drastische Sprache der Titel vom Papst als
"Sturkopf" erscheint dann einigermaßen gemildert und auf mehr
Nachdenklichkeit hin geöffnet. Vor allem muss man anerkennen, dass die
offiziellen Äußerungen von evangelischer Seite - Präses Kock, Landesbischof
Friedrich, die Erklärung der EKD - fair sind und Respekt für das katholische
Glaubensverständnis zeigen.
Was Wirkung im öffentlichen Bewusstsein zeigt, sind freilich doch vor allem
die Titel und einige immer wiederkehrende Schlagworte, die das Bewusstsein
des Verstandenhabens vermitteln und Grundlagen zu Urteilen werden, bei denen
man sich sicher und wissend fühlen darf. So scheint es mir nützlich, ein
paar dieser umlaufenden Stichworte etwas genauer anzusehen. Da ist zunächst
die Behauptung vom "Verbot des gemeinsamen Abendmahls". Hat der Papst
aus
Starrsinn verboten, was er eigentlich hätte erlauben können und sollen?
Hier steht letztlich die Frage zur Debatte, was das eigentlich ist, Glaube.
Wer kann uns sagen, was wir als Christen glauben, was notwendig ist an
Glaube, damit wir uns Christen oder Katholiken nennen dürfen? Wer
entscheidet das? Viele sehen die Entscheidungen des päpstlichen und
bischöflichen Lehramts in Glaubenssachen nach einem rein politischen Muster:
Man wägt ab und beschließt dann, was zu geschehen hat. Dann erscheint die
katholische Kirche als letzte absolutistische Monarchie, in der der Papst am
Ende allein solche Entscheidungsprozesse vollzieht, und dann erscheint es
natürlich und einzig vernünftig, solche weittragenden Beschlussrechte
endlich zu demokratisieren, das heißt Mehrheitsentscheidungen zu überlassen.
Aber da stocken wir nun doch - jedenfalls, wenn wir ein wenig nachzudenken
beginnen. Welche zufällige Mehrheit kann mir heute etwas zu glauben
auflegen, das morgen durch eine andere Mehrheit umgestoßen werden wird? Beim
Glauben geht es eben nicht um irgendwelche Maßnahmen, über die wir selber
befinden können und müssen, obwohl auch in der Politik nicht bloß der Wille,
sondern die Einsicht entscheidend sein muss, wenn es nicht zu
Fehlentwicklungen kommen soll, die kaum wieder gutzumachen sind. Aber hier
geht es um mehr. Es geht um die Grundlagen, auf denen ich leben und sterben
kann. Wer soll das entscheiden? Kein Mensch, auch kein Gremium kann es tun.
Glaube beruht darauf, dass Gott entschieden hat, und darauf allein können
wir bauen. Deshalb hat Luther gesagt: "Hier stehe ich - ich kann nicht
anders" - nicht um seinen "Sturkopf" durchzusetzen, sondern weil
er sich an
seine Erkenntnis von Gottes Wort gebunden wusste.
Der Papst macht nicht den Glauben, er ist der Hüter des Gehorsams und ist
der, der zuerst gehorchen muss: Er kann nur mit größter Sorgfalt
feststellen, was katholischer Glaube ist, und dann gilt freilich auch für
ihn: Ich kann, ich darf nicht anders. Er muss verkündigen, "gelegen oder
ungelegen", was das sorgsame Fragen nach der Lehre und der Disziplin der
katholischen Kirche zutage bringt. Diese Lehre und Disziplin gründet auf der
Bibel und ist von den großen ökumenischen Konzilien der zwei Jahrtausende
christlicher Geschichte maßgeblich ausgelegt worden. Daran ist der Papst
gebunden, und das verkündet er uns, was er selber empfangen hat, so wie
schon Paulus in den Hypothesenwald der Korinther hinein gesagt hat: "Ich
erinnere euch, Brüder, an das Evangelium, das ich euch verkündet habe...
Durch dieses Evangelium werdet ihr gerettet, wenn ihr an dem Wortlaut
festhaltet, den ich euch verkündet habe... Denn vor allem habe ich euch
überliefert, was auch ich empfangen habe..." (1 Kor 15, 1-3). Paulus
erlässt
nicht Gebote oder Verbote; er "erinnert" an das, was er selbst
empfangen und
treulich weitergegeben hat. Genau dies ist die Struktur der Enzyklika: Der
Papst "erinnert" an das, was er auch selbst empfangen hat und was
nicht zu
seiner Disposition steht.
Christus lädt ein - woher wissen wir das?
Eine immer wieder auftauchende Formel lautet: Jesus lädt ein; damit soll im
Zusammenhang ausgesagt werden, dass die Kirche selbst keine Grenzen ziehen
kann, wo Jesus allein und selbst der Einladende ist. Etwas differenzierter
ist die Aussage in der "Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in
Deutschland zum ökumenischen Kirchentag". Dort heißt es: "Christus
selbst
ist der Einladende. Diese Einladung Christi ist wichtiger als alle
konfessionellen Unterschiede im Amtsverständnis. Um dieser Einsicht willen
sind zum evangelischen Abendmahl alle getauften Christen eingeladen, die
nach der Ordnung ihrer eigenen Kirche zum Abendmahl zugelassen sind." Das
besagt, dass die Unterschiede der Konfessionen, die als Unterschiede im
"Amtsverständnis" angesehen werden, Christus nicht interessieren, das
er
hingegen die Zulassungsordnungen der einzelnen Kirchen respektiert sehen
möchte.
Ich halte das für eine etwas eigenartige Kombination, der ich nicht zu
folgen vermag. Christus lädt ein - woher wissen wir das? Wer bürgt dafür?
Darf jede beliebige Gemeinschaft das sagen, oder nur Kirchen, die irgendwie
als solche ausgewiesen sind? Wenn es so ist, dann ist ja doch ein
Zusammenhang zwischen dem einladenden Christus und der Gemeinschaft, in der
er sich schenken will, unverzichtbar. Und wozu lädt er ein? Doch wohl nicht
ins völlig Unverbindliche und doch wohl nicht ins bloß Private. Das gleiche
Brot, das wir empfangen, so belehrt uns Paulus, bewirkt, dass wir selbst in
das Gleiche, den Gleichen hineinverwandelt werden und zu einer neuen
Existenz mit ihm verwachsen: ein Leib, sein Leib werden (vgl. 1 Kor 6, 17).
Teilnahme am "Abendmahl" kommt aus der Kirche und führt dazu, dass
wir in
den einen Leib der Kirche Gottes zusammengeschmolzen werden. Es ist ein
Ereignis, das Bindungsbereitschaft voraussetzt und Bindung bewirkt. Einer
der ältesten Eucharistietexte, die wir besitzen, die erste Apologie Justin
des Märtyrers (gest. circa 165) gibt demgemäß die Voraussetzungen an, an die
diese Art von Einladung geknüpft ist: dass jemand die Wahrheit der Lehre
Christi glaubt; dass er in der Taufe ein neuer Mensch geworden ist; dass er
so lebt, wie Christus es uns überliefert hat. Die scheinbar so großartige
Formel "Christus lädt ein" überspielt den wesentlichen Zusammenhang
des
Herrenmahles, das Kirche baut und nicht über den Wolken schwebt. Genau dies
ist der Kerngedanke der Enzyklika "Kirche aus der Eucharistie", den
man doch
noch etwas näher hätte ansehen sollen.
Keineswegs unwichtig ist schließlich der Name, mit dem man dieses Geschehen
benennt. Die öffentliche Diskussion hat sich fast ausschließlich die
evangelische Terminologie zugeeignet und praktisch durchgehend vom Abendmahl
gesprochen; nur gelegentlich taucht der heute in der katholischen Kirche
zentrale Name Eucharistie auf. Die anfangs dieses Jahres im Auftrag des
Rates der EKD veröffentlichte "Orientierungshilfe" "Das
Abendmahl" nimmt auf
Seite 14 kurz zur terminologischen Frage Stellung. Dort werden drei Namen
für das Sakrament besprochen: Herrenmahl, Abendmahl, Eucharistie. Das Wort
Herrenmahl ist der Schrift selbst entnommen (1 Kor 11, 20) und wird "in
den
ökumenischen Dialogdokumenten verwendet". Luther hat im Anschluss an das
Wort Herrenmahl den Terminus Abendmahl gebildet, indem er das Datum des
Stiftungsmahles aufgriff, das am Abend vor Christi Leiden stattgefunden hat.
Über das Wort Eucharistie sagt die Broschüre: Dieser Ausdruck sei bereits in
den ersten christlichen Gemeinden aufgekommen und bedeute:
"Danksagung"; das
Wort bezeichne damit nur einen, wenn auch sehr wichtigen Aspekt der Liturgie
der Abendmahlsfeier.
Warum das Wort "Herrenmahl" missverständlich ist
Diese Auskunft ist ergänzungsbedürftig. Denn das griechische Wort
Eucharistia (parallel Eulogia) ist in der Sprache der frühesten Christenheit
die Übersetzung des hebräischen Wortes Berakha, womit das große Segensgebet
bezeichnet wurde, das der Hausvater beim Paschamahl sprach; Berakha
bedeutet - wie demgemäß auch das Wort Eucharistie - gleichzeitig Segen,
Lobpreisung und Dank. Die frühe Kirche hat in der vom Herrn gesprochenen
Berakha zusammen mit den Elementen von Brot und Wein den konstitutiven Grund
der Stiftung Jesu erkannt und sie so als wesentlichen Teil des
Wiederholungsbefehls angesehen. In der Berakha (=Eucharistia) nimmt sie das
verwandelnde Beten Jesu auf, in dem er seinen Tod vorwegnimmt und in einen
Akt der Hingabe umwandelt, durch die Brot und Wein Gegenwart seines eigenen
Leibes werden und so die Weise, in der er sich selber uns ganz und gar
schenkt. Im Rezitieren der Berakha steht die Kirche in der Kontinuität mit
dem Beten Israels, das durch die Hingabeworte Jesu eine neue Mitte gefunden
hat und in dieser Gestalt Mitte des christlichen Gottesdienstes geworden
ist.
"Herrenmahl" wollte man das Sakrament bald nicht mehr nennen, weil
das Wort
nach der Lösung aus dem Zusammenhang mit den Sättigungsmählern, die sich
schon bei Paulus abzeichnet, zu Missverständnissen Anlass geben konnte. Das
Wort Abendmahl wurde nicht gebraucht, weil man nun die Auferstehung Jesu und
damit den Sonntagmorgen als die eigentliche Stunde des christlichen
Gottesdienstes erkannte. Berakha-Eucharistia drückt demgegenüber die
Kontinuität mit dem konstitutiven Akt von Jesu Abendmahl aus; im Verweis auf
dieses große Segensgebet Jesu sind zugleich die Gaben mit eingeschlossen, in
denen sich Segen, Dank und Lobpreis verleiblichen. Die zur Eucharistia
gewordene Berakha heißt dann im Osten Anaphora, im Westen Hochgebet und ist
für die gesamte Tradition von den Anfängen her als die wesensgebende Mitte
des christlichen Gottesdienstes verstanden worden. Luther konnte freilich im
römischen Hochgebet (dem heutigen ersten Kanon) diesen Zusammenhang nicht
mehr erkennen und hat deshalb davon nur die Stiftungsworte übrig gelassen,
die freilich so ihres originalen Kontextes beraubt sind.
Die Broschüre der EKD bezeichnet als unverzichtbar für die Liturgie "die
Einsetzungsworte, das Vaterunser, die Austeilung der Elemente ... und eine
Danksagung" (Seite 49). Die urchristliche Mitte der Liturgie, die Berakha,
ist leider nicht aufgenommen, und damit fehlt den Einsetzungsworten der
ihnen wesentliche Zusammenhang. So wird das eigentliche Problem hinter den
einzelnen Benennungen sichtbar: Dass Luther im Anschluss an
"Herrenmahl" das
Wort "Abendmahl" gebildet hat, drückt seinen Willen aus, zur
"Schrift allein
" zurückzukehren, in entschiedener Abwendung von der Tradition, während
für
die katholische Kirche und für die Ostkirche die definitive Gestaltwerdung
der Gabe Jesu in der Kirche zum Sakrament selbst gehört. Es musste in den
Zusammenhang der Auferstehungsstunde versetzt werden, war vom einmaligen
Kontext des letzten Mahles (vermutlich eines Paschamahles) zu lösen, wobei
die innere Kontinuität mit dem Glauben und Beten Israels und vor allem mit
dem Beten Jesu selbst gewahrt wurde. Erst in der werdenden Kirche konnte das
Sakrament seine definitive Gestalt finden. Wie schon bei der Formel "Jesus
lädt ein" zeigt sich auch hier die Frage nach dem Zusammenhang von
Christus
und Kirche, nach dem Zusammenhang von Bibel und Kirche als grundlegend:
Diese Frage liegt den unterschiedlichen Benennungen zugrunde.
Die "Amtsfrage" - ein umstrittener Begriff
Ein weiteres Stichwort, das immer wieder auftaucht, lautet:
"Amtsfrage". Was
uns noch trenne, sei die "Amtsfrage", so sagt man allenthalben. Für
mich ist
dies keine sachgerechte Formulierung des Problems. "Amt" klingt
bürokratisch, rein organisatorisch - also dem Bereich der Soziologie und
nicht demjenigen des Glaubens zugehörig. Aber genau darum geht es: Sind
"Ämter" in der Kirche nur äußere organisatorische Notwendigkeiten,
denen
sich keine Gemeinschaft entziehen kann, oder haben sie mit der Sache des
Glaubens selbst zu tun? Ist der Glaube selbst bloß innerlich, oder ist ihm
auch die gemeinschaftliche Form, wenigstens in ihren Grundelementen,
wesentlich? Die zur Diskussion stehende Sache würde schon deutlicher, wenn
man nicht von der Frage nach dem "Amt" sprechen würde, sondern von
der Frage
nach der Beteiligung der Kirche am Priestertum Christi. Denn darum geht es:
Ist das "Amt" nur Funktion, oder gehört es selbst zum
"Sakrament", zum
sakramentalen Wesen der Kirche?
Die Broschüre der EKD äußert sich zu dieser Frage mit dankenswerter
Eindeutigkeit: "Nach evangelischem Verständnis ist die Ordination zum
Pfarramt keine Weihe, die eine besondere Fähigkeit im Blick auf das
Abendmahl und seine Elemente vermittelt. Jeder Christenmensch könnte die
Feier leiten und die Einsetzungsworte sprechen..." (Seite 53). Das
"Amt" ist
demnach eine Sache der guten Ordnung, aber nicht Sakrament. Für die
katholische Kirche und die Kirchen des Ostens ist das Gegenteil klar: Der
"Ordnungsdienst" des "Amtes" ist nicht nur Teil einer
notwendigen äußeren
Ordnung, sondern gehört selbst zum Sakrament, ist Sakrament. Nur kraft einer
besonderen und neuen Befähigung kann ein Mensch mit dem Ich Christi sprechen
"Dies ist mein Leib - dies ist mein Blut": Am Priesteramt als
Sakrament
hängt es, dass die Kirche nicht bloß äußere Institution ist, um den Glauben
irgendwie gemeinschaftlich zu organisieren, sondern im Kern ihrer
Institution "Leib Christi", also selber Sakrament ist. Die
Fleischwerdung,
die Leibwerdung des Gottessohnes in Jesus Christus schließt es ein, dass der
Glaube wiederum leibhaft ist, einen "Körper" hat - die Kirche, die
Christi
"Leib" ist und in der Eucharistie es gemeinschaftlich wird. Die
eigentliche
Frage ist also die nach dem Verhältnis von Glaube und Institution.
Für das katholische und orthodoxe Verständnis ist es klar, dass die Kirche
selber zum Glauben gehört und eben nicht bloß äußerlich ist. Darum muss
das - einzig - grundlegende institutionelle Element der Kirche, eben das
Priesteramt, selber mehr als Funktion, "Sakrament" sein.
Damit sind wir bei einem letzten Stichwort angelangt, das in der Diskussion
um die Enzyklika immer wieder auftaucht. Während die Enzyklika - gemäß der
einhelligen Überlieferung der Kirche von Ost und West, der Kirche der
Väter - das Weihesakrament als notwendige Bedingung für die gültige Feier
der Eucharistie ansieht, sagt die Erklärung der EKD über die Enzyklika dazu:
"Die Heilige Schrift enthält keine Gründe dafür, die Gültigkeit des
Abendmahls an ein Weihepriestertum in apostolischer Sukzession zu binden."
Inwieweit die Schrift "Gründe" dafür bietet, wäre zu diskutieren.
Aber hier
erscheint ein tieferes, das gleiche Grundlagenproblem, das uns schon beim
Stichwort "Christus lädt ein", bei der Frage nach dem Namen des
Sakraments
(Abendmahl - Herrenmahl - Eucharistie) und vorhin bei dem Problem der
Sakramentalität des "Amtes" begegnet war: die Frage des Sola
Scriptura - die
Schrift allein.
Man könnte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die Kirche im zweiten
Jahrhundert durch drei Entscheidungen definitiv Gestalt annahm
("katholische
" Kirche wurde): die Bildung des neutestamentlichen Schriftkanons, die
apostolische Sukzession (= Weiheamt) und die Glaubensregel (Glaubenssymbol
als "Mitte der Schrift und des Glaubens"). Der Kanon - das
Schriftsein der
Schriften - ist in diesen Grundentscheiden gefunden worden. Er ist ohne die
Voraussetzung der apostolischen Sukzession und ohne die hermeneutische
Vorgabe der Symbole als solcher nicht existent. Kanon, apostolische
Sukzession und Glaubensregel bilden ein unteilbares Ganzes; wer an die
Schrift, an der apostolischen Sukzession vorbei oder gegen sie appelliert,
tut einen Ruf ins Unbestimmte. Ohne die apostolische Sukzession gibt es die
"Schriften", aber nicht "die Schrift". Aber es gibt auch
eine noch
einfachere und elementarere Frage: Schrift allein - was heißt das?
Von einer "ökumenischen Eiszeit" kann keine Rede sein
Heißt das, dass die Entscheidung über den Sinn der Schrift, über das, was
sie lehrt oder nicht lehrt, bei den Gelehrten, den professionellen
Schriftauslegern liegt? Sind sie die letzte und einzige Instanz? Wenn ja,
dann sind wir einem Urwald von Hypothesen ausgeliefert: Das sieht heute
jeder. Also gibt es doch noch eine andere Auslegungsinstanz? So führt die
"Amtsfrage" auf die tiefere Frage nach der Vollmacht der Kirche und
ihrer
Sakramentalität zurück, und darüber sollten wir freimütig und respektvoll
miteinander reden.
Was heißt aber nun das alles für die Ökumene? Bedeutet das eine
"ökumenische
Eiszeit"? Ich finde diesen Ausdruck als im höchsten Grad unangemessen und
unsachlich. Denn mit solchen Stichworten wird ein rein politisches
Verständnis der Ökumene und des Glaubens insinuiert, um den es doch dabei
geht. Ökumene wird als eine Sache angesehen, die man aushandelt, so wie man
politische Kompromisse aushandeln muss. Diese Anwendung des politischen
Modells auf die Sache des Glaubens erreicht einen Höhepunkt, wenn manche
Leitartikler, die offensichtlich mit Glauben selbst nichts im Sinn haben und
daher persönlich auch ohne Beziehung zu Eucharistie oder Abendmahl sind,
dennoch der Kirche, den Kirchen, nachdrücklich sagen, was sie nun zu tun
haben: Ökumene wird den Maßstäben der political correctness unterworfen, die
Herstellung einer Art von Einheitskirche als Sache des politischen Anstands
hingestellt. Auf diese Kommandos kann und will der Gläubige nicht hören,
welcher Konfession er auch angehören mag.
Robert Leicht hat in "Die Zeit" (24.4.2003) ein anderes Modell
vorgelegt,
fast mit Erleichterung, wie mir scheint. Er sagt: "Die absehbare Zukunft
gehört dem Nebeneinander zweier in sich schlüssiger, in ihrem Verhältnis
zueinander aber asymmetrischer Kirchenmodelle ... Sie können einander immer
wieder korrigieren und vor allzu großer Schlagseite bewahren... Nach dem
jahrhundertelang währenden konfessionellen Konflikt gilt nun: Lieber die
real existierende, friedliche konfessionelle Koexistenz statt eines
unrealistischen konfessionellen Kompromisses. Manchmal ist eben weniger auch
mehr." Ich würde das nicht so formulieren. Aber der Richtung des Gedankens
stimme ich weitgehend zu.
Die Konfessionen können und sollen einander im ehrlich ringenden Dialog
immer wieder korrigieren, von Einseitigkeiten befreien, miteinander immer
neu von den Zeugnissen des Ursprungs her lernen und dabei einander
ähnlicher, näher, füreinander offener werden. Sie sollen sich im Eifer für
das Evangelium gegenseitig stärken. Sie sollen miteinander tun, was sie
miteinander tun können, und das ist sehr viel. Sie sollen in einer Welt, die
weithin im Gottesdunkel lebt, Zeugen des lebendigen Gottes sein, der uns in
Christus sein Angesicht gezeigt hat. Sie sollen im Einsatz für die
Gerechtigkeit und im Dienst der Liebe miteinander wetteifern und sich
gegenseitig stützen. Und vor allem: Wir sollen uns gerade in der
Unterschiedenheit wirklich lieben und annehmen lernen - den Rest dürfen und
müssen wir getrost dem Herrn überlassen.
Aus: Die Tagespost Nr. 70 vom 14.06.2003, S. 8-9
Quelle: http://www.die-tagespost.com/Archiv/titel_anzeige.asp?ID=4437
Linkhinweis: eine ausführliche Presseschau zur
Eucharistie-Enzyklika und dem
Thema "Gemeinsames Abendmahl" findet sich im IKvu-SPECIAL unter
www.ikvu.de/abendmahl/