Muslimische Bibelkunde -
In Bremen bewerben sich muslimische Religionspädagogen als Lehrer - Kirchen
schlagen Alarm
Bremen (ddp). Der
Kopftuchstreit ist noch nicht ausgefochten, da sorgt in Bremen die Diskussion
um muslimische Bibelkunde-Lehrer für neuen Zündstoff. Anfang des 19.
Jahrhunderts hat sich das liberale Bremen selbst ein Ei ins Nest gelegt: Weil
es in der Evangelischen Kirche Streit zwischen Reformierten und Lutherischen
gab, schufen zwei Pastoren das konfessionsunabhängige Fach Biblische
Geschichte. Damals machten sie die Rechnung noch ohne Muslime. Doch auch die
studieren mittlerweile Religionspädagogik, um später Biblische Geschichte zu
unterrichten. Ein erster muslimischer Absolvent bewirbt sich derzeit um ein
Referendariat, eine junge Frau folgt in diesem Jahr.
Diese Entwicklung alarmiert
die Kirchen. 1947 wurde in der Landesverfassung festgeschrieben, dass der
Unterricht in Biblischer Geschichte (BGU) zwar bekenntnismäßig nicht gebunden
sei, aber auf christlicher Grundlage erfolgen müsse. Der Sprecher der
Katholischen Kirche in Bremen, Wilhelm Tacke, sagt: «Es wäre schizophren, wenn
Muslime christlichen Religionsunterricht geben würden. Christen bringen Moslems
doch auch nicht den Koran bei.» Theoretisch könne die Kirche klagen, sollte
künftig ein Muslim Biblische Geschichte lehren.
Auch der Leiter der
Religionspädagogischen Arbeitsstelle der Bremischen Evangelischen Kirche,
Andreas Quade, kann sich einen solchen Unterricht «nicht gut vorstellen». Die
Kirche sei zwar nicht an einer Klage interessiert. Ein juristisches Gutachten,
«das den Fall überprüft», habe sie aber trotzdem bereits in Auftrag gegeben.
Quade deutet vorsichtig an, dass Muslime als BGU-Lehrer möglicherweise «nicht
vereinbar mit der Verfassung» sein könnten.
Der Widerstand der Kirchen
bringt derweil den Vorsitzenden der Aktionsgemeinschaft Biblische
Geschichte/Religionskunde Bremen, Manfred Spieß, auf die Palme. Den jungen
Muslimen nach jahrelangem Studium Steine in den Weg zu legen, sei «schäbig» und
«unanständig». «Das geht in Richtung Berufsverbot», betont er. Spieß, der
selbst BGU unterrichtet, ist überzeugt, dass die muslimischen Lehrer in spe
ihren persönlichen religiösen Hintergrund nicht mit ins Klassenzimmer bringen
werden.
Besonders «delikat» ist
nach Auffassung des Bremer Religionswissenschaftlers Christoph Auffarth, dass
eine der künftigen Bewerberinnen überzeugte Kopftuchträgerin ist. Auffarth
rechnet damit, dass die muslimischen Absolventen den Eintritt in den
Schuldienst gegebenenfalls vor Gericht einfordern werden.
Über die Einstellung der
muslimischen Nachwuchslehrer muss das Bildungsressort als Arbeitgeber
entscheiden. Dem ist indes noch keine Bewerbung bekannt. Allerdings fragt die
Behörde weder Lehrer noch Schüler nach ihrer Konfession - auch das ist typisch
bremisch. Spieß bezweifelt daher, dass das Ressort einen muslimischen
Lehramtsanwärter überhaupt erkennen würde: «Unser Absolvent hat keinen langen
schwarzen Bart.»
22. März 2004
Quelle: http://de.news.yahoo.com/040322/336/3y7a2.html